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Thema: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

  1. #181
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Nein, in EU, Bund und Ländern ist es auch nicht viel besser, aber zumindest wirft bei der dortigen Gesetzgebung gelegentlich noch der Scheinwerfer des Bundesverfassungsgerichtes einen Lichtstrahl auf die Willkür und den Pfusch bei der Gesetzgebung.

    Wenn sich aber jede kleine Gemeinde ihre Gesetze selbst basteln würde, wäre ein nationales oder gar supranationales Gericht mit der Überwachung auf Grundgesetzkonformität völlig überfordert.
    Warum ist das überhaupt relevant, ob ein Gericht überfordert wäre oder nicht?
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  2. #182
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Genau diese Einstellung und die Existenz der Pille ist die Ursache für das Aussterben der Deutschen!

    *schneuz
    geeeenauuuuu *jaul

  3. #183
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    *schneuz
    geeeenauuuuu *jaul
    Alles wird wieder gut! (Inshallah!)





    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  4. #184
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Sagen wir es mal direkt. Das Kitaangebot richtet sich ab Kinder ab 1 Jahr, wie ich auch kürzlich wieder einer Stellenanzeige für eine Erzieherin entnahm. Mit 1 Jahr verkraften die Kinder die Trennung von den Eltern noch nicht.

    Es gab Untersuchungen, die irgendwie in den letzten Jahren in der Versenkung verschwanden, daß die frühen Trennungen und die Kinderkrippen für Kleinstkinder, die es ja auch schon in der Vergangenheit vereinzelt gab, den Hospitalismus fördern.
    Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.

  5. #185
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von Xenes Beitrag anzeigen
    Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.
    Es geht nicht darum, ob die Kinder (manchmal sind übrigens, sollte man kaum glauben, auch noch Geschwisterkinder vorhanden!) mit anderen Kindern spielen sollten. Das geht in Krabbelgruppen mit Eltern, auf Spielplätzen, im Freundes- und Bekanntenkreis. Hier sind die Eltern aber dabei und das ist in diesem Alter auch nötig.

  6. #186
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von Xenes Beitrag anzeigen
    Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.
    Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #187
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?

    Das ging früher eben viel einfacher, weil man früher meist noch in einer Großfamilie lebte oder die Großeltern nebenan wohnten und die Mutti nicht den ganzen Tag mit dem Kind allein zu Hause war.
    Und auch die Nachbarschaft passte früher mit auf das Kind auf.
    Für die Entwicklung eines Kindes ist es besser, viele (allerdings verlässliche) Bezugspersonen zu haben. Ein Kindergarten ist deshalb auch dafür da, gewisse soziale Defizite, die durch den modernen Lebensstil entstehen, auszugleichen.

  8. #188
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?

    Die Frau ist zuhause geblieben und hat keinen Job außerhalb angenommen.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  9. #189
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Die Frau ist zuhause geblieben und hat keinen Job außerhalb angenommen.
    . . . . . und die Familie konnte von Verdienst des Familienvaters leben!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  10. #190
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

    Bundesregierung: Wer bereits Betreuungsgeld erhält, bekommt es weiter:

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gestoppt. Doch was passiert mit Eltern, die diese Familienleistung schon bekommen oder zumindest bewilligt bekamen? Das Familienministerium entschied nun, wer trotz des Urteils weiter Geld bekommt.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat die Bundesregierung entschieden, an wen die Leistung in den nächsten Monaten noch ausgezahlt wird. "Niemand muss bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen zurückzahlen", erklärte Elke Ferner, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten. "Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter."
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