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Thema: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

  1. #221
    Mitglied Benutzerbild von charger
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
    Wenn ich diesen bis zur Unleserlichkeit zersetzten Strang mal wieder auf eine Normalbahn zurückführen darf:

    Nicht jede Notwehrsituation ist eine blutige, Tötungsdeliktsituation: Ich geriet 2011 in eine Notwehrsituation. Um mich und meine Frau vor einem auf uns laufenden Angriff zu schützen, wandte ich körperliche, waffenlose, Gewalt gegen einen aus gutem Grund hier nicht genannten Angreifer an. Die Angriffsrichtung war das Gesicht des Angreifers und dem erfolgreichen Angriff folgte eine wüste Schlägerei, die ich gegen zwei körperlich deutlich überlegene Gegner mit nur einigen Schrammen und einem Hämatom am rechten Auge relativ glimpflich überstand. Die hinzugerufene Polizei nahm die gegenseitigen Strafanzeigen auf. Beide Parteien waren ökonomisch etwa gleich gut gestellt und beauftragten Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen. Ich für meinen Teil eine prominente Anwältin aus einer Großstadt in der Nähe.

    Beiden Parteien gelang es nicht, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Hauptverfahren einzuleiten. Immerhin gelang mir und meiner Anwältin ein Teilsieg, indem die Staatsanwaltschaft immerhin konzedierte, daß ein Täter-Opfer Ausgleich zu unseren Gunsten stattzufinden habe, da auch erhebliche Sachbeschädigung an einem unserer Fahrzeuge ein Teil der Situation beinhaltete. Dieser erfolgte über die Versicherung des Gegners. Ansonsten nach §153a StPO eingestellt.

    Fassen wir zusammen:

    Meine Frau und ich wurden angegriffen.
    Wir verteidigten uns im Verhältnis der Kräfte erstaunlich erfolgreich.
    Wir erlitten Sach- und körperliche Schäden.
    Die Täter sind gerichtsbekannt.

    Das Ende vom Lied: Kein durchschlagender Erfolg im Strafprozess. Dadurch praktisch chancenlos im dann nicht mehr angestrebten Zivilprozess (Schadensersatz). BRD Justiz eben.
    Völlig richtig, bei mir dürfte es ziemlich ähnlich ausgehen, anzeige habe ich jedenfalls auch am Hals.

  2. #222
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
    Wenn ich diesen bis zur Unleserlichkeit zersetzten Strang mal wieder auf eine Normalbahn zurückführen darf:

    Nicht jede Notwehrsituation ist eine blutige, Tötungsdeliktsituation: Ich geriet 2011 in eine Notwehrsituation. Um mich und meine Frau vor einem auf uns laufenden Angriff zu schützen, wandte ich körperliche, waffenlose, Gewalt gegen einen aus gutem Grund hier nicht genannten Angreifer an. Die Angriffsrichtung war das Gesicht des Angreifers und dem erfolgreichen Angriff folgte eine wüste Schlägerei, die ich gegen zwei körperlich deutlich überlegene Gegner mit nur einigen Schrammen und einem Hämatom am rechten Auge relativ glimpflich überstand. Die hinzugerufene Polizei nahm die gegenseitigen Strafanzeigen auf. Beide Parteien waren ökonomisch etwa gleich gut gestellt und beauftragten Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen. Ich für meinen Teil eine prominente Anwältin aus einer Großstadt in der Nähe.

    Beiden Parteien gelang es nicht, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Hauptverfahren einzuleiten. Immerhin gelang mir und meiner Anwältin ein Teilsieg, indem die Staatsanwaltschaft immerhin konzedierte, daß ein Täter-Opfer Ausgleich zu unseren Gunsten stattzufinden habe, da auch erhebliche Sachbeschädigung an einem unserer Fahrzeuge ein Teil der Situation beinhaltete. Dieser erfolgte über die Versicherung des Gegners. Ansonsten nach §153a StPO eingestellt.

    Fassen wir zusammen:

    Meine Frau und ich wurden angegriffen.
    Wir verteidigten uns im Verhältnis der Kräfte erstaunlich erfolgreich.
    Wir erlitten Sach- und körperliche Schäden.
    Die Täter sind gerichtsbekannt.

    Das Ende vom Lied: Kein durchschlagender Erfolg im Strafprozess. Dadurch praktisch chancenlos im dann nicht mehr angestrebten Zivilprozess (Schadensersatz). BRD Justiz eben.
    Eigentlich kann man da nur eins zusammenfassen: Die BRD Justiz hat keine Glaskugel, in der sie das tatsächliche Geschehen sehen und danach urteilen kann. Die BRD Justiz kann nichts dafür, wenn sich ein Sachverhalt nicht hinreichend beweisen lässt. Egal... ist offenbar für dich nicht von Belang... du bist nicht zu deinem Recht gekommen und Schuld daran ist .... na wer wohl.... klaro: die BRD Justiz, in dem Falle wohl, weil sie keine Glaskugel hat.

    Da kann man dir nur empfehlen: zieh in ein Land, in dem es hellsichtige Richter und Staatsanwälte gibt, dann hast du keinen Anlass mehr, über die ach so schlechte BRD Justiz herzuziehen. Ein Land, das mir da auf Anieb einfällt, ist Utopia. Wo es liegt, musst du selber rausfinden

  3. #223
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    ...
    Kein Lehrer wird den Kindern erzählen, dass man sich nicht verteidigen dürfte, wenn man angegriffen wird. Das sind realitätsfremde Phantasien, die du dir da zusammenspinnst.

    Moslems gegen Nicht-Moslems... sowas gibt es zweifellos, aber es ist halt nicht die Alltagsrealität, die du hier vermeinst.

    Und woher willst du wissen, dass es in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei deutschfeindliche Vorfälle gibt? Nur weil ein Deutscher und ein Ausländer beteiligt ist, ist das längst noch nicht deutschfeindlich. Nebenbei: es gibt genügend Fälle von rechtsradikalen Übergriffen, die genauso schwach bestraft wurden, wie migrantische Überfälle. Es ist halt stets und immer eine Frage welches Recht angewendet wird und eine Frage des Beweises und das ist von Fall zu Fall nunmal unterschiedlich.

    Die typischen Fälle des § 130 III StGB sind Leugnung und Gutheißung. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine nachvollziehbare und ernst gemeinten Frage danach rechtskräftig bestraft worden wäre... auch nicht in der Literatur, in der nach hM noch nichtmal eine Äußerung von Zweifel als ausreichend gewertet wird (vgl. Lackner/Kühl [8]; SK-Rudolphi/Stein [23]; NJW 95, 1000).

  4. #224
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Eigentlich kann man da nur eins zusammenfassen: Die BRD Justiz hat keine Glaskugel, in der sie das tatsächliche Geschehen sehen und danach urteilen kann. Die BRD Justiz kann nichts dafür, wenn sich ein Sachverhalt nicht hinreichend beweisen lässt. Egal... ist offenbar für dich nicht von Belang... du bist nicht zu deinem Recht gekommen und Schuld daran ist .... na wer wohl.... klaro: die BRD Justiz, in dem Falle wohl, weil sie keine Glaskugel hat.

    Da kann man dir nur empfehlen: zieh in ein Land, in dem es hellsichtige Richter und Staatsanwälte gibt, dann hast du keinen Anlass mehr, über die ach so schlechte BRD Justiz herzuziehen. Ein Land, das mir da auf Anieb einfällt, ist Utopia. Wo es liegt, musst du selber rausfinden
    In meinem Fall empfand das Gericht in Person der Staatsanwaltschaft Koblenz, daß zwei uns nicht bekannte Zeugen mit schriftlichen Aussagen, angerichteter Sachschaden in Höhe von 2500 Euro (durch beeidigten Sachverständigen der DEKRA ermittelt) und entsprechende Vorfälle früheren Datums "nicht ausreichten, um ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu rechtfertigen". Moral von der Geschicht: Keine 3 Monate später kam es wieder zu einem ähnlichen Vorfall mit Nötigung (diesmal eine Dame Mitte 50) und gleichen Beteiligten. Sie werden so lange weitermachen, wie es ihnen das Gericht gestattet. Ach ja: Bei den Personen handelt es sich um die größten Landwirte der Region. Größter Schweinemastbetrieb, großer Pensionsstallbetrieb, größter Anbaubetrieb von Tierfutter-Getreide der Region. Also wichtige Gewerbesteuerzahler für einen an sich strukturschwachen Landkreis. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Also nix mit "Glaskugel". Man will partout eine wichtige Einnahmequelle nicht gefährden.

  5. #225
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Tapeten von 1 Meter Länge liest auch keiner.
    Wenn man aber lange genug darauf schaut, sieht man Bilder. Ist genau wie Rohrschach - nur anders.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  6. #226
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Kein Lehrer wird den Kindern erzählen, dass man sich nicht verteidigen dürfte, wenn man angegriffen wird. Das sind realitätsfremde Phantasien, die du dir da zusammenspinnst.
    Doch, das ist so. Ich habe Dir doch von dem Beispiel aus meiner Grundschulzeit erzählt, als vier Jungs auf dem Schulhof meinten, sie müssten mich aufmischen.
    Ich habe mich zur Wehr gesetzt und dabei einem Angreifer das Bein gebrochen.
    Dann durfte ich mir hinterher eine Standpaucke anhören:
    Zum einen wurde mir "Rassismus" vorgeworfen, weil der Angreifer, dem ich das Bein gebrochen habe, zufälligerweise ein Türke war. Mir wurde erzählt, man dürfe niemanden angreifen, nur weil er ein Ausländer ist.
    Ich habe überhaupt nicht verstanden, was die überhaupt von mir wollten. Ich wurde von vier Jungs angegriffen: Vier gegen Einen !!!
    Das habe ich auch versucht klarzustellen, worauf man meinte, dass wenn mich jemand angreift, ich mich nicht verteidigen dürfe, sondern mich an einen Lehrer zu wenden hätte.
    Also im Klartext: Lass Dich verdreschen und geh dann petzen. Dann hast Du alles richtig gemacht.
    Oder ein anderes Beispiel:
    Da war ich schon auf der Realschule, als ich einmal mit einem Klassenkameraden eine verbale Auseinandersetzung hatte. Nichts Wildes, nur ein kleines Wortgefecht.
    Dann kam der Kumpel von dem Anderen und ging wie ein Wahnsinniger auf mich los. Man muss dazu sagen, dass er sehr kräftig und drei Köppe grösser war als ich.
    Ich habe ihm dann eine geknallt. Eigentlich wollte ich sein Gesicht treffen, aber da er so gross war, habe ich seinen Hals getroffen.
    Dann hat er geheult wie ein kleines Kind und ist zum Lehrer gerannt.
    Der Lehrer hat mich dann gefragt, was vorgefallen ist, was ich ihm dann geschildert habe. Er meinte dann, ich dürfe niemanden schlagen.
    Ich habe ihn dann gefragt, was man denn bitteschön machen soll, wenn jemand, der grösser und kräftiger ist als man selbst, wie ein Geistesgestörter auf einen losgeht.
    Da meinte er nur ganz trocken: "Auch dann darf man niemanden schlagen."

    Aber komm, mal ein positives Beispiel:
    In meiner Klasse (da war auch schon auf der Realschule, ganz am Anfang), gab es einen sehr grossen und sehr dicken Jungen, der mich irgendswie nicht leiden konnte. Warum wusste ich nie.
    Eines Tages meinte er, dass er mich verdreschen wird, wenn der Unterricht vorbei ist.
    Auf dem Heimweg hat er mich dann geschnappt und gewürgt. Ich wusste mir nicht anders zu helfen als ihn in die Hand zu beissen. Dabei ist seinen Daumen gebrochen, also ich hab den Knochen durchgebissen.
    Am nächsten Tag ist er mit einem Gips an der einen Hand und seiner Mutter an der anderen Hand in die Schule gekommen.
    Eigentlich wollte seine Mutter mit mir schimpfen, aber dann meinte sie: "Was, der kleine Junge hat das gemacht?" und hat mich gefragt, was eigentlich vorgefallen ist.
    Ich habe ihr das dann geschildert.
    Und dann hat sie ihrem Sohnemann eine kräftige Ohrfeige gegeben und meinte zu ihm:
    "Was bildest Du Dir eigentlich ein, kleine Jungs anzugreifen? Schäm Dich. Und dass Dein Daumen gebrochen ist, das geschied Dir ganz recht."
    Das war mal sehr positiv und vorbildlich.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Und woher willst du wissen, dass es in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei deutschfeindliche Vorfälle gibt?
    Das wurde mal in den Pro7-Nachrichten gesagt.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die typischen Fälle des § 130 III StGB sind Leugnung und Gutheißung. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine nachvollziehbare und ernst gemeinten Frage danach rechtskräftig bestraft worden wäre... auch nicht in der Literatur, in der nach hM noch nichtmal eine Äußerung von Zweifel als ausreichend gewertet wird (vgl. Lackner/Kühl [8]; SK-Rudolphi/Stein [23]; NJW 95, 1000).
    Dann schau Dir die Fälle an, in denen die Leute wegen 130 verdonnert wurden.

    Ich habe zu dem Thema zwei Fragen.
    Die eine Frage ist, sagen wir mal von "kaufmännischer" Natur. Bei der anderen Frage geht es um, hmm, wie nennen wir das jetzt, kann ich nicht genau beschreiben, ohne Gefahr zu laufen, basiert aber teilweise auf der ersten Frage.
    Ich habe nach Antworten gesucht, habe aber nichts gefunden (auch bei den Dissidenten nicht).
    Also könnte man ja einfach mal nachfragen. Dann könnte mir das einer erklären, der sich damit auskennt und alles wäre geklärt.
    Nun sagte mir der Rechtsanwalt aber, dass man mir eine Lampe wegen 130 bauen könnte. Dann würde man es so auslegen, dass man einfach sagt "Diese Fragen sind geeignet... bla bla bla".
    Eben so, wie das sehr oft in solchen Fällen läuft.

  7. #227
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Doch, das ist so. Ich habe Dir doch von dem Beispiel aus meiner Grundschulzeit erzählt, als vier Jungs auf dem Schulhof meinten, sie müssten mich aufmischen.
    Ich habe mich zur Wehr gesetzt und dabei einem Angreifer das Bein gebrochen.
    Dann durfte ich mir hinterher eine Standpaucke anhören:
    Zum einen wurde mir "Rassismus" vorgeworfen, weil der Angreifer, dem ich das Bein gebrochen habe, zufälligerweise ein Türke war. Mir wurde erzählt, man dürfe niemanden angreifen, nur weil er ein Ausländer ist.
    Ich habe überhaupt nicht verstanden, was die überhaupt von mir wollten. Ich wurde von vier Jungs angegriffen: Vier gegen Einen !!!
    Das habe ich auch versucht klarzustellen, worauf man meinte, dass wenn mich jemand angreift, ich mich nicht verteidigen dürfe, sondern mich an einen Lehrer zu wenden hätte.
    Also im Klartext: Lass Dich verdreschen und geh dann petzen. Dann hast Du alles richtig gemacht.
    Oder ein anderes Beispiel:
    Da war ich schon auf der Realschule, als ich einmal mit einem Klassenkameraden eine verbale Auseinandersetzung hatte. Nichts Wildes, nur ein kleines Wortgefecht.
    Dann kam der Kumpel von dem Anderen und ging wie ein Wahnsinniger auf mich los. Man muss dazu sagen, dass er sehr kräftig und drei Köppe grösser war als ich.
    Ich habe ihm dann eine geknallt. Eigentlich wollte ich sein Gesicht treffen, aber da er so gross war, habe ich seinen Hals getroffen.
    Dann hat er geheult wie ein kleines Kind und ist zum Lehrer gerannt.
    Der Lehrer hat mich dann gefragt, was vorgefallen ist, was ich ihm dann geschildert habe. Er meinte dann, ich dürfe niemanden schlagen.
    Ich habe ihn dann gefragt, was man denn bitteschön machen soll, wenn jemand, der grösser und kräftiger ist als man selbst, wie ein Geistesgestörter auf einen losgeht.
    Da meinte er nur ganz trocken: "Auch dann darf man niemanden schlagen."

    Aber komm, mal ein positives Beispiel:
    In meiner Klasse (da war auch schon auf der Realschule, ganz am Anfang), gab es einen sehr grossen und sehr dicken Jungen, der mich irgendswie nicht leiden konnte. Warum wusste ich nie.
    Eines Tages meinte er, dass er mich verdreschen wird, wenn der Unterricht vorbei ist.
    Auf dem Heimweg hat er mich dann geschnappt und gewürgt. Ich wusste mir nicht anders zu helfen als ihn in die Hand zu beissen. Dabei ist seinen Daumen gebrochen, also ich hab den Knochen durchgebissen.
    Am nächsten Tag ist er mit einem Gips an der einen Hand und seiner Mutter an der anderen Hand in die Schule gekommen.
    Eigentlich wollte seine Mutter mit mir schimpfen, aber dann meinte sie: "Was, der kleine Junge hat das gemacht?" und hat mich gefragt, was eigentlich vorgefallen ist.
    Ich habe ihr das dann geschildert.
    Und dann hat sie ihrem Sohnemann eine kräftige Ohrfeige gegeben und meinte zu ihm:
    "Was bildest Du Dir eigentlich ein, kleine Jungs anzugreifen? Schäm Dich. Und dass Dein Daumen gebrochen ist, das geschied Dir ganz recht."
    Das war mal sehr positiv und vorbildlich.

    .

    Als Vierklässler brichst Du einem von vieren ein Bein.Später beisst Du Daumenknochen durch.
    Beides haarsträubender Unsinn und so unwahrscheinlich und entgegen aller Lebenserfahrung
    geschildert, dass ich es auf mich nehme, Dich einen unverschämten und zudem ungeschickten Flunkerer
    zu nennen.

    Von der Qualität sind auch Deine "Ausführungen", besser Blähungen zu rechtlichen Fragen, von denen Du
    erkennbar keinen Dunst hast.

    Geh spielen Kind.

  8. #228
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    ............. Geh spielen Kind.
    Gewöhn Du Dir erstmal einen vernünftigen Umgangston an, dann sehen wir weiter.
    Wenn Du persönlich vor mir stehen würdest, wärst Du glaube ich nicht so respektlos zu mir.
    Auch wenn Du wahrscheinlich hunderte Kilometer entfernt bist und wir uns persönlich nicht kennen, könntest Du mir trotzdem mit dem Anstand und Respekt begegnen, den Du auch an den Tag legen würdest, würdest Du persönlich vor mir stehen.

  9. #229
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Freiheitsbote Beitrag anzeigen
    Gewöhn Du Dir erstmal einen vernünftigen Umgangston an, dann sehen wir weiter.
    Wenn Du persönlich vor mir stehen würdest, wärst Du glaube ich nicht so respektlos zu mir.
    Auch wenn Du wahrscheinlich hunderte Kilometer entfernt bist und wir uns persönlich nicht kennen, könntest Du mir trotzdem mit dem Anstand und Respekt begegnen, den Du auch an den Tag legen würdest, würdest Du persönlich vor mir stehen.
    Ich könnte auch einen Lachkrampf bekommen, das stimmt sicher.Daran hatte ich nicht gedacht, oder Du
    Storyteller beisst mir in den Daumen und gleich den Knochen durch, was übrigens aus medizinischer Sicht
    und aus einer gewissen Alltagserfahrung so gut wie ausgeschlossen ist.
    Also bist Du ein Respekt einfordernder Aufschneider um nicht das hässliche Wort Lügner zu gebrauchen.
    Wofür genau, möchtest Du also Respekt? Erkläre mal.

  10. #230
    rechtsalternativ Benutzerbild von Freiheitsbote
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Wofür genau, möchtest Du also Respekt? Erkläre mal.
    Ich behandle hier jeden mit Anstand und Respekt.
    Denn wenn ich persönlich vor jemandem stehe, dann behandle ich ihn auch erstmal mit Anstand und Respekt.
    Nur Leute, die zu kurz geraten sind, meinen sie müssten im Netz unhöflich und respektlos sein.

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