Deine Rechnung - auch wenn vom Prinzip her richtig - hat einen mächtigen Fehler.
a) Wer so wenig verdient, dass er gar keine Steuern bezahlt hat von der Pendlerpauschale erst einmal gar nichts - egal ob nun 10 Kilometer entfernt oder 50 Kilometer entfernt wohnend.
b) Die Pendlerpauschale beschreibt nur, was die "steuermindernd" geltend machen kannst - mitnichten bekommst Du diese 0,30 € / Doppelkilometer ausbezahlt oder erstattet. Bei einem persönlichen Steuersatz von 10% heißt dies dann - 0,03 € Erstattung je Doppelkilometer.
Was die Frage aufwirft - wenn dieser Mann in 7 Jahren 70 000 € erschlichen hat, dann sind dies im Jahr 10 000 €.
Um auf diesen Betrag zu kommen müsste ein Arbeitnehmer, selbst den Spitzensteuersatz zahlend, im Jahr einen einfachen Arbeitsweg von nicht ganz 80 000 Kilometer (einfache Strecke) haben...also über 300 Kilometer hin zur Arbeit und über 300 Kilometer zurück nach Hause - AM TAG.
Von Potsdam nach Lychen sind es aber einfach nur 120 Kilometer...man gesteht sich selber also ein vielfaches an "Fahrtkosten", welche man dem steuerzahlenden Arbeitnehmer zugesteht.
Da sieht man einfach wieder wie unsere Parteien das System zum Vorteil der eigenen Mitglieder melken
na und dass passt doch ...Wasser predigen usw ..die sind da schon alle ähnlich
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