Umfrageergebnis anzeigen: Wen lebenslänglich wegsperren?

Teilnehmer
23. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Robert Hoyzer

    5 21,74%
  • Ernst Zündel und Germar Rudolf

    10 43,48%
  • Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Eva Haule, Birgit Hogefeld, Rolf-Clemens Wagner und Rolf Heißler

    2 8,70%
  • Niemanden von den Genannten - bitte Person angeben!

    6 26,09%
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Thema: Lebenslange Haft für:

  1. #21
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    05.06.2003
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    Dietzenbach
    Beiträge
    5.191

    Standard AW: Lebenslange Haft für:

    @ steve -

    bitte füge die Quelle deines Textes ein. Danke

  2. #22
    Systemkritiker Benutzerbild von steve
    Registriert seit
    18.10.2005
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    83

    Standard AW: Lebenslange Haft für:

    Bericht vom ersten Verhandlungstag im Zündel-Prozeß in Mannheim vom 08.
    November (Beginn des Hi****putsches in München 1923) 2005
    Viele aufrechte Menschen hatten sich im Landgericht Mannheim gesammelt, mehr
    als der Saal fassen konnte, einige wenige Juden, deutlich erkennbar an ihrem
    Kippas, nicht wenig Presse, vor allem aber viele Revisionisten aus dem In-
    und Ausland, so daß sich fließend in Deutsch, Englisch und Französische
    unterhalten wurde. Zu nennen sei hier nur Günter Deckert, Horst Mahler und
    Bernhard Schaub aus der Schweiz.
    Das Gericht, drei Berufsrichter, besonders der vorsitzende Richter Dr.
    Meinertshagen, und zwei Schöffen, davon einer negrid und Staatsanwalt
    Großmann blickten feindselig auf ihre Gegner:
    Ernst Zündel, 66, einem zwar geistig frischen, körperlich aber alten nach
    vorn übergebeugten Mann, wurde aufgrund seiner starken Arthritis genehmigt,
    die Hände nicht gefesselt zu bekommen, das war allerdings auch die einzige
    Vergünstigung, aber mit ihm selbst wurde sich an diesem Tag nicht weiter
    beschäftigt.
    Nun ging es systematisch gegen seine Anwälte:
    Als erstes wurde Horst Mahler aufgrund seines vorläufigen Berufsverbotes als
    Rechtsanwalt auch nur eine Gehilfen-Tätigkeit bei Frau Rechtsanwältin Stolz
    untersagt und er kam nur durch Freiwilligkeit seiner gewaltsamen Entfernung
    von der Verteidigerbank durch den Gerichtsdiener zuvor, wobei sich der ganze
    Haß des Richters offen zeigte.
    Unmutsäußerungen des Publikums unterdrückte dieser durch wiederholte
    Drohung, den Saal räumen zu lassen!
    Danach ging es gleich weiter gegen die Rechtsanwältin Stolz, eine noch
    junge, sehr überlegt sprechende ausgezeichnete Rechtsanwältin, der ihr
    Status als Pflichtverteidigerin entzogen wurde, unter anderem mit der
    Begründung, daß sie eine zu geringe Distanz zum Angeklagten pflege und
    dadurch einen reibungslosen Prozeßverlauf gefährde.
    Überhaupt wurden der Verteidigung Strafmaßnahmen für Beweisanträge
    angedroht, die gegen die Offenkundigkeit des heiligen Holo verstoßen.
    Erst jetzt wurde der vor Prozeßeröffnung durch die Verteidigung gestellte
    Antrag auf Haftverschonung bzw. Einstellung des Verfahrens aufgrund der
    weiterhin anhängigen Grundsatzentscheidung des BGH zum § 130 StGB natürlich,
    wie könnte es auch anders sein, als angeblich unbegründet abgelehnt und bei
    dieser Gelegenheit der Verteidigung bereits unterstellt, sie habe sich damit
    einer sogenannten qualifizierten Auschwitz-Lüge strafbar gemacht.
    Danach wurde gleich Rechtsanwalt Jürgen Rieger aus Hamburg wegen seiner drei
    Vorstrafen in gleichgelagerten Meinungsdelikten für eine
    Plichtverteidigerschaft als ungeeignet erklärt, obwohl eine Neubestellung
    eines Pflichtverteidigers weder nötig noch durch Zündel beantragt war!
    Das gleiche Urteil traf Rechtsanwalt Dr. Schaller aus der Ostmark, weil er
    dafür zu alt sei  lächerlich!
    Der Sinn dieser Maßnahmen gegen die vier Rechtsanwälte besteht darin, Zündel
    jeden qualifizierten Verteidiger zu nehmen und ihn dann durch einen dem
    Gericht hörigen Pflichtverteidiger zu ersetzen, auf daß es schnell zu einer
    Verurteilung kommt, die ab fünf Jahren aufwärts beträgt, wobei Alter und
    Krankheit des Angeklagten genausowenig berücksichtigt werden wie auch die
    bisherige zweijährige Haft in Kanada nicht angerechnet werden soll! Das
    bedeutet höchstwahrscheinlich das Todesurteil für Zündel, weil er leider
    sehr gute Chancen hat auf ein Ableben in Haft!!!
    Nach der Mittagspause stellte deswegen Rieger einen umfassenden
    Befangenheitsantrag gegen den Richter Dr. Meinertshagen, über den bis
    nächste Woche Di, 10.00 Uhr entschieden wird, dem Zeitpunkt, wo der Prozeß
    dann fortgesetzt wird.
    Außerdem rügte Rechtsanwältin Stolz ihre Entpflichtung als
    Pflichtverteidigerin und beantragte für die Stellung von Beweisanträgen den
    Ausschluß der Öffentlichkeit, weil sich dann die Verteidigung nicht strafbar
    mache. Lehnt man dies ab, so muß man gleich drei Anwälte verurteilen, stimmt
    man dem zu, so gibt das Gericht zu, daß in Deutschland über relevante Themen
    nur hinter geschlossenen Türen verhandelt werden darf.
    Zusammenfassend zu diesem ersten Verhandlungstag ist zu sagen, daß es so
    etwas in der Rechtsgeschichte noch nicht gegeben hat, daß die Verteidiger
    eines Angeklagten systematisch einer nach dem anderen demontiert werden
    sollen!

    Quelle: unbekannt
    Wird einer der Beiwohner des Prozesses geschrieben haben...

    Zitat Zitat von Esther
    wäre er ein linker, dann wäre es ihnen doch schnurz, welche krankheiten er hätte, hauptsache er sitzt
    Ja klar. Beispiel dafür? Das 3 Anwälte abgewiesen werden, weil sie andere Meinungen vertraten? Bei Mahler einverstanden, der hat noch Berufsverbot. Das die anderen schon mal mit dem 86a in Verbindung kamen oder ähnliches, ist doch vollkommen egal. Rieger z.B. hat wenn dann seine Strafen bekommen, und hat trotzdem doch das Recht, Zündel zu verteidigen, oder wie seht ihr das?

    Oder ein Anwalt zu verweigern, der zu alt sei. Leider weiß ich nicht, wie alt dieser Dr. Herbert Schaller ist, nur hoffe ich für den Richter, das er älter als z.B. Zündel ist.

    Zum Schluß seine Verteidigerin, der man sozusagen vorwirft, das wenn sie Zündel verteidigt, selbst den Holocaust leugnet. Ja soll denn überhaupt ein Anwalt Zündel verteidigen? Soweit ich weiß, hat die Frau Stolz auch noch einen Antrag eingereicht, das die Verhandlung doch wegen der Straftat, die sie, wenn sie öffentlich den Zündel verteidigt, im BRD-Gesetzesrahmen begeht, hinter verschlossenen Türen stattfindet.

    Naja mal sehen wie's dort weitergeht.
    "Was man nicht aufgibt, hat man nicht verloren." Friedrich von Schiller

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