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Thema: Erbrecht

  1. #51
    Mitglied
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Das wäre eine Schenkung. Dann kann er auch gleich ein Testament machen, sofern er dazu noch in der Lage ist.
    Halt ohne Erbschaftssteuer ....

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kurti, Nurmalso verwechselt etwas.

    Schulden kann man genauso vererben, wie Vermögen, ist aber in diesem Fall irrelevant. Mit den Schulden des Bruders hat die Schwester nichts zu tun, das heißt sie haftet nicht, jedoch muss der Bruder seine Gläubiger aus seinem Erbteil bedienen. Gerade bei Immobilien kann, die beide gemeinsam erben, kann es sich nachteilig auswirken.

    Tja, aber jeder Mensch kann ein Erbe ausschlagen, niemand kann jemanden zwingen, ein Erbe anzutreten. Man muss nur durch Anwalt oder durch Rechtspfleger für das zuständige Amtsgericht erklären, das man das Erbe ausschlägt. Einen Grund muss man nicht haben.
    Tja, Geschwisterliebe kann vieles machen, Wohnrecht und ähnliches, darf nur nicht danach aussehen, als würde der Bruder das Erbe doch antreten...............................

    Schulden eines Erbnehmers sind immer nur für den Erbnehmer selber relevant, jedoch muss er sie aus seinem Erbteil bedienen. Schulden des Erblassers werden genau so behandelt wie sein Vermögen.
    Natuerlich kann die Ueberschuldung einer der Erben rechtliche Probleme nach sich ziehen, das aendert jedoch nichts an dem Grundsatz, dass jeder fuer seine Schulden selbst aufkommen muss. Ausnahmen von dieser Regel sind mir bekannt, jedoch moechte ich auf diese nicht eingehen, weil die im vorliegenden Fall offenbar nicht zutreffen.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Aber doch nur auf den Erbteil des Bruders ?
    Exakt richtig!
    Whatever you do, do no harm!

  4. #54
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    So schauts aus.

    Das gute Recht und der liebe Staat, also der schöne Rechtsstaat: Gemacht von Juristen für Juristen.
    Kritik am Staat ist zu dessen Gelingen absolut notwendig!

    Das Buergerliche Gesetzbuch (in dem das Erbrecht geregelt ist) basiert jedoch auf dem "code civil" Napoleons und der wurde nach dem Scheitern des Potentaten sogar von dessen ehemaligen Gegnern uebernommen. Fuer die Qualitaet der erreichten Rechtssicherheit mittels des BGB spricht, dass dieses Gesetzeswerk seit dessen Erscheinen kaum geaendert wurde - so wurden z.B. in Deutschland auch uneheliche Kinder erbberechtigt.

    Es sei hier nur am Rande erwaehnt, dass sogar im fernen Brasilien der "codigo civil" Gesetzeskraft hat und ich somit in Deutschland nur geringfuegige Unterschiede zum BGB feststellen konnte.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #55
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Wenn beide Kinder zu gleichen Teilen erben, dann können die Gläubiger nicht an der Erbteil meiner Ex ?
    Die Hälfte des Hauses ist ein Problem, wenn die Hälfte des Barvermögen für die Schuldentilgung nicht reicht. Dann könnten die Gläubiger eine Versteigerung des Hauses anstreben.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.
    Die Sache ist nicht kompliziert, denn:
    - Du bekommst nix
    - Deine Schwester und Bruder bekommen die Häfte

    Deine Schwester wird alles im Rahmen der 1:1 Regelung bekommen
    Ihr Bruder wird von den Gläubigern alles bis aus Minimun abgezockt bekommen

    Sowohl deine Schwester, als auch ihr Bruder wie auch du sollten einen Anwalt nehmen. Die Erstberatung kostet erstmal 0 €, bzw. eine Grundgebühr von max 200€.
    => Erst wenn es denn tatsächlich teuer werden sollte kannst du noch entscheiden ob du weiter gehen wirst.

    Erstberatung sollte sein, da es um hohe Summen geht und diese nicht mehr als 180-200€ kostet.
    => Das Geld ist schon sinnvoll zu investieren wenn es um 6-stellige Beträge geht!
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  7. #57
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Mütterchen Beitrag anzeigen
    Besteht vielleicht die Möglichkeit, noch ein Testament aufzusetzen?
    Ja , selbstverständlich. Nennt sich im deutschen Recht das post-mortem-Testament !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #58
    Mitglied
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Die Sache ist nicht kompliziert, denn:
    - Du bekommst nix
    - Deine Schwester und Bruder bekommen die Häfte

    Deine Schwester wird alles im Rahmen der 1:1 Regelung bekommen
    Ihr Bruder wird von den Gläubigern alles bis aus Minimun abgezockt bekommen

    Sowohl deine Schwester, als auch ihr Bruder wie auch du sollten einen Anwalt nehmen. Die Erstberatung kostet erstmal 0 €, bzw. eine Grundgebühr von max 200€.
    => Erst wenn es denn tatsächlich teuer werden sollte kannst du noch entscheiden ob du weiter gehen wirst.

    Erstberatung sollte sein, da es um hohe Summen geht und diese nicht mehr als 180-200€ kostet.
    => Das Geld ist schon sinnvoll zu investieren wenn es um 6-stellige Beträge geht!
    Welche Schwester?

    Im betreffenden Beitrag steht nichts von einer Schwester.

  9. #59
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja , selbstverständlich. Nennt sich im deutschen Recht das post-mortem-Testament !
    WQ schrieb von einem Sterbenden, nicht vom einem Verstorbenen. Ich fragte deswegen, weil ich das selbst schon so erlebt hatte: eine alte Dame hatte nie ein Testament gemacht, weil es ihr scheinbar einfach unangenehm war, hier Tacheles zu reden.
    Aber als es ganz klar und mit Tempo auf ihr Lebensende zuging, hat sie sich dann doch gerne überreden lassen, etwas festzuklopfen. Und ganz kurz vor ihrem Tod hat sie dann nochmal etwas geändert. Wenn man weiß, dass man nicht mehr viel Zeit hat, ändern sich manchmal die Prioritäten.

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Welche Schwester?

    Im betreffenden Beitrag steht nichts von einer Schwester.
    Stimmt, mein Fehler. Seine Ex und ihr Bruder sind gemeint.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

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