Hallo C-Dur, es stimmt natürlich, dass vieles unklar ist und bewusst oder unbewusst bei der Betrachtung der Situation verschwurbelt wird.
Vielleicht dieses hier als kleinen Beitrag, der zumindest etwas Licht in die Sache bringt:
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Die Richtlinien zur Behandlung der polnischen Fremdarbeiter in Deutschland vom 8.3.1940
Am 8.März 1940 gab das RSHA Richtlinien heraus, wie mit den Polen umzugehen sei. Hiernach wurden die Polen gezwungen,
• in Lager zu wohnen, auf dem Lande mindestens in einer von den deutschen Arbeitskräften getrennten Unterkunft
• sie mussten ein deutlich sichtbares Zeichen (P) an der Kleidung tragen
• jeder Kontakt mit Deutschen außer bei der Arbeit war verboten
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Ihr Lohn richtete sich nach dem der Deutschen, war aber mit einer 15prozentigen "Sozialausgleichsabgabe" belegt, die an den Staat abzuführen war
• Polen sollten nur für tatsächlich geleistete Arbeit - im Krankheitsfalle also gar nichts - entlohnt werden.
• Ein Ministerialbeamter kalkulierte, den Polen solle effektiv so viel bleiben, wie sie zur Reproduktion ihrer Arbeitskraft benötigten.
• Polen war verboten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder Badeanstalten zu besuchen
• die Abhaltung polnischer Messen war untersagt
• selbst die Benützung von Fahrrädern und Taschenmessern war verboten
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bei Arbeitsbummelei drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
bei sexuellem Kontakt polnischer Männer mit deutschen Frauen drohte den Polen die öffentliche Hinrichtung, den deutschen Frauen die Diffamierung (Haare abschneiden und an den Pranger stellen).
Der Begriff "Arbeitsbummelei" taucht später in 1942 auf bei den Klagen über die Polen und ihre sog. "Schildkrötenaktion". Hier sind als Beispiele die in dem Tagebuch des Gen. Gouverneurs im GG Hans Frank aufschlussreich. Kannst ja mal googeln. Ich schick dir aber auch gern Dok-Kopien, Links usw.
Gruß R.