«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Er hat eben keine Menschen umgebracht, sondern den Holograus gelästert. Da muss man hart urteilen, Gotteslästerung kommt in keiner Religion gut an.
Wie viele Juden werden mit diesem Urteil eigentlich wieder lebendig? Oder sterben? Hat man einen Juden vor einer Schlachtung bewahrt?
Man soll sich das mal fragen. Wenn einer sagt (war ein Fall) und sich bei der Polizei anzeigt, dass er pädophil ist und Angst hat, was zu tun, dann schicken ihn die Bullen weg (später hat er dann ein Mädchen umgelegt). Wenn er aber gesagt hätte, dass er den Holograus gelästert hätte, dann wäre er nie so davon gekommen. Dabei wird davon kein Jude mehr lebendig.
Von mir bekommt der junge Bengel für seinen Mut meine allergrößte Achtung !
Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.
Beim Universum bin ich mir nicht sicher.
Einstein
Fryheit!
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
Manche Migranten haben 50, 60 und mehr Taten auf dem Kerbholz und bleiben trotzdem auf freiem Fuß.
Oder sie treten einen Deutschen im Rudel tot und kommen mit 2-4 Jahren wegen "Körperverletzung mit
Todesfolge" davon, wenn man sie überhaupt in den Bau steckt.
In diesem Fall hätte es gereicht, wenn man ihn zum Säubern der Steine verurteilt hätte. Aber fünf Jahre?
Ginge es um Türken und einen von ihnen begangenen Mord/Totschlag, würde wahrscheinlich einer von
Euch Scheißlinken eine juristische Litanei vom Stapel lassen, wonach dieses Urteil angesichts der Tatum-
stände durchaus gerechtfertigt und keinesfalls zu mild sei. Juristischer Akrobatik bedarf es bei Rechten
aber offensichtlich nicht. Ist auch gängige Praxis, in der deutschen Justiz wird mit zweierlei Maas gemessen......
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