+ Auf Thema antworten
Seite 4 von 10 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 8 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 31 bis 40 von 93

Thema: Erbrecht

  1. #31
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
    Registriert seit
    24.03.2006
    Ort
    zu Hause in der Haxenbraterei
    Beiträge
    30.742

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Wollte mich nur vorinformieren, na klar ist eine Rechtsberatung, oder ein Anwalt für Erbrecht erste Wahl.
    Dafür brauchst du keinen Anwalt.
    Das gibt es auch bei der Verbraucherberatung.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
    Registriert seit
    04.01.2015
    Beiträge
    12.392

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Falls nicht noch weitere, bisher unbekannte Kinder auftauchen sollten, so erben die beiden Geschwister je zur Haelfte. Fuer pfaendbar halte ich nur das Erbteil des verschuldeten Bruders.

    Sinnigerweise sollte der Papa noch rechtzeitig vor seinem Ableben den Sohn enterben, sodass dem nur der Pflichtteil (die Haelfte des gesetzlichen) zustehen wuerde.
    Das ist nur zweckmäßig, wenn die Höhe der Schulden des Bruders über dem zu erwartenden Erbe liegt!

  3. #33
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
    Registriert seit
    24.03.2006
    Ort
    zu Hause in der Haxenbraterei
    Beiträge
    30.742

    Standard AW: Erbrecht

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.324

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Das ist nur zweckmäßig, wenn die Höhe der Schulden des Bruders über dem zu erwartenden Erbe liegt!
    Richtig - zweckdienlich jedoch ueber denen des Pflichtteils,
    sodass 75% des Erbes vor dem Zugriff der Glaeubiger sicher sind.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.324

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Dafür brauchst du keinen Anwalt.
    Das gibt es auch bei der Verbraucherberatung.
    Der Fall liegt einfach und wird im BGB unmissverstaendlich geregelt!
    Whatever you do, do no harm!

  6. #36
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
    Registriert seit
    06.06.2005
    Ort
    Salzsee in Mordor
    Beiträge
    37.527

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dankeschön.

  7. #37
    Einhorn
    Registriert seit
    15.12.2011
    Ort
    am Höllenschlund
    Beiträge
    12.779

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    Wenn der Erblasser nicht über einen Ehepartner verfügt und kein gültiges Testament hinterlässt, erben seine beiden Kinder grundsätzlich jeweils die Hälfte (§ 1924 BGB).

    Das Erbe geht nach dem Tod als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über (§ 1922 I BGB). Ein Gläubiger des Bruders kann entweder die laufenden Gewinnanteile (z.B. Zinserträge oder Überschüsse aus der Vermietung) pfänden (§ 725 II BGB) oder die Gesellschaft aufkündigen (§ 725 I BGB) und dadurch zur Vermögensaufteilung auf die Gesellschafter zwingen (§ 730 I BGB).

    An die Substanz oder die Erträge der Erbengemeinschaft kommt der Gläubiger letztendlich nur heran, soweit diese auf den Bruder entfallen.

    Zum Thema, ob jemand durch Erbausschlagung seine Gläubiger leer ausgehen lassen kann, will ich nichts schreiben.

  8. #38
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
    Registriert seit
    21.01.2010
    Beiträge
    6.560

    Standard AW: Erbrecht

    Wenn kein Testament vorhanden ist, bekommt bei zwei Kindern jeder die Hälfte.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
    Registriert seit
    18.07.2007
    Beiträge
    11.500

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    Besteht vielleicht die Möglichkeit, noch ein Testament aufzusetzen?

  10. #40
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
    Registriert seit
    04.01.2007
    Ort
    Köln
    Beiträge
    4.145

    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    Nun, meines Wissens teilt sich das Erbe dann auf 2 Erben auf, jeder 150.000€. Davon kann man den Freibetrag abziehen, der Rest wird bei Kindern mit 11% versteuert.
    Beim Offenbarungseid stürzen sich natürlich die Gläubiger auf das Erbe, bis zum Pfändungsfreibetrag.
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben