Ja, sofort
Nein, können bleiben
mir egal
Entweder auch kommunistische Symbole verbieten oder nix verbieten. Dieses ganze Affentheater ist lächerlich.
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Verboten ist laut §86 StGB die Verwendung der Symbole von wegen verfassungswidrigem Gedankengut oder Handlungen verbotenen Organisationen. Zu diesen gehören NSDAP (1945 verboten) und KPD (1956 verboten).
Natürlich war die DDR bis 1990 nie verfassungswidrig, weil sie nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörte.
Seit 1990 existiert sie nicht mehr. Aber nicht durch Verbot, sondern durch Selbstauflösung. Doch die Nachfolgeorganisation der SED gibt es, sie ist nicht verboten und sitzt sogar im Bundestag und mehreren Landtagen. Wie es mit der FDJ ist, weiß ich nicht. Verboten wurde sie jedenfalls nicht.
Sich zum Sozialismus nach DDR-Art zu bekennen, mag nicht besonders schlau sein, aber verboten ist es nicht. Es schadet ja niemandem.
Sofort verbieten!!!!!!
Dies würde unsere ganzen Probleme schlagartig lösen.
Diese Verbotshysterie geht mir so was auf den Sack
Ja, die "FDJ in Westdeutschland" wurde 1954 verboten (habe ich inzwischen gelernt), die in der DDR natürlich nicht.
Bei Wikipedia steht:
Kurz gesagt: sehr viel passiert dir vermutlich nicht, wenn du so ein Ding trägst. Es dürfte wohl ein Fall nach §86 (4) StGB sein (geringe Schuld).Das Verbot besteht auch nach der Deutschen Einheit weiter, bezieht sich aber nach heutiger Auffassung des Innenministeriums ausschließlich auf die damalige eigenständige Organisation FDJ in Westdeutschland. Die Abzeichen der FDJ in Westdeutschland und der FDJ sind jedoch zum Verwechseln ähnlich. Die öffentliche Verwendung des FDJ-Emblems ist deshalb geeignet, den Anfangsverdacht einer Straftat und damit die Verfolgungsberechtigung und die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsbehörden zu begründen. Ob die Verwendung der Abzeichen unabhängig von der Reichweite des Verbotes im Einzelnen nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB unter Strafe steht, wird unter Juristen unterschiedlich bewertet. „Jedoch ist im Fall satirischer oder verfremdender Verwendung (‚Ostalgiepartys‘) eine weite Auslegung von [§ 86a] Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 angezeigt; überdies liegt die Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums nahe.“
Diese ganze Verbotspraxis (alle historischen!) beweist nur die Minderwertigkeitskomplexe und die Unfähigkeit sich mit den jeweils Andersdenkenden vernünftig auseinander zu setzen.
Eigentlich sollte man schon etwas mehr historisches Selbstbewusstsein in der BRD (!) voraussetzen, dass man auch zur deutschen Geschichte steht, auch wenn man es selbst im Detail nicht befürwortet. Z. Bsp. viele Kriegerehrenmale in der DDR nach ´45 oder die sowjetischen Gedenkstätten nach ´89 - zur Not hätte für geistig Unterbemittelte eine Tafel genügt, die das jeweilige Objekt in den richtigen Kontexte stellt. Aber Geschichtsvergessenheit eignet sich ja auch als ein Herrschaftsinstrumentarium...
Verallgemeinerungen sind Lügen.
(Gerhard Hauptmann)
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