@ steve -
bitte füge die Quelle deines Textes ein. Danke
Robert Hoyzer
Ernst Zündel und Germar Rudolf
Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Eva Haule, Birgit Hogefeld, Rolf-Clemens Wagner und Rolf Heißler
Niemanden von den Genannten - bitte Person angeben!
@ steve -
bitte füge die Quelle deines Textes ein. Danke
Wird einer der Beiwohner des Prozesses geschrieben haben...Bericht vom ersten Verhandlungstag im Zündel-Prozeß in Mannheim vom 08.
November (Beginn des Hi****putsches in München 1923) 2005
Viele aufrechte Menschen hatten sich im Landgericht Mannheim gesammelt, mehr
als der Saal fassen konnte, einige wenige Juden, deutlich erkennbar an ihrem
Kippas, nicht wenig Presse, vor allem aber viele Revisionisten aus dem In-
und Ausland, so daß sich fließend in Deutsch, Englisch und Französische
unterhalten wurde. Zu nennen sei hier nur Günter Deckert, Horst Mahler und
Bernhard Schaub aus der Schweiz.
Das Gericht, drei Berufsrichter, besonders der vorsitzende Richter Dr.
Meinertshagen, und zwei Schöffen, davon einer negrid und Staatsanwalt
Großmann blickten feindselig auf ihre Gegner:
Ernst Zündel, 66, einem zwar geistig frischen, körperlich aber alten nach
vorn übergebeugten Mann, wurde aufgrund seiner starken Arthritis genehmigt,
die Hände nicht gefesselt zu bekommen, das war allerdings auch die einzige
Vergünstigung, aber mit ihm selbst wurde sich an diesem Tag nicht weiter
beschäftigt.
Nun ging es systematisch gegen seine Anwälte:
Als erstes wurde Horst Mahler aufgrund seines vorläufigen Berufsverbotes als
Rechtsanwalt auch nur eine Gehilfen-Tätigkeit bei Frau Rechtsanwältin Stolz
untersagt und er kam nur durch Freiwilligkeit seiner gewaltsamen Entfernung
von der Verteidigerbank durch den Gerichtsdiener zuvor, wobei sich der ganze
Haß des Richters offen zeigte.
Unmutsäußerungen des Publikums unterdrückte dieser durch wiederholte
Drohung, den Saal räumen zu lassen!
Danach ging es gleich weiter gegen die Rechtsanwältin Stolz, eine noch
junge, sehr überlegt sprechende ausgezeichnete Rechtsanwältin, der ihr
Status als Pflichtverteidigerin entzogen wurde, unter anderem mit der
Begründung, daß sie eine zu geringe Distanz zum Angeklagten pflege und
dadurch einen reibungslosen Prozeßverlauf gefährde.
Überhaupt wurden der Verteidigung Strafmaßnahmen für Beweisanträge
angedroht, die gegen die Offenkundigkeit des heiligen Holo verstoßen.
Erst jetzt wurde der vor Prozeßeröffnung durch die Verteidigung gestellte
Antrag auf Haftverschonung bzw. Einstellung des Verfahrens aufgrund der
weiterhin anhängigen Grundsatzentscheidung des BGH zum § 130 StGB natürlich,
wie könnte es auch anders sein, als angeblich unbegründet abgelehnt und bei
dieser Gelegenheit der Verteidigung bereits unterstellt, sie habe sich damit
einer sogenannten qualifizierten Auschwitz-Lüge strafbar gemacht.
Danach wurde gleich Rechtsanwalt Jürgen Rieger aus Hamburg wegen seiner drei
Vorstrafen in gleichgelagerten Meinungsdelikten für eine
Plichtverteidigerschaft als ungeeignet erklärt, obwohl eine Neubestellung
eines Pflichtverteidigers weder nötig noch durch Zündel beantragt war!
Das gleiche Urteil traf Rechtsanwalt Dr. Schaller aus der Ostmark, weil er
dafür zu alt sei lächerlich!
Der Sinn dieser Maßnahmen gegen die vier Rechtsanwälte besteht darin, Zündel
jeden qualifizierten Verteidiger zu nehmen und ihn dann durch einen dem
Gericht hörigen Pflichtverteidiger zu ersetzen, auf daß es schnell zu einer
Verurteilung kommt, die ab fünf Jahren aufwärts beträgt, wobei Alter und
Krankheit des Angeklagten genausowenig berücksichtigt werden wie auch die
bisherige zweijährige Haft in Kanada nicht angerechnet werden soll! Das
bedeutet höchstwahrscheinlich das Todesurteil für Zündel, weil er leider
sehr gute Chancen hat auf ein Ableben in Haft!!!
Nach der Mittagspause stellte deswegen Rieger einen umfassenden
Befangenheitsantrag gegen den Richter Dr. Meinertshagen, über den bis
nächste Woche Di, 10.00 Uhr entschieden wird, dem Zeitpunkt, wo der Prozeß
dann fortgesetzt wird.
Außerdem rügte Rechtsanwältin Stolz ihre Entpflichtung als
Pflichtverteidigerin und beantragte für die Stellung von Beweisanträgen den
Ausschluß der Öffentlichkeit, weil sich dann die Verteidigung nicht strafbar
mache. Lehnt man dies ab, so muß man gleich drei Anwälte verurteilen, stimmt
man dem zu, so gibt das Gericht zu, daß in Deutschland über relevante Themen
nur hinter geschlossenen Türen verhandelt werden darf.
Zusammenfassend zu diesem ersten Verhandlungstag ist zu sagen, daß es so
etwas in der Rechtsgeschichte noch nicht gegeben hat, daß die Verteidiger
eines Angeklagten systematisch einer nach dem anderen demontiert werden
sollen!
Quelle: unbekannt
Ja klar. Beispiel dafür? Das 3 Anwälte abgewiesen werden, weil sie andere Meinungen vertraten? Bei Mahler einverstanden, der hat noch Berufsverbot. Das die anderen schon mal mit dem 86a in Verbindung kamen oder ähnliches, ist doch vollkommen egal. Rieger z.B. hat wenn dann seine Strafen bekommen, und hat trotzdem doch das Recht, Zündel zu verteidigen, oder wie seht ihr das?Zitat von Esther
Oder ein Anwalt zu verweigern, der zu alt sei. Leider weiß ich nicht, wie alt dieser Dr. Herbert Schaller ist, nur hoffe ich für den Richter, das er älter als z.B. Zündel ist.
Zum Schluß seine Verteidigerin, der man sozusagen vorwirft, das wenn sie Zündel verteidigt, selbst den Holocaust leugnet. Ja soll denn überhaupt ein Anwalt Zündel verteidigen? Soweit ich weiß, hat die Frau Stolz auch noch einen Antrag eingereicht, das die Verhandlung doch wegen der Straftat, die sie, wenn sie öffentlich den Zündel verteidigt, im BRD-Gesetzesrahmen begeht, hinter verschlossenen Türen stattfindet.
Naja mal sehen wie's dort weitergeht.
"Was man nicht aufgibt, hat man nicht verloren." Friedrich von Schiller
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