Ergänzend: Eine Aufhebung gilt, wenn schon, für Rechtsregeln, nicht für Weisheiten, Handlungsempfehlungen, Feststellungen von Tatsachen usw.
Und für die Rechtsregeln haste, Minimum, den Instruktions-/Lehrcharakter oder, Maximum, die Weitergeltung (minus Kultus usw.) oder, dazwischen, eine Art verbindlichen Beispielcharakter.
Nachtrag: I.Ü. bekommste durch eine totale Aufhebung i.S.v. Ablehnung ein ganz praktisches Problem in Sachen Sozialethik und Juristerei. Oder hättest Du bspw. einem Herrn Capone gesagt, er solle nicht mehr sündigen, und ihn dann wieder freigelassen?