+ Auf Thema antworten
Seite 13 von 25 ErsteErste ... 3 9 10 11 12 13 14 15 16 17 23 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 121 bis 130 von 242

Thema: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

  1. #121
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
    Registriert seit
    11.06.2015
    Beiträge
    1.738

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Wir leben in keinem "System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird".
    Der Fall Sven G. beweist, dass wir sehr wohl in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert werden.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die Richter, die ich kenne (und das sind nicht wenige), sind mit überwiegender Mehrheit tiefschwarz. Der nächstgrößte Anteil ist wohl im Lager der FDP zu finden.
    CDU und FDP sind heutzutage ganz linke Parteien.
    Und die Richter, die einen Verteidiger in den Knast stecken (siehe Sven G.), können unmöglich "tiefschwarz" sein. Das sind ganz klar linke Spiesser.
    Genauso wie die Richter/Juristen, die deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Mord begangen haben, lediglich zu ganz kleinen Bewährungsstrafen verurteilen.
    Aber diese Richter/Juristen sind es dann, die einen kleinen Steuerhinterzieher jahrelang in den Knast stecken.
    Da kann mir doch keiner erzählen, die seien "tiefschwarz". Das sind Linke durch und durch.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Journalismus und Lehramt möglicherweise, aber in der Politik und Justiz ganz sicher nicht!
    Viele Politiker sind gelernte Lehrer und Juristen.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Tja, so "versteht" die Welt halt jemand, dem ganz offensichtlich die Befähigung dazu gänzlich fehlt.
    Was für eine Befähigung soll mir da fehlen?
    Ein "Jugendlicher" hat versucht, einen Mann mit einer Flasche zu erschlagen, um ihn auszurauben. Der Mann hat sich mit einem Messer verteidigt und der "Jugendliche" hat das nicht überlebt. Recht so.
    Die Polizei hat dann zwar gegen den Mann ermittelt, aber das wurde eingestellt und er wurde nicht angeklagt.
    So weit, so gut.
    Aber mir ist eben aufgefallen, wie die linken Spiesser geheult haben. Da kamen so Sprüche wie:
    "Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung. Warum hat der Mann ihn tot gemacht? Das hat der arme Jugendliche nicht verdient."
    Daran kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.
    Und wenn solche Leute in der Politik und Justiz sitzen, ist es nicht weiter verwunderlich, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    "Der Gerechtigkeit"... mit diesem Nonsens fängt dein "Verstehen" schon an. Was ist denn "Gerechtigkeit"?
    Nun, den linken Spiessern ist es besonders wichtig, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Keine Ahnung, warum denen das so wichtig ist, aber das verstehen sie unter "Gerechtigkeit".
    Und da sie eben unter "Gerechtigkeit" verstehen, dass ein Täter den Tatort unversehrt verlassen darf, sind sie natürlich folgerichtig daran interessiert, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.
    Auch das halten sie für "Gerechtigkeit".
    Und wenn ein Täter mal den Tatort nicht unversehrt verlassen konnte, weil sich der Verteidiger ein bisschen zuviel verteidigt hat, dann empfinden sie das als "Ungerechtigkeit", so dass sie dann versuchen werden, den Verteidiger möglichst hart zu bestrafen.

    So, jetzt wissen wir, was linke Spiesser unter "Gerechtigkeit" verstehen.
    Normale Menschen verstehen unter Gerechtigkeit eben etwas anderes. Und es ist doch gut, dass es da auch andere Auffassungen gibt.
    Denn so gibt es eine Alternative zu den linken Spiessern.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    More guns - less crime?... jaaa, superkluge Strategie, die sich in den USA tagtäglich recht anschaulich als Schuss in den Ofen beweist.
    Das Prinzip "More Guns - Less Crime" funktioniert ganz hervorragend.
    Siehe hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gut, zugegeben, dieses Prinzip ist nicht so gut geeignet, wenn man unter "Gerechtigkeit" versteht, dass der Angreifer den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Und ja, wenn man daran interessiert ist, die Menschen wehrlos und kampfunfähig zu machen, um den Verbrechern einen Vorteil zu verschaffen, dann passt das auch nicht so gut.
    Aber wir haben ja schon geklärt, dass es verschiedene Auffassungen von Gerechtigkeit gibt.

  2. #122
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
    Registriert seit
    20.11.2013
    Beiträge
    4.860

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Recht basiert immer auf einer ideologischen Wertvorstellung und die ist beliebig. Den einzigen objektiven Anhaltspunkt den man hat ist die Mehrheitmeinung, ein mehrheitliches Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft. Den sollte das Recht wenn möglich treffen mit ihm übereinstimmen, ansonsten dürfte es zu Widerständen kommen. darüberhimaus gibt es keinen objektiven Masstab für Recht.
    Das ist denkbar falsch! Unsere Rechtsgüter basieren auf einem langen, langen Erfahrungshintergrund, der sich aus der menschlichen Zivilisation herausgebildet hat und gerade nicht auf beliebige und noch weniger auf ideologische Wertvorstellungen.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Typisches Beispiel ist zB die Todesstrafe - es gibt keine eindeutige moralische universal gültige objektive Gerechtigkeitsvorstlellung nach der man sich richten könnte ob sie gerecht ist oder nicht. Im einem Land gilt sie als gerecht im anderen nicht, danach richtet sich eben auch das Recht.
    Ich habe hier nicht den Standpunkt behauptet, wonach es eine universal gültige objektive Gerechtigkeit gäbe. Von daher geht deine Argumentation ins Leere!

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Genauso verhält es sich in vielen anderen Fällen wie auch hier in Bezug zum Thema "wo hört der Eigenschutz die Selbstverteidungug auf wo beginnt die Straftat". die Grenze dazwischen kann nie eindeutig objektiv universell gerecht definiert werden.
    Nochmals: du diskutierst in dem Zusammenhang einzig mit dir selber! Niemand - außer dir - argumentiert hier objektive, universelle Gerechtigkeit. Das ist alleine DEINE Fiktion!

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Jedes einzelne Individuum hat dazu seine ganz eigenen persönliche Vorstellung. Das Recht hat aber die Notwendigkeit eine Grenze festzulegen. Nur diese Grenze ist beliebig und wenn dann wie oben beschrieben nur oder bestenfalls an der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung orientiert. Das bedeutet aber das man je nach Staat, Ideologie bzw Volk zu einer komplett anderen Beurteilung der Lage kommen kann. Es ist wohl unbestritten das zB Selbstverteidigungrechte in Amerika viel weiter reichen als in Deutschland.
    Abgesehen von dem Umstand, dass die von dir argumentierte Beliebigkeit Unfug ist, redest du auch hier einmal mehr völlig am Thema vorbei! Es geht hier NICHT um die Frage, welche Ideologie, welches Recht welches Staates, sondern schlichtweg um die von mir angegriffene Feststellung des Freiheitsboten oder um die verfehlte Kritik dieses Threads an unserem Rechtssystem im Zusammenhang mit dem Institut der Notwehr nach deutschem Recht.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Wenn man dann beide Rechtssprechungen mit einander vergleicht ist die Aussage "der Verteidiger wird kriminalisiert" vllt polemisch in Relation aber zu anderen Rechtssprechungen/Gerechtigkeitsempfindungen für Deutschland durchaus vertretbar.
    Der erste Satz von dir, der sich tatsächlich mit dem Thema befasst. Da halte ich engegen, dass es an der Aussage, wonach hierzulande "der Verteidiger kriminalisiert wird", an jeglicher Substanz fehlt. Das geht schon damit los, dass die Leute hier, die sowas äußern, nicht den Hauch einer Ahnung von dem Rechtssystem haben, über das sie sich auszulassen versuchen. Dein Vergleich mit anderen Rechtssystemen geht ebenfalls fehl, denn selbst in den USA braucht es den erwiesenen Tatbestand der erforderlichen Selbstverteidigung, um eine solche zu rechtfertigen. Im Raum steht auch dort zunächst der Tatbestand einer strafbaren Handlung, was hier im Forum bereits als Kriminalisierung gehandelt wird. Der Umstand, dass in den USA ein großzügigerer Umgang in Punkto Selbstverteidigung vorherrscht, ist vordergründig der dortigen Verbreitung von Waffen geschuldet. Mit Ideologie hat das nicht viel zu tun.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Das Problem mit euch (linken+rechten) Ideologen ist halt immer das ihr eure Gerechtigkeitsvorstellung für die einzig wahre haltet, und gnadenlos unreflektiert hirnlos alles überfahrt was nicht dieser Vorstellung entspricht.
    Gnadenlos unreflektiert und auch reichlich einfältig und hirnlos ist hier eigentlich nur dein Selbstverständnis, mit welchem du die Welt in linke und rechte Ideologen einteilst (sofern sie nicht deiner Meinung sind), und dich selber vermutlich in der verständigen, weisen Mitte wähnst

    Darüber hinaus habe ich hier überhaupt keine Gerechtigkeitsvorstellung geäußert, die ich für die einzig wahre halte. Auch diese ist ein reines Phantasieprodukt von dir. Und so kann ich mein Posting an dich damit abschließen, wie ich es begonnen habe: du diskutierst überwiegend mit dir selber. Du phantasierst dir was zusammen und darüber diskutierst du dann.

  3. #123
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
    Registriert seit
    20.11.2013
    Beiträge
    4.860

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Der Fall Sven G. beweist, dass wir sehr wohl in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert werden.
    Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr. Wäre dem nicht so, würde man rechtsfreie Räume schaffen, die ihrerseits zu einem neuen Platz der Kriminalität werden. Ein Verteidiger steht nicht außerhalb von Recht und Gesetz. Wo kämen wir hin, wenn dem so wäre. Er wird dann kriminalisiert, wenn er selber erweislich eine entsprechende Tathandlung begeht. Du machst dir keine Vorstellung, wie oft Notwehr als Tatbegründung missbraucht wird.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    CDU und FDP sind heutzutage ganz linke Parteien.
    Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Und die Richter, die einen Verteidiger in den Knast stecken (siehe Sven G.), können unmöglich "tiefschwarz" sein. Das sind ganz klar linke Spiesser.
    Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Die juristisch maßgeblichen Feinheiten sieht der Außenstehende selten, sondern stellt einen bestimmten (regelmäßig unvollständigen) Informationsstand seinem eigenen Bauchgefühl gegenüber, was dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt. Ich weiß nicht, was es an dem letztgültigen Urteil im Falle von Sven G. zu bemängeln gäbe. Dass er das Maß völlig überschritten hatte, räumte Sven G. sogar selber ein.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Genauso wie die Richter/Juristen, die deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Mord begangen haben, lediglich zu ganz kleinen Bewährungsstrafen verurteilen.
    Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Aber diese Richter/Juristen sind es dann, die einen kleinen Steuerhinterzieher jahrelang in den Knast stecken.
    Da kann mir doch keiner erzählen, die seien "tiefschwarz". Das sind Linke durch und durch.
    Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Ein "Jugendlicher" hat versucht, einen Mann mit einer Flasche zu erschlagen, um ihn auszurauben. Der Mann hat sich mit einem Messer verteidigt und der "Jugendliche" hat das nicht überlebt. Recht so.
    Die Polizei hat dann zwar gegen den Mann ermittelt, aber das wurde eingestellt und er wurde nicht angeklagt.
    So weit, so gut.
    Aber mir ist eben aufgefallen, wie die linken Spiesser geheult haben. Da kamen so Sprüche wie:
    "Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung. Warum hat der Mann ihn tot gemacht? Das hat der arme Jugendliche nicht verdient."
    Daran kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.
    Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Und wenn solche Leute in der Politik und Justiz sitzen, ist es nicht weiter verwunderlich, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.
    Politik kennt vordergründig nur zwei Götter: Macht und Geld! Da ist für Ideologien wenig Platz. Solche dienen eher dazu, dem Volk Honig ums Maul zu schmieren. Hat man den Eindruck, der Wähler will was für oder gegen Ausländer hören, bekommt er das. Und will man ihn vor den Karren für igendwelche Interessen spannen, dann gibts entsprechende ideologische Bonbons.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Nun, den linken Spiessern ist es besonders wichtig, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Keine Ahnung, warum denen das so wichtig ist, aber das verstehen sie unter "Gerechtigkeit".
    Und da sie eben unter "Gerechtigkeit" verstehen, dass ein Täter den Tatort unversehrt verlassen darf, sind sie natürlich folgerichtig daran interessiert, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.
    Auch das halten sie für "Gerechtigkeit".
    Und wenn ein Täter mal den Tatort nicht unversehrt verlassen konnte, weil sich der Verteidiger ein bisschen zuviel verteidigt hat, dann empfinden sie das als "Ungerechtigkeit", so dass sie dann versuchen werden, den Verteidiger möglichst hart zu bestrafen.
    Das ist ein Bild, das du dir irgendwie zusammengemalt hast, mit der Realität hat das aber nichts zu tun. Solche "linke Spiesser" gibt es schlichtweg nicht. Was es in dem Zusammenhang gibt, das sind betriebsblinde, grenzenlos für alles Verständnis habende Sozialarbeiter, wie man sie z. B. häufig in der Jugendgerichtshilfe antrifft. Auch der eine oder andere Jugendrichter ist in dem Punkt etwas anfällig. Ansonsten aber halte ich dein Bild für ziemlich realitätsfremd.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    So, jetzt wissen wir, was linke Spiesser unter "Gerechtigkeit" verstehen.
    Normale Menschen verstehen unter Gerechtigkeit eben etwas anderes. Und es ist doch gut, dass es da auch andere Auffassungen gibt.
    Denn so gibt es eine Alternative zu den linken Spiessern.
    Der "normale Mensch" hat selten Ahnung vom Recht. Dass er anders tickt, als juristisch geschulte Menschen, liegt auf der Hand.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Das Prinzip "More Guns - Less Crime" funktioniert ganz hervorragend.
    Siehe hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wenn du glaubst, dass eine liberalere Bewaffnung nur für eine Seite wirksam ist, dann irrst du gewaltig.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Gut, zugegeben, dieses Prinzip ist nicht so gut geeignet, wenn man unter "Gerechtigkeit" versteht, dass der Angreifer den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Nochmals: das ist ein Phantasiekonstrukt von dir, bar jeglicher Realität. Solch ein Verständnis haben bestenfalls Anarchisten.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Und ja, wenn man daran interessiert ist, die Menschen wehrlos und kampfunfähig zu machen, um den Verbrechern einen Vorteil zu verschaffen, dann passt das auch nicht so gut.
    Aber wir haben ja schon geklärt, dass es verschiedene Auffassungen von Gerechtigkeit gibt.
    So frappant verschieden sind die vorherrschenden gar nicht mal. Entscheidend verschieden sind meist jene, die in den Köpfen einzelner Zeitgenossen rumspuken, weil sie ziemlich kurzsichtig und undurchdacht sind.

  4. #124
    Mitglied Benutzerbild von charger
    Registriert seit
    10.02.2015
    Beiträge
    397

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Da ich schuldig bin diesen Thread eröffnet zu haben, möchte ich auch mal wieder eine Wortmeldung von mir lassen, ich tat es aufgrund persönlicher Betroffenheit und möchte gegenwärtig noch nicht mehr dazu sagen.


    Das das Notwehrrecht, so wie es im Juristischen sinne gedacht ist, durch tieferes nachdenken ziemlich schlüssig und verständlich rüberkommt, eröffnet sich ausgeglichenen und einigermaßen auf neutraler ebene befindlichen Menschen, eben um einiges leichter.

    Betroffene, welche warum auch immer den Rahmen des Notwehrrechtes überschreiten, blüht ja auch nicht zwingend eine Verurteilung wegen Totschlages, siehe den Fall des Hell`s Angel Rockers, welcher einen SEK Beamten durch eine Tür erschoss, in der irrigen Annahme,(so seine Behauptung) es handele sich um einen Angriff von Bandidos angehörigen.
    Freispruch !
    Begründung, "Putativnotwehr".
    Der Aufschrei war groß und ich konnte es auch kaum fassen, aber Gerichte Urteilen eben schlicht und einfach nach Faktenlagen, nicht nach persönlich individuellen Gerechtigkeitsempfindlichkeiten.

    Betroffene Opfer von Angriffen auf sich selbst oder hab und gut, denken zum Zeitpunkt der Tat Geschehnisse wohl auch eher selten über die Rechtsfolgen ihrer eigenen Abwehr Handlungen nach.

    Dem Gesetzgeber bleibt bei genauer Überlegung eigentlich gar nichts anderes übrig den Rahmen des Notwehrrechtes so eng zu stecken wie es eben geht,(aber für manche ist selbst das noch zu weit), um keine Freiräume für als Notwehr getarnte Morde zu schaffen.

    Es gibt einfach erschreckend gewissenlose Mitbürger, die vor nichts zurückschrecken.

  5. #125
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
    Registriert seit
    11.06.2015
    Beiträge
    1.738

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr.
    Fakt ist, dass das herrschende System daran interessiert ist, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Das hat logischerweise zur Folge, dass dieses System daran interessiert ist, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.

    Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
    Vor ca. 20 Jahren war ich mit meiner damaligen Freundin auf einem Volksfest. Dann ist sie pinkeln gegangen. Als sie vom WC zurückkam, sah ich, wie ein besoffener Spinner sie angegriffen hat.
    Er hat sie am Kragen gepackt und ihr Ohrfeigen gegeben.
    Dann bin ich natürlich schnell da hin gerannt, habe den Kerl von ihr weggeschubst, habe ihm zwei Faustschläge und einen Tritt vors Bein verpasst.
    Dann ist er umgefallen. (Man muss dazusagen, dass der Kerl um einiges grösser und breiter war als ich).
    Damit war das Thema für mich erledigt.
    Aber der Spinner hat dann die Polizei gerufen, es wurden Personalien aufgenommen usw.
    Ein paar Wochen später hatte ich plötzlich eine Lampe wegen "gefährliche Körperverletzung" und bin zur Polizei vorgeladen worden.
    Der Polizist hat mir dann erklärt, dass die beiden Faustschläge noch im Rahmen waren, aber der Tritt gegen das Bein hätte die "Verhältnismäßigkeit" überschritten.
    Ah ja...
    Und genau das verstehen die linken Spiesser dann unter "Gerechtigkeit".
    In einer gerechten Ordnung hätte man zu dem Angreifer gesagt:
    "Pass mal auf, Du Knallkopp, wenn Du meinst, Du müsstest Frauen angreifen, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn der Mann kommt und Dir eine gehörige Tracht Prügel verabreicht. Du kannst froh sein, dass Dir nicht mehr passiert ist.
    So, und jetzt schleich Dich."

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.
    Ich kann da keine nennenswerten Unterschiede feststellen.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht.
    Ein System basiert immer auch auf einer Ideologie.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.
    In Berlin haben mal ein paar Moslems in einem U-Bahnhof einen Kerl namens Guiseppe ermordet. Das müsste im Jahr 2010 gewesen sein.
    Und die Täter haben dafür nur ganz kleine Bewährungsstrafen bekommen.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.
    Der Richter, der die Mörder von Guiseppe zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilt hat, ist dafür bekannt, dass er Steuerhinterzieher sehr hart bestraft.

    Es ist doch sehr auffällig, dass Steuerhinterzieher oft sehr harte Strafen bekommen, während z.B. deutschfeindliche "Intensivtäter" nur sehr milde Strafen bekommen.
    Warum gibt es wohl "Intensivtäter"?
    Weil das System der linken Spiesser auf ganzer Linie versagt hat.
    Also weg damit.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.
    Wie ich schon sagte, basiert jedes System immer auch auf einer Ideologie.
    Und wenn es zur Ideologie der linken Spiesser gehört, dem Verbrecher das Recht einzuräumen, den Tatort unversehrt zu verlassen, dann hat diese Ideologie eben auch Auswirkungen auf die Gesetze.

    Klar, ein Richter muss jemanden dann nach diesen Gesetzen verurteilen.
    Wenn die Gesetze sagen, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss, der irgendseine "Verhältnismäßigkeit" überschritten hat, dann wird der Richter das tun.
    Und wenn die Gesetze es ihm ermöglichen, einen deutschfeindlichen "Intensivtäter" zu einer kleinen Bewährungsstrafe zu verurteilen, dann wird er das tun, vorallem wenn er ein linker Spiesser ist.
    Linke Spiesser sind ja grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.

    Das beweist doch nur, dass das System der linken Spiesser der letzte Schrott ist.
    Also weg damit.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die meisten Journalisten sind linke Spiesser.
    Von daher muss man zwischen Wirklichkeit und linker Propaganda unterscheiden können.
    Spiegel und n-tv sind linke Propaganda hoch drei.

  6. #126
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr. Wäre dem nicht so, würde man rechtsfreie Räume schaffen, die ihrerseits zu einem neuen Platz der Kriminalität werden. Ein Verteidiger steht nicht außerhalb von Recht und Gesetz. Wo kämen wir hin, wenn dem so wäre. Er wird dann kriminalisiert, wenn er selber erweislich eine entsprechende Tathandlung begeht. Du machst dir keine Vorstellung, wie oft Notwehr als Tatbegründung missbraucht wird.



    Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.



    Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Die juristisch maßgeblichen Feinheiten sieht der Außenstehende selten, sondern stellt einen bestimmten (regelmäßig unvollständigen) Informationsstand seinem eigenen Bauchgefühl gegenüber, was dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt. Ich weiß nicht, was es an dem letztgültigen Urteil im Falle von Sven G. zu bemängeln gäbe. Dass er das Maß völlig überschritten hatte, räumte Sven G. sogar selber ein.



    Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.



    Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.



    Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.



    Politik kennt vordergründig nur zwei Götter: Macht und Geld! Da ist für Ideologien wenig Platz. Solche dienen eher dazu, dem Volk Honig ums Maul zu schmieren. Hat man den Eindruck, der Wähler will was für oder gegen Ausländer hören, bekommt er das. Und will man ihn vor den Karren für igendwelche Interessen spannen, dann gibts entsprechende ideologische Bonbons.



    Das ist ein Bild, das du dir irgendwie zusammengemalt hast, mit der Realität hat das aber nichts zu tun. Solche "linke Spiesser" gibt es schlichtweg nicht. Was es in dem Zusammenhang gibt, das sind betriebsblinde, grenzenlos für alles Verständnis habende Sozialarbeiter, wie man sie z. B. häufig in der Jugendgerichtshilfe antrifft. Auch der eine oder andere Jugendrichter ist in dem Punkt etwas anfällig. Ansonsten aber halte ich dein Bild für ziemlich realitätsfremd.



    Der "normale Mensch" hat selten Ahnung vom Recht. Dass er anders tickt, als juristisch geschulte Menschen, liegt auf der Hand.



    Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wenn du glaubst, dass eine liberalere Bewaffnung nur für eine Seite wirksam ist, dann irrst du gewaltig.



    Nochmals: das ist ein Phantasiekonstrukt von dir, bar jeglicher Realität. Solch ein Verständnis haben bestenfalls Anarchisten.



    So frappant verschieden sind die vorherrschenden gar nicht mal. Entscheidend verschieden sind meist jene, die in den Köpfen einzelner Zeitgenossen rumspuken, weil sie ziemlich kurzsichtig und undurchdacht sind.
    Der Dummheit sind Götter meist machtlos ergeben.Der differenzierten Betrachtung oft sowieso.Grüß Dich Gott und willkommen zurück hier.

  7. #127
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
    Registriert seit
    20.11.2013
    Beiträge
    4.860

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Fakt ist, dass das herrschende System daran interessiert ist, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
    Das hat logischerweise zur Folge, dass dieses System daran interessiert ist, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.
    Wie erklärst du dir aus dieser Feststellung dann die zahllosen Freisprüche eben gerade aufgrund von Notwehr? Diese Fälle sind dir im Gros noch nicht mal bekannt, weil sie selten den Weg in die Medien finden. Es gibt sie aber - und das nicht zu knapp!

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
    Vor ca. 20 Jahren war ich mit meiner damaligen Freundin auf einem Volksfest. Dann ist sie pinkeln gegangen. Als sie vom WC zurückkam, sah ich, wie ein besoffener Spinner sie angegriffen hat.
    Er hat sie am Kragen gepackt und ihr Ohrfeigen gegeben.
    Dann bin ich natürlich schnell da hin gerannt, habe den Kerl von ihr weggeschubst, habe ihm zwei Faustschläge und einen Tritt vors Bein verpasst.
    Dann ist er umgefallen. (Man muss dazusagen, dass der Kerl um einiges grösser und breiter war als ich).
    Damit war das Thema für mich erledigt.
    Aber der Spinner hat dann die Polizei gerufen, es wurden Personalien aufgenommen usw.
    Ein paar Wochen später hatte ich plötzlich eine Lampe wegen "gefährliche Körperverletzung" und bin zur Polizei vorgeladen worden.
    Der Polizist hat mir dann erklärt, dass die beiden Faustschläge noch im Rahmen waren, aber der Tritt gegen das Bein hätte die "Verhältnismäßigkeit" überschritten.
    Ah ja...
    Die Polizei redet viel, wenn der Tag lange ist. Wenn du deshalb verurteilt worden bist, dann ganz sicher nicht wegen der Verhältnismäßigkeit, denn es bedürfte schon eines unerträglichen Missverhältnisses, um überhaupt in die Bahn zu gelangen (vgl. auch Beschluss des BGH vom 01.03.2011, Az. 3 StR 450/10). Solch ein unerträgliches Missverhälntis ist juristisch ein höchst exotischer Ausnahmefall. Eher denkbar wäre der Umstand, dass es an der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung fehlte, z. B. weil kein gegenwärtiger Angriff mehr stattfand.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Und genau das verstehen die linken Spiesser dann unter "Gerechtigkeit".
    In einer gerechten Ordnung hätte man zu dem Angreifer gesagt:
    "Pass mal auf, Du Knallkopp, wenn Du meinst, Du müsstest Frauen angreifen, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn der Mann kommt und Dir eine gehörige Tracht Prügel verabreicht. Du kannst froh sein, dass Dir nicht mehr passiert ist.
    So, und jetzt schleich Dich."
    Eine gerechte Ordnung legitimiert Rache und Vergeltung nicht.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Ich kann da keine nennenswerten Unterschiede feststellen.
    Die würdest du schneller feststellen, als dir lieb ist, hätten wir tatsächlich eine linke Regierung. Aber ich muss dir insofern Recht geben, dass unsere gegenwärtige Regierung durchaus einem gewissen Linksdruck (vorwiegend durch die Medien) gegenübersteht.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Ein System basiert immer auch auf einer Ideologie.
    Kommt drauf an, wie weit man den Begriff der Ideologie fasst. Wenn jeglicher Wert auf Ideologie basiert, dann könnte man das wohl so feststellen. Wobei man anmerken muss, dass Ideologie Sachargumente stets ihren Maximen unterordnet. In unserem System ist - zumindest überwiegend - aber das Gegenteil der Fall.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    In Berlin haben mal ein paar Moslems in einem U-Bahnhof einen Kerl namens Guiseppe ermordet. Das müsste im Jahr 2010 gewesen sein.
    Und die Täter haben dafür nur ganz kleine Bewährungsstrafen bekommen.
    Das Urteil dürfte - soweit ich das noch in Erinnerung habe - nicht rechtskräftig sein, da die Staatsanwaltschaft damals Berufung ankündigte und wohl auch einlegte. Von Ermordung kann aber trotzdem keine Rede sein, sondern eben von Körperverletzung mit Todesfolge. Das war aber weniger das Problem, sondern der Umstand, dass der Richter darin einen minderschweren Fall sah (Mitschuld des Opfers). Dass der BGH dies bestätigen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Nebenbei erntete das Urteil auch einige Reaktionen des Unverständnisses seitens der Politik. Weder der Umstand der Berufung durch die StA, noch die Unmutsäußerungen seitens der Politik ob dieses Urteils decken sich mit deiner Feststellung, wonach das herrschende System daran interessiert sei, dass der Täter unbedingt unbehelligt davonkommen soll.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Der Richter, der die Mörder von Guiseppe zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilt hat, ist dafür bekannt, dass er Steuerhinterzieher sehr hart bestraft.
    Dazu kann ich nichts sagen... ich kenne seine Urteile nicht.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Es ist doch sehr auffällig, dass Steuerhinterzieher oft sehr harte Strafen bekommen, während z.B. deutschfeindliche "Intensivtäter" nur sehr milde Strafen bekommen.
    Warum gibt es wohl "Intensivtäter"?
    Weil das System der linken Spiesser auf ganzer Linie versagt hat.
    Also weg damit.
    Du vergleichst Äpfel mit Tomaten, denn die meisten Täter, über die du hier sprichst, fallen unter ein Sonderstrafrecht, nämlich dem Jugendstrafrecht. Und das haben - nebenbei bemerkt - nicht "die linken Spießer" erfunden, sondern das entwickelte sich laaaaaange vor irgendwelchen "linken Spießern" heraus und zwar parallel in vielen Ländern. In Deutschland hat es sich um die Jahrhundertwende 18xx/19xx durchschlagend etabliert. Da existieren deine "linken Spießer" noch nichtmal Samenzelle hinter dem väterlichen Hosenstall

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Wie ich schon sagte, basiert jedes System immer auch auf einer Ideologie.
    Und wenn es zur Ideologie der linken Spiesser gehört, dem Verbrecher das Recht einzuräumen, den Tatort unversehrt zu verlassen, dann hat diese Ideologie eben auch Auswirkungen auf die Gesetze.
    Diese Ideologie gibt es aber nicht - zumindest nicht systemetabliert. Sie ist ein Hirngespinst, das du dir kreierst.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Klar, ein Richter muss jemanden dann nach diesen Gesetzen verurteilen.
    Wenn die Gesetze sagen, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss, der irgendseine "Verhältnismäßigkeit" überschritten hat, dann wird der Richter das tun.
    Nenne mir diese entsprechenden Gesetze. Ich nenne dir hier zwei der maßgeblichsten, nämlich §§ 32, 33 StGB:

    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    § 33 Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


    Und jetzt sage mir, wo da steht, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss. Und bei der Gelegenheit auch gleich die Mär von der Verhältnismäßigkeit.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Und wenn die Gesetze es ihm ermöglichen, einen deutschfeindlichen "Intensivtäter" zu einer kleinen Bewährungsstrafe zu verurteilen, dann wird er das tun, vorallem wenn er ein linker Spiesser ist.
    Wenn eine möglichst milde Strafe anvisiert wird, dann meist aus Gründen, weil es sich um Jugendliche handelt. In diesen Genuss kommen übrigens auch deutsche, ausländerfeindliche Jugendliche.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Linke Spiesser sind ja grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.
    Die findest du aber nicht unter Richtern.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Das beweist doch nur, dass das System der linken Spiesser der letzte Schrott ist.
    Also weg damit.
    Mir sind Idelogen generell zuwider - egal, ob sie von links, von rechts, von Jesus oder Mohammend losgeschickt kommen.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Die meisten Journalisten sind linke Spiesser.
    Von daher muss man zwischen Wirklichkeit und linker Propaganda unterscheiden können.
    Spiegel und n-tv sind linke Propaganda hoch drei.
    Das ändert aber nichts an den Tatsachen, die in den beiden Artikeln beschrieben sind.

  8. #128
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
    Registriert seit
    20.11.2013
    Beiträge
    4.860

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von charger Beitrag anzeigen
    Da ich schuldig bin diesen Thread eröffnet zu haben, möchte ich auch mal wieder eine Wortmeldung von mir lassen, ich tat es aufgrund persönlicher Betroffenheit und möchte gegenwärtig noch nicht mehr dazu sagen.


    Das das Notwehrrecht, so wie es im Juristischen sinne gedacht ist, durch tieferes nachdenken ziemlich schlüssig und verständlich rüberkommt, eröffnet sich ausgeglichenen und einigermaßen auf neutraler ebene befindlichen Menschen, eben um einiges leichter.

    Betroffene, welche warum auch immer den Rahmen des Notwehrrechtes überschreiten, blüht ja auch nicht zwingend eine Verurteilung wegen Totschlages, siehe den Fall des Hell`s Angel Rockers, welcher einen SEK Beamten durch eine Tür erschoss, in der irrigen Annahme,(so seine Behauptung) es handele sich um einen Angriff von Bandidos angehörigen.
    Freispruch !
    Begründung, "Putativnotwehr".
    Der Aufschrei war groß und ich konnte es auch kaum fassen, aber Gerichte Urteilen eben schlicht und einfach nach Faktenlagen, nicht nach persönlich individuellen Gerechtigkeitsempfindlichkeiten.

    Betroffene Opfer von Angriffen auf sich selbst oder hab und gut, denken zum Zeitpunkt der Tat Geschehnisse wohl auch eher selten über die Rechtsfolgen ihrer eigenen Abwehr Handlungen nach.

    Dem Gesetzgeber bleibt bei genauer Überlegung eigentlich gar nichts anderes übrig den Rahmen des Notwehrrechtes so eng zu stecken wie es eben geht,(aber für manche ist selbst das noch zu weit), um keine Freiräume für als Notwehr getarnte Morde zu schaffen.

    Es gibt einfach erschreckend gewissenlose Mitbürger, die vor nichts zurückschrecken.

  9. #129
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
    Registriert seit
    20.11.2013
    Beiträge
    4.860

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Der Dummheit sind Götter meist machtlos ergeben.Der differenzierten Betrachtung oft sowieso.Grüß Dich Gott und willkommen zurück hier.
    Tja, das hatte der gute Schiller wohl schon früh erkannt

    Danke für den netten Willkommensgruß

  10. #130
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
    Registriert seit
    11.06.2015
    Beiträge
    1.738

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die Polizei redet viel, wenn der Tag lange ist. Wenn du deshalb verurteilt worden bist, dann ganz sicher nicht wegen der Verhältnismäßigkeit, denn es bedürfte schon eines unerträglichen Missverhältnisses, um überhaupt in die Bahn zu gelangen (vgl. auch Beschluss des BGH vom 01.03.2011, Az. 3 StR 450/10). Solch ein unerträgliches Missverhälntis ist juristisch ein höchst exotischer Ausnahmefall. Eher denkbar wäre der Umstand, dass es an der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung fehlte, z. B. weil kein gegenwärtiger Angriff mehr stattfand.
    Naja, ich musste vor Gericht.
    Der Richter hat dann gesehen, dass das arme "Opfer", dem ich vors Bein getreten habe, grösser und breiter war als ich.
    Und er hat auch zugegeben, dass er meine Freundin angegriffen und geschlagen hat, weil er "schlecht drauf" war.
    Da hat der Richter gesagt, wenn ich 200 Mark bezahle, wird die Sache eingestellt. Mein Rechtsanwalt hat dann gesagt, dass ich das so machen soll.
    Aber das ich deswegen überhaupt angeklagt wurde, ist eine Sauerei. Und das ich 200 Mark bezahlen musste, sowieso.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Eine gerechte Ordnung legitimiert Rache und Vergeltung nicht.
    Das sagst Du.
    Ich bin da ganz anderer Auffassung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Aber ich muss dir insofern Recht geben, dass unsere gegenwärtige Regierung durchaus einem gewissen Linksdruck (vorwiegend durch die Medien) gegenübersteht.
    Siehste.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Kommt drauf an, wie weit man den Begriff der Ideologie fasst. Wenn jeglicher Wert auf Ideologie basiert, dann könnte man das wohl so feststellen. Wobei man anmerken muss, dass Ideologie Sachargumente stets ihren Maximen unterordnet. In unserem System ist - zumindest überwiegend - aber das Gegenteil der Fall.
    Jeder Mensch vertritt bestimmte Ideale und Werte. Und wenn ein Mensch Gesetze macht, basieren diese Gesetze auf seinen Idealen und Wertvorstellungen.
    Und die Gesetzgebung der linken Spiesser basiert eben auf deren "Idealen" und "Werten".

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Von Ermordung kann aber trotzdem keine Rede sein, sondern eben von Körperverletzung mit Todesfolge.
    Ja, klar, wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems einen Mord begehen, wird das von den linken Spiessern immer zu einer "Körperverletzung mit Todesfolge" gemacht.
    In einer gerechten Ordnung würden sie schlicht und einfach die Todesstrafe bekommen, egal ob man das nun als Mord oder sonst was einstuft.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Das war aber weniger das Problem, sondern der Umstand, dass der Richter darin einen minderschweren Fall sah (Mitschuld des Opfers).
    Da haben wir also ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Jungen totschlagen bzw. tottreten wollen.
    Der Junge hat Angst, läuft weg und vor ein Auto, was er leider nicht überlebt.
    Klar, dass ein linker/deutschfeindlicher Richter darin einen "minderschweren Fall" sieht und sogar dem Jungen noch eine "Mitschuld" gibt, um die Mörder zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen zu können.

    In einer gerechten Ordnung wäre das nicht passiert.
    Denn man darf ja nicht vergessen, dass die Mörder sog. "Intensivtäter" waren, d.h. also, dass sie schon vor diesem Mord diverse Verbrechen begangen haben.
    Sie sind also niemals richtig bestraft worden und mussten nie die Verantwortung für ihre Taten übernehmen.
    Selbst nachdem sie einen Mord begangen haben, hat ein linker/deutschfeindlicher Richter es so gedreht, dass sie keine Verantwortung für ihre Tat übernehmen müssen.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Du vergleichst Äpfel mit Tomaten, denn die meisten Täter, über die du hier sprichst, fallen unter ein Sonderstrafrecht, nämlich dem Jugendstrafrecht.
    Das Jugendstrafrecht gehört sowieso abgeschafft.
    Das ist neben der Einkommenssteuer der grösste Schwachsinn, den es gibt.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Nenne mir diese entsprechenden Gesetze. Ich nenne dir hier zwei der maßgeblichsten, nämlich §§ 32, 33 StGB:
    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    § 33 Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
    Soweit die Theorie.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Wenn eine möglichst milde Strafe anvisiert wird, dann meist aus Gründen, weil es sich um Jugendliche handelt.
    Und warum wird eine milde Strafe anvisiert?
    Um "Intensivtäter" zu züchten.
    In einer gerechten Ordnung muss jeder Mensch - egal ob er 15 oder 50 ist - die volle Verantwortung für seine Handlungen übernehmen.
    In schweren Fällen bedeutet das dann die Todesstrafe.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die findest du aber nicht unter Richtern.
    Linke Spiesser sind grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.
    Und die findet man häufig unter Journalisten, Lehrern, Politikern und eben auch Juristen, wie z.B. Richtern.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Islamisten demonstrieren für Scharia-Gesetzgebung
    Von Patriotistin im Forum Innere Sicherheit / Landesverteidigung
    Antworten: 42
    Letzter Beitrag: 29.08.2012, 12:40
  2. Türkei greift in Frankreichs Gesetzgebung ein.
    Von SAMURAI im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 16.12.2011, 22:13
  3. Somalia führt Scharia als Gesetzgebung ein!
    Von Drache im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 19.04.2009, 17:24
  4. Finanzexperten fordern schariakonforme Gesetzgebung
    Von Tratschtante im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 29.07.2008, 20:45
  5. Gesetzgebung im Sozialismus
    Von Oettinger im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 29.11.2005, 10:32

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben