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Thema: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

  1. #141
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Eine Gesellschaft, die selber tötet, hat jegliche Legitimation verloren, Tötung im Namen des Rechts zu ahnden.
    Dazu fällt mir noch was ein, auch wenn das für Dich wahrscheinlich keine Bedeutung haben wird:

    Stell Dir doch mal vor, jemand vergewaltigt und ermordet Deine Frau oder Dein Kind.
    Das was gestern noch ein lebendiger Mensch war, ist jetzt nur noch ein toter, zerfetzter und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen.

    Wenn Du das Recht hättest, den Mörder Deiner Frau oder Deines Kindes hinzurichten, würdest Du es ohne mit der Wimper zu zucken tun.
    Da gäbe es keine "strafmildernden Umstände", keine hochtrabendenden Worte, keine Graustufen, keinen "rechtlichen Bewährungsrahmen", keine "Erziehungshintergedanken", keine Vergebung.
    Ja, natürlich, das wäre Vergeltung.
    Aber Vergeltung ist gerecht, natürlich und menschlich.

    In einer gerechten Ordnung würde man genau das berücksichtigen.
    Denn eine gerechte Ordnung, und damit auch ihre Gesetze, basieren auf den Idealen und Wertvorstellungen normaler und gesunder Menschen, zu denen auch das Prinzip der Vergeltung gehört.

    Du als Philosoph und Systembefürworter wirst mir jetzt wahrscheinlich mit hochtrabendenden Worten erklären, dass man den Mörder, der Deine Frau oder Dein Kind in einen toten, zerfetzten und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen verwandelt hat, dennoch in Watte packen sollte, dass es "strafmildernde Umstände" gibt, dass man Graustufen berücksichtigen und den "Bewährungsrahmen ausschöpfen" sollte, dass Gesetze nicht auf Vergeltung basieren sollten... usw. usw.
    Das sind eben Deine "Ideale" und "Wertvorstellungen", auf denen auch das herrschende System basiert.

  2. #142
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    "Wech dormit!" seggt de Hanseat!
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  3. #143
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    "Wech dormit!" seggt de Hanseat!
    "Anne Wand, übernehmen Sie", sagt man bei uns.
    Obwohl man bedenken muss, dass eine Erschiessung als ehrenhaft gilt. Daher sollte der Galgen für die Verbrecher vorgezogen werden.

    Man darf auch nicht übersehen, dass selbst Religionen wie das Christentum und sogar der Buddhismus das Prinzip der Vergeltung berücksichtigen.
    Der Christ muss seinem Peiniger zwar "vergeben", dass macht er aber nur, weil er daran glaubt, dass sein Peiniger in der Hölle landen wird, wo ihm bis in alle Ewigkeit grausamste Schmerzen zugefügt werden.
    Bei den Buddhisten ist es mit diesem Kharma so ähnlich.
    Nur die Ideologie der linken Spiesser verleugnet und bekämpft jede Form von Menschlichkeit.

  4. #144
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.
    Beim Raub-Überfall auf meine Person im Juli 1985 stach der Täter mit einem verbotenen Butterfly-Messer von hinten (wie sonst bei feigem Türken-Nachwuchs) in den Hals. Hätte ich da etwa noch Warnschüsse abgeben sollen, wo doch der Überfall auf einer extrem begangenen Hauptstraße Bremerhavens stattfand? (Hafenstr. 167)

    Kistners kalksteinwerk!

    Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.

    Ich habe den Türken-Burschi mit einer prima Doublette am gegenwärtigen Angriff gehindert und er konnte nicht einmal das Stilett aus meinem Hals ziehen (hat mir das Leben gerettet). Da die Ärzte sein Bein amputieren mußten, was ich vor Gericht erfuhr, hielt sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.
    Respekt für soviel Abgeklärtheit in so einer Situation, bist du Polizist?
    Jede Situation muss einzeln bewertet werden, von dem Betroffenen in einem Bruchteil der Sekunde, es ist klar das nicht grundsätzlich alles erlaubt sein kann, im Zweifelsfall aber immer für den der angegriffen wurde.
    Mein Punkt in dem speziellen Fall ist Dalmatin ist aber von grundätzlicher Natur, da eben Verhältnismässigkeit unterschiedlich definiert werden kann von jedem anders, auch jenachdem wie er die Situation gerade erlebt, und das seine Vorstellung oder auch das deutsche Recht nicht das objektiv Richtige sein muss. Allerdings ist sein Horizont und Selbstreflektion bei weitem nicht ausreichend genug das nachzuvollziehen.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  5. #145
    cornjung
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.
    Hier schreiben teilweise Leute, die von der alltäglichen Realität scheinbar wenig Ahnung haben, und offensichtlich noch nie in einer Notwehrsituation waren.
    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Jede Situation muss einzeln bewertet werden...Mein Punkt in dem speziellen Fall ist Dalmatin ist aber von grundätzlicher Natur, da eben Verhältnismässigkeit unterschiedlich definiert werden kann von jedem anders,
    Bei der Notwehr gibts weder eine Rechtsgüterabwägung, noch spielt normalerweise die Verhältnismässigkeit eine Rolle. A: grobes Missverhältnis. ( Kinder !!! ) Lies nach Beitrag # 134. Das hat der BGH bereits zigfach entschieden.

  6. #146
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Aha... die Masse der einzelnen Subjekte drückt ihre Subjektivität aus Oh man...dir sind ja offensichtlich nichtmal die grundlegendsten Begriffe geläufig! Relative Objektivität ist einer intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich und kann somit durchaus den Status von Objektivität für sich beanspruchen. Universelle und absolute Gültigkeit ist dafür nicht erforderlich. Das würde letztlich nämlich ewigliche Gültigkeit in allen Dimensionen bedeuten - ein völlig irrsinniger Anspruch.
    Ja das würde es, nein das ist kein irrsinniger Anspruch, es ist schlicht unmöglich. Da es eben keine absolute Gültigkeit gibt und keine objektiven Feststellungen sind alle Ansichten gerade hinsichtlich der Rechtsprechung rein subjektiven Zielen unterworfen. Das habe ich dir nun schon dreimal geschrieben. Das gleiche gilt für "relative Objektivität", nur weil eine Mehrheit eine Gruppe darin einen praktischen Nutzen zur Erfüllung ihrer Zielsetztung darin findet ist es noch lange nicht objektiv.
    Nochmals zum 5.mal anstatt einfach abgehoben rumzuschwafeln wenn es angeblich eine Objektivität in der Rechtssprechung gibt ob nun relativ oder nicht völlig egal dann erklär doch bitte mal wie man objektv festlegen kann ob die Todesstrafe gerecht ist oder nicht. Du eierst nun schon 5 Posts darum herum ohne dafür eine Antwort zu finden (kein Wunde denn es gibt auch keine denn auch diese Entscheidung ob gerecht oder nicht ob richtig oder falsch ist rein subjektiv nur über die jeweilige Ideologie Wert und-Zielvorstellungen begründbar) Aber nein du legst dich ja fest Recht wäre objektiv oder "relativ objektiv" dann erläuter doch endlich mal wie sich die Todesstrafe oder deren Verbot objektiv begründen lässt.

    Zu verstehen ist hier eigentlich nur, dass du keine Ahnung hast. Das beweist sich bereits in deiner Aussage, wonach "...Wissenschaft und Empirie wissenschaftlich feststellen könnte, welche gesetzliche Massnahmen ein bestimmtes gesetztes Ziel wohl am besten erreichen würde...". Dieser Satz könnte von einem 9-jährigen stammen und zeigt eigentlich nur auf, dass du weder verstanden hast, was ich damit eigentlich meinte, noch, dass du überhaupt eine Ahnung hast, wovon du redest. Das ist Hausfreuenphilosophie, was du hier zum Besten gibst. Wissenschaft und Empirie liefern in dem Zusammenhang Daten, zeigen methodisch strukturelle Zusammenhänge und Kausalitäten auf. Nicht mehr und nicht weniger! Selbstverständlich gibt es objektivierbare Ziele und objektivierbare Gerechtigkeit.
    Mein Gott bist du arrogant und dämlich selbstverständlich liefert die Wissenschaft kausale Zusammenhänge, aber seit wann liefert die Wissenschaft Ziele? Verstehst du den Unterschied zwischen Ziele und Kausalität nicht? Das eine ist wissenschaftlich untersuchbar, das andere ist eine reine subektive Wertvorstellung. Der eine hat das Ziel reich zu werden der andere lebt lieber wie Diogenes - kannst du mir nunmal erklären wie die wissenschaft objkektiv festlegen kan welcher Weg richtig oder falsch ist?
    Ich weiss wirklich nicht ob den Horizon tatsächlich so begrenzt ist das du das nicht verstehst oder ob du an einer Persönlichkeitstörung leistet. Denn so borniert kann man wirklich nicht sein. Auf sachliche logische Argumentation antwortest du mit inhaltslosen Beleidigungen und zum Schluss kommt dann: "natürlich sind Ziele objektivierbar" - ohne Argument - was soll das Argument sein? Weil Wissenschaft kausale Zusammenhänge herstellt? Darum sind ziele objektivierbar? Tatsächlich? Meine Fresse, Ich kann ja verstehen das Menschen an ihrem Weltbild festhalten wollen aber sosehr sein Weltbild über die Vernunft zu stellen wie du es machst ist mir selten vorgekommen. Du willst Jurist sein? hast du überhaupt das Abitur? Ich glaube du warst mehr bei Arzt als in der Schule.

    Dazu gibt es ganze Bibliotheken füllendes Material und gleichermaßen zahllose Studien. Ich werde einen Teufel tun, und mir die Mühe machen, irgendwelche für dich rauszusuchen. Befasse dich mal mit Begriffen, wie überpositives Recht oder Vernunftrecht als Grundlage. Ich habe keine Lust, bei Adam und Eva anzufangen.
    Mit anderen Worten du kannst es nicht, wie oben schon beschrieben. Für Argumente braucht man keine Bibliotheken. Du behauptest Recht wäre objektivierbar kannst mir aber nicht an einer simplen Frage belegen wie sich diese Obejktivierbarkeit bei der Todesstrafe beweisen lässt. Welche Überraschung. Aber natürlich lässt auch das dein Weltbild nicht ins wanken geraten, denn du bist ja der besitzer der ultimativen Weisheit, du weiss, nichts ist objektiv, ausser deine Meinung.

    Ja, red dir das halt ein, wenn's dir damit besser geht. Die Realität der menschlichen Zivilisation sieht zwar anders aus,aber... egal!
    Nein das rede ich mir nicht nur ein, das habe ich dir argumentativ belegt und von dir kommt nur noch beleidigtes argumentloses Gestammel -Jurist, du wärst eine Schande für deinen gesamten Berufstand.


    So, und damit hast du nun dein ohenhin geistig niedriges Niveau nochmals um gut 90 % unterschritten und bringst deinen Alltags-IQ nun ungeschönt zum Ausdruck, sodass ich den Rest deines kindischen Gebrabbels nicht mehr lesen werde und die Diskussion mit dir hiermit beende.

    Solltest du irgendwann mal wieder lichte Moment haben, in denen du zumindest halbwegs in der Lage bist, ein einigermaßen erwachsenen Niveau aufrecht zu erhalten, kannst du dich ja wieder melden. Bis dahin... geh raus in die Sonne, spiel mit den Kindern in deiner Nachbarschaft oder lies deine wöchentliche Micky Maus (oder besser: lass sie dir vorlesen und von einem Erwachsenen erklären, was in den Donald- und Micky-Geschichten passiert), aber verschone mich mit deinem Geseiere!
    Jaja Rumpelstilzchen, is recht stampf mit dem Fuss aus oder reiss dich entzwei, Argumente hast du keine. Ich habe selten so einen egozentrischen der Vernunft nicht zugänglichen Typen wie dich gesehen. Wenn ich eine Persönlichkeitstörung vermute liege ich da wohl nicht ganz so falsch, Das gleiche hatten wir auch schonmal beim Thema Kapitalimus wo du selbst vor eindeutigen Definitionen die Augen verschlossen hast. Menschen, Extremisten wie du die meinen Objektivität über Recht und Gerechtigkeit zu besitzen sind sind gefährlich für die Gesellschaft.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
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  7. #147
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hier schreiben teilweise Leute, die von der alltäglichen Realität scheinbar wenig Ahnung haben, und offensichtlich noch nie in einer Notwehrsituation waren.

    Bei der Notwehr gibts weder eine Rechtsgüterabwägung, noch spielt normalerweise die Verhältnismässigkeit eine Rolle. A: grobes Missverhältnis. ( Kinder !!! ) Lies nach Beitrag # 134. Das hat der BGH bereits zigfach entschieden.
    Das geht am Punkt vorbei, ja wenn Notwehr festgestellt wurde, aber was Notwehr ist und was nicht darüber muss auch erst geurteilt werden, und auch das Gesetzt mus das erstmal festlegen.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
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  8. #148
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    "Anne Wand, übernehmen Sie", sagt man bei uns.
    Obwohl man bedenken muss, dass eine Erschiessung als ehrenhaft gilt. Daher sollte der Galgen für die Verbrecher vorgezogen werden.

    Man darf auch nicht übersehen, dass selbst Religionen wie das Christentum und sogar der Buddhismus das Prinzip der Vergeltung berücksichtigen.
    Der Christ muss seinem Peiniger zwar "vergeben", dass macht er aber nur, weil er daran glaubt, dass sein Peiniger in der Hölle landen wird, wo ihm bis in alle Ewigkeit grausamste Schmerzen zugefügt werden.
    Bei den Buddhisten ist es mit diesem Kharma so ähnlich.
    Nur die Ideologie der linken Spiesser verleugnet und bekämpft jede Form von Menschlichkeit.
    Das ist meines Wissens so nicht korrekt, wird ehrlich und wahhaftig bereut und Busse getan kann jede Seele nach dem christlichen Glaube erlöst werden.
    Ich könnte auch im nachhinein keinen Menschen erschiessen der keine Bedrohung mehr für mich oder meine Familie wäre - egal was er zuvor verbrochen hat, in Notwehr sicher ja. Ich hätte aber kein Problem damit wenn es jamand anderes tun würde.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
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  9. #149
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Das ist meines Wissens so nicht korrekt, wird ehrlich und wahhaftig bereut und Busse getan kann jede Seele nach dem christlichen Glaube erlöst werden.
    Ich stelle mir das gerade bildlich vor:
    Da wird jemand gepeinigt. Der Peiniger bereut und tut Buße.
    Jahre später treffen beide im Himmel aufeinander ...
    Ich glaube, dass der Peiniger nur deswegen die Chance bekommt, auch in den Himmel zu kommen, damit Gepeinigte ihn dort höchstpersönlich bis in alle Ewigkeit foltern kann ...

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Ich könnte auch im nachhinein keinen Menschen erschiessen der keine Bedrohung mehr für mich oder meine Familie wäre - egal was er zuvor verbrochen hat, in Notwehr sicher ja. Ich hätte aber kein Problem damit wenn es jamand anderes tun würde.
    Darum gibt es ja auch den altehrwürdigen Beruf des Scharfrichters.

  10. #150
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.
    Das hat nichts mit Relaivieren zu tun, sondern mit Differenzierung!

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Beim Raub-Überfall auf meine Person im Juli 1985 stach der Täter mit einem verbotenen Butterfly-Messer von hinten (wie sonst bei feigem Türken-Nachwuchs) in den Hals. Hätte ich da etwa noch Warnschüsse abgeben sollen, wo doch der Überfall auf einer extrem begangenen Hauptstraße Bremerhavens stattfand? (Hafenstr. 167)
    Nö, das würde auch kein Richter von dir verlangen!

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.
    Sie haben weitaus mehr Ahnung von der Realität, als du, der du lediglich eine eigene Erfahrung hast (wenn überhaupt) und den Rest vom HörenSagen kennst.

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Ich habe den Türken-Burschi mit einer prima Doublette am gegenwärtigen Angriff gehindert und er konnte nicht einmal das Stilett aus meinem Hals ziehen (hat mir das Leben gerettet). Da die Ärzte sein Bein amputieren mußten, was ich vor Gericht erfuhr, hielt sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.
    Und was willst du uns mit dem Geschichtlein denn konkret vermitteln? Dass der Türke mit dir an einen Rambo den Zweiten geraten ist? Brauchst du bewundernde Zurufe, wie stark und wehrhaft du doch bist? Ok, hier hast du sie: boah ey... soooo stark bist du?
    Oder wen oder was willst du mit deinen Wehrhaftigkeitsphantasien hier beeindrucken??? Das ist Halbstarkengeschwätz, wie man es am Pausenhof einer x-beliebigen Hauptschule zuhauf antrifft!

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