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Thema: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

  1. #401
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Klar, wenn man keine Argumente hat, muss man beleidigen, verleumden oder pöbeln. Ist halt einfacher. Nimm weiter den Lügel und die weitere "Lügenpresse" als Beleg ...

    .
    Tja, auch der Lügel basiert seine Manipulationsgeschichten auf Ereignissen, die in irgeneiner Form stattfanden.
    Du hast behauptet, wegen unbezahlter GEZ Beiträge (ja, wir wissen alle daß Raider jetzt Twix heißt, aber die "Bescheide" über die Demokratieabgabe des "Gebührenservice" stammen aus denselben Druckern und Kuvertiermaschinen wie zu GEZ Zeiten, auch das Personal ist unverändert) keiner in den Knast wandert.
    Die Frau war deshalb im Knast. Der schwarze Schwan. Manni Debunked.
    Punkt, Ende, aus.

    Also halte deine dämliche Klappe.

  2. #402
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Tja, auch der Lügel basiert seine Manipulationsgeschichten auf Ereignissen, die in irgeneiner Form stattfanden.
    Du hast behauptet, wegen unbezahlter GEZ Beiträge (ja, wir wissen alle daß Raider jetzt Twix heißt, aber die "Bescheide" über die Demokratieabgabe des "Gebührenservice" stammen aus denselben Druckern und Kuvertiermaschinen wie zu GEZ Zeiten, auch das Personal ist unverändert) keiner in den Knast wandert.
    Die Frau war deshalb im Knast. Der schwarze Schwan. Manni Debunked. Punkt, Ende, aus. Also halte deine dämliche Klappe.
    Wer 1. so doof ist seinen manipulierten Geschichten auch noch den Lügel als Beleg beizufügen, sollte besser selbst die Fresse halten.
    Natürlich ist man dann auch 2. noch so granatenblöd die Ursache des Gefängnisaufenthalts der etwas beschränkt agierenden Dame zu fälschen. Die Ursache ist lediglich die Verweigerung der eidesstattlichen Erklärung. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber dieses Zwangsmittel erlassen.

  3. #403
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Wenn man von der gesetzlich verankerten Verhältnismäßigkeit ausgeht, dann erkennt man den Widerspruch.
    Die EV zu fordern müsste in einem Rechtsstaat an Bedingungen geknüpft sein.
    Denn man muss von verschwiegenen vorhandenen Vermögen ausgehen...das aber fehlt.
    Zudem ist nach Gerichtsurteilen schon die direkte Vollstreckung ohne Zivilgerichtsverfahren rechtswidrig, da die Sender privatrechtlich agieren müssen.
    Übrigens, welcher Rechtsstaat? Einer der nicht einmal für seine Verfehlungen haften muss, in Ermangelung eines Staatshaftungsrechts?

  4. #404
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Wenn man von der gesetzlich verankerten Verhältnismäßigkeit ausgeht, dann erkennt man den Widerspruch.
    Die EV zu fordern müsste in einem Rechtsstaat an Bedingungen geknüpft sein.
    Denn man muss von verschwiegenen vorhandenen Vermögen ausgehen...das aber fehlt.
    Zudem ist nach Gerichtsurteilen schon die direkte Vollstreckung ohne Zivilgerichtsverfahren rechtswidrig, da die Sender privatrechtlich agieren müssen.
    Übrigens, welcher Rechtsstaat? Einer der nicht einmal für seine Verfehlungen haften muss, in Ermangelung eines Staatshaftungsrechts?
    Blödsinn. Die EV ist im Rechtsstaat an Bedingungen geknüpft. Übrigens plant ARD&ZDF noch was:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die öffentlich-rechtlichen Sender zeigen sich knallhart: Um die Behörden zu entlasten, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden, sollen vermehrt Inkasso-Firmen eingeschaltet werden. – Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer] ©2016

  5. #405
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Zudem ist nach Gerichtsurteilen schon die direkte Vollstreckung ohne Zivilgerichtsverfahren rechtswidrig, da die Sender privatrechtlich agieren müssen.
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind keine Privatunternehmen, sondern eben Körperschaften des öffentlichen Rechts, nehmen also öffentliche Aufgaben wahr. Und der Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren ist Landesgesetz.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Übrigens, welcher Rechtsstaat? Einer der nicht einmal für seine Verfehlungen haften muss, in Ermangelung eines Staatshaftungsrechts?
    Natürlich gibt es Staatshaftung trotzdem. Schau mal ins GG, Art. 34.

  6. #406
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Blödsinn. Die EV ist im Rechtsstaat an Bedingungen geknüpft. Übrigens plant ARD&ZDF noch was:

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    Lies.....

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  7. #407
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind keine Privatunternehmen, sondern eben Körperschaften des öffentlichen Rechts, nehmen also öffentliche Aufgaben wahr. Und der Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren ist Landesgesetz.



    Natürlich gibt es Staatshaftung trotzdem. Schau mal ins GG, Art. 34.
    Lesen bildet

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Zur Staatshaftung...ein Treffen mit meinem RA, Steuerrecht, würde dich entlarven...als Troll.
    Jeder RA wird seinem Mandanten aufgrund der Rechtslage abraten, Schadenersatz geltend zu machen.
    Du hast dich wieder einmal als Klugscheißer geoutet...weiter so, damit es alle merken.

  8. #408
    Mitglied
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Zur Staatshaftung...ein Treffen mit meinem RA, Steuerrecht, würde dich entlarven...als Troll.
    Jeder RA wird seinem Mandanten aufgrund der Rechtslage abraten, Schadenersatz geltend zu machen.
    Aber nicht, weil es keine Staatshaftung gibt, sondern weil es reichlich kompliziert ist, sie geltend zu machen. Art. 34 GG gilt natürlich. Das kann nicht mal dein RA ändern.

  9. #409
    Mitglied Benutzerbild von rimmer
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zu einer Zeit als sie für Internetfähigen-Computer die Gebühr abgezogen haben ich glaub irgendwas um die 5-6 Euro hab ich Post von den Brüdern bekommen da ich noch nie gezahlt hatte darufhin hab ich angerufen und gesagt ich hab keinen TV nur einen PC, der Mitarbeiter war dann etwas zerknirscht sagt ja OK er machts fertig und das war das letzte was ich je von den Brüdern gehört habe. Und da ich Hausbesitzer bin und nicht vorhabe jemals mich wieder umzumelden hab ich Glück, denn wenn sich wer ummeldet ist das Meldeamt verpflichtet (Weisung vom Ministerium die Meldedaten an die GEZ zu geben) das hab ich von einem Chef eines Meldeamtes in RLP genauso wie sie die Ausweisbilder einscannen und an die Polizei geben wenn einer im Ausland geblitzt wurde.

  10. #410
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind keine Privatunternehmen, sondern eben Körperschaften des öffentlichen Rechts, nehmen also öffentliche Aufgaben wahr. Und der Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren ist Landesgesetz.
    Die Rundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Laut Wiki: "AöR handeln im Allgemeinen in den Formen des Verwaltungsrechts, erlassen also Verwaltungsakte." Ob die Zwangsvollstreckung dazu gehört, [Links nur für registrierte Nutzer] Dann muß die Zwangsvollstreckung neu entschieden werden.

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