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Thema: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von charger
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Rechtslage ist sehr schwammig. Ein guter Anwalt ist sicherlich von Vorteil.
    Ja, ohne einen solchen geht es für einen höchst wahrscheinlich in die Hose wenn die umstände nicht so ganz eindeutig sein sollten, nur Rechtsanwälte bekommen Akteneinsicht.

  2. #22
    GESPERRT
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Er meint sicherlich, daß ein BRD Ureinwohner brutalst vom Staat
    verfolgt wird, wenn er sich gewaltsam gegen Übergriffe durch
    Importbereicherer wehrt. Gibt ja genug derartige Fälle.
    Ich rate jedem, nach erfolgreicher Abwehr, rasch entfernen und
    keinesfalls auf Staatsbüttel vertrauen...
    MfG
    H.Maier
    Bloß keine wertvollen Fachkräfte schädigen! Schließlich müssen die noch Frauen vergewaltigen und Kinder zeugen, auf das hier nicht die Braunen ganz plötzlich die Macht ergreifen!

  3. #23
    cornjung
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Towarish Beitrag anzeigen
    Bloß keine wertvollen Fachkräfte schädigen! Schließlich müssen die noch Frauen vergewaltigen und Kinder zeugen, auf das hier nicht die Braunen ganz plötzlich die Macht ergreifen!
    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das Notwehrrecht ist eigentlich glasklar formuliert. Problematisch sind schlicht Freislers Enkel, die mit Hingabe Rechtsbeugung betreiben, wenn dabei nur ein verhaßter Biodeutscher gedemütigt und/oder ein Migrationsbehinderter gehätschelt werden kann.
    Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teutel liegt im Detail. Beweiswürdigung. Wann beginnt bezw. endet ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ?

    Zudem sind Richter meist links, urteilen mehrheitlich gegen Bio-Deutsche, und hätscheln Ausländer und Migranten. Sie vermeiden zudem tunlichst, als Ausländer-oder Migrantenfeindlich zu gelten, weil das in DEUTSCHLAND politisch nicht gewollt, und damit Karriere-feindlich ist. In Arabien natürlich nicht. Da ist es genau anders herum. Da hat der Ausländer gegen einen Araber keine Chance.

    Ausserdem treten Ausländer und Migranten prinzipiell im Rudel auf, und geben sich vor Gericht mit Meineiden Rückendeckung und Sperrfeuer. Und der Deutsche ist meist alleine. Da nützt dann auch der beste Anwalt nichts, wenn der ganze Clan falsche Aussagen am Fliessband beeidet.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teutel liegt im Detail. Beweiswürdigung. Wann beginnt bezw. endet ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ?
    cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.

    Im Grunde liegt auf jeder Seite vieles im argen. Eine Rechtsprechung, die den Bürger verunsichert, das er Angst hat sich zu wehren, eine Mentalität, die Eigenschaften von Menschen und nicht Handlungen als Legitimation für Notwehr sehen und fehlende Rechtssicherheit.

    Sorry, aber in Sittensen hätte spätestens nach der Ablehnung der Klageerhebung durch das Gericht Schluss sein müssen. Sorry, es kann nicht sein, das nur weil nicht in einem Hauptverfahren auf Notwehr entschieden worden ist, jemand gegen die Entscheidungen mehr Rechtsmittel einlegen kann, als es nach einem Verfahren der Fall ist. Sorry, wenn Staatsanwalt und Gericht der Meinung waren, es ist Notwehr, dann sollte diese Feststellung auch ohne Verfahren bindende Wirkung haben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.
    Du kennst scheinbar nur die Theorie, aber weder Praxis noch Realität. Ich habe knapp zwei Dutzend Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist Ausländer oder Hartz4-Migranten- ihre Straftaten verschleiert. Sie haben nämlich verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. An Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sondern auf ihre Schlagkraft. Und auf ihr verfassungsrechtlich verbürgtes NOTwehr RECHT!!!!

    Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass die zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauern Augen und humpelnd Knieen sas arme bemitleidenswerte Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf Steuerzahler-kosten ( Armenrecht """ )verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, gelogen dfass sich die Balken biegen, und die Richter mit falschen meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angklagte isch Nazi und hat misch profosiiiiirt, meine Bruder bestäääätigt es ".

    Und die Richter waren meist ohnhin latent Ausländer und Migranten-freundlich, wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Druck von oben, " historische Verantwortung " uns so.... Weisst du eigentlich, dass du vor deutschen Gerichten als Deutscher diskriminiert wirst, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ? Ps. Jeder Migrant weiss es.

  6. #26
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.
    Beitrag # 25 ? Kein Kommentar ?

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Beitrag # 25 ? Kein Kommentar ?
    cornjung, ich beurteile ungern Sachen, über die ich nicht Informationen aus verschiedenen Quellen habe und sei mir nicht böse, aber die Diskussion um den erschossenen Türken in den USA zeigt auf, das deine persönliche Sichtweise subjektiv focusiert ist und einiges ignoriert, es fehlen mir Informationen aus einer weiteren Quelle um mir eine Meinung zu bilden und deinen Beitrag zu kommentieren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  8. #28
    cornjung
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    cornjung, ich beurteile ungern Sachen, über die ich nicht Informationen aus verschiedenen Quellen habe und sei mir nicht böse, aber die Diskussion um den erschossenen Türken in den USA zeigt auf, das deine persönliche Sichtweise subjektiv focusiert ist und einiges ignoriert, es fehlen mir Informationen aus einer weiteren Quelle um mir eine Meinung zu bilden und deinen Beitrag zu kommentieren.
    Natürlich bin ich persönlich focusiert, weil betroffen. Aber bitte, was konktet ignoriere ich ? Welche konkreten Infos fehlen dir ? Du bist doch Jurist. Ich bin zwar keiner, bin aber, beruflich bedingt, ein erfahrener und profunder Kenner des Notwehrrechts in Deutschland. Ich habe meine Kompetenz in zig Beiträgen in den Strängen [Links nur für registrierte Nutzer] -und [Links nur für registrierte Nutzer] nachgewiesen. Bitte lies nach, auch was ich zum [Links nur für registrierte Nutzer] geschrieben habe. Ich weiss sehr wohl, von was ich poste. Ich kenne die §§ 32 und 33 StGB in-und auswendig, die RechtSpr und die Realität vor Gericht. Habe ich bezw. meine Security sich oft genug darauf berufen müssen.

  9. #29
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Ich habe vor 3 Jahren etwa mal eine Situation gehabt, wo eine alte Dame, die mit ihrem Hund im Bus sass, von 2 Moslembengels um die 16, kräftige Typen, beleidigt wurde und ihr Hund gequält wurde. Nachdem ich das muslimische Dreckspack erst aus dem Bus geworfen hatte (ich mache seit zig Jahren Verteidigungssport) und dort nochmal körperlich zurechtgestutzt hatte, gratulierten mir andere AUSLÄNDER dazu (ich denke, Muslime waren das nicht, ich meinte, es seien Portugiesen und Griechen gewesen) -- von den DEUTSCHEN (Biodeutsche) , die das gesehen haben, bin ich bei der Polizei angezeigt worden, dafür, dass ich den Moslembengel eine Lektion erteilt hatte.

    Die Sache verlief sich dann schliesslich, auch dank der alten Dame, aber trotzdem.
    Ich würde es immer wieder machen.

    Ausserdem empfinde ich mich selbst als Russlanddeutscher und kann einen gewissen Akzent an den Tag legen, obwohl ich äusserlich eigentlich nicht von einem Deutschen zu unterscheiden bin und normal akzentfrei rede. Das "hilft" dann auch.

    "Geholfen" hat nicht nur dieses Erlebnis bei meiner Einschätzung, sehr, sehr viele Deutsche sind vaterlandslose feige opportunistische Konsumtrottel.

  10. #30
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    Standard AW: Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du kennst scheinbar nur die Theorie, aber weder Praxis noch Realität. Ich habe knapp zwei Dutzend Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist Ausländer oder Hartz4-Migranten- ihre Straftaten verschleiert. Sie haben nämlich verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. An Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sondern auf ihre Schlagkraft. Und auf ihr verfassungsrechtlich verbürgtes NOTwehr RECHT!!!!

    Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass die zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauern Augen und humpelnd Knieen sas arme bemitleidenswerte Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf Steuerzahler-kosten ( Armenrecht """ )verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, gelogen dfass sich die Balken biegen, und die Richter mit falschen meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angklagte isch Nazi und hat misch profosiiiiirt, meine Bruder bestäääätigt es ".

    Und die Richter waren meist ohnhin latent Ausländer und Migranten-freundlich, wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Druck von oben, " historische Verantwortung " uns so.... Weisst du eigentlich, dass du vor deutschen Gerichten als Deutscher diskriminiert wirst, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ? Ps. Jeder Migrant weiss es.
    So habe ich das auch kennengelernt. Nur in meinem Fall waren es Biodeutsche, die mich angezeigt hatten. Die Moslembengel hatten sich getrollt.

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