Das Betreuungsgeld war nie richtig durchdacht. Gut, dass es nun gekippt wurde.
Das Betreuungsgeld war nie richtig durchdacht. Gut, dass es nun gekippt wurde.
Finde ich klasse.
kol-ut-shan
Maggie, lese dir die Artikel mal genauer durch, denn es kommt darauf an, warum das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Betreuungsgeld selber ist nicht verfassungswidrig, sondern es ist verfassungswidrig, das der Bund dieses Gesetz beschlossen hat, denn das Gebiet fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die bewilligten Gelder werden im Rahmen der Rechtssicherheit für den Bürger weiter gezahlt. Sie sind ja temporär bewilligt. Läuft der Bewilligungszeitraum aus, ist Ende.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Bleib im Land und wehr dich täglich!
Das ist richtig. Aber dem schwer arbeitenden Handwerker mit Frau und Kindern nützt eine Steuergutschrift herzlich wenig. Der zahlt seine Steuern weitestgehend über den Verbrauch, und darauf gibt's keine Gutschriften. Sein größter Beitrag zur Gesellschaft geht über die Sozialversicherungsbeiträge, und die sind in Verhältnis zu seinem Einkommen wirklich happig. Und auch darauf gibt's keine Gutschrift.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Ganz hast du es nicht ganz verstanden.
1. Das Gesetz wurde gekippt, weil der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hatte.
2. Für die Länder bedeutet das, sie können Betreuungsgeld zahlen, wenn sie eine eigene Gesetzesgrundlage dafür schaffen.
3. Die jenigen Familien, die Betreuungsgeld bereits gezahlt bekommen, werden weiterhin Betreuungsgeld erhalten, solange es im Einzelfall bewilligt ist. Das schreibt der Grundsatz der Rechtssicherheit vor.
Das dumme an der Geschichte ist, das wenn die Länder entsprechende Gesetze erlassen, sie die Kosten selber tragen müssen, das versucht der liebe Seehofer zu umgehen.
Entweder ist das Betreuungsgeld jetzt weg vom Fenster, oder es wird darauf hinauslaufen, die einen bekommen, die anderen nicht.
So wie Schleswig-Holsteiner Online-Poker mit Echtgeldeinsatz bei vom Lande Schleswig-Holstein lizensierten Pokeranbietern legal spielen dürfen und der Rest Deutschlands nicht, wird es in einigen Bundesländern Betreuungsgeld geben und in anderen nicht. Wahrscheinlich werden die Länder, die so oder so kein Geld haben, genau die Länder sein, die nachher Betreuungsgeld zahlen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ist ja nicht das erste Mal, dass das BVerfG feststellt, dass unsere Politaffen Unrecht zu Recht gemacht haben. Besonders erwähnenswert ist, dass das Gericht betont nicht auf die Rechtmäßigkeit eingegangen sind, sondern schon aufgrund des rein formellen Fehlers der fehlenden Zuständigkeit entschieden hat.
Diese Bemerkung des Gerichts stößt die Tür für weitere Klagen auf. Das BVerfG hat ja schon vor vielen Jahren klar gestellt, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung hat. Bedeutet also vermutlich, dass es die Ersatzzahlung für Unrecht hält, dies aber nicht Gegenstand weiterer Erörterungen sein musste. Und darüber (die Unrechtmäßigkeit) herrscht unter Experten kein Zweifel. Die Betreuung soll ja eben soziale Unterschiede ausgleichen. Aber nicht finanzielle soziale Unterschiede, sondern soziale Entwicklungsunterschiede. Nur darum haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Eigentlich müsste man die Regierung dazu zwingen, KITA-Plätze zu bauen. Die hatten das Gesetz entsprechend so angelegt, dass die Länder die Plätze bauen müssen. Aber Investitionen oder Hilfen wollte der Bund nicht herausgeben. Da ist jedes Unternehmen besser dran. Für die Telekommunikation und die Energie bezahlen wir nicht nur die Planung, sondern auch den Bau neuer Trassen. Aber die zahlen dann ja Steuern. Und eben das ist von den Kindern sozial schwacher wohl kaum zu erwarten.
Die Regierung sieht ja seit Bestehen der BRD weg. Die Kinder werden Säufern und Drogenabhängigen überlassen. Der Staat greift auch bei körperlicher Gewalt nicht ein. Erst wenn ein Kind zu verhungern droht reagieren sie. Und dann kam dann das BVerfG und spuckte ihren bei dieser asozialen Familienpolitik in die Suppe. Denn die Leidtragenden waren die Kinder.
Man kann den Leuten nur raten, sich private Betreuer zu bestellen. Die stehen ihnen nämlich zu. Die Kosten dafür muss das Land übernehmen, wenn ihr keinen KITA-Platz für euer Kind bekommen habt. Lasst euch nicht mit ein paar Kröten abspeisen. Macht dieses Unrecht dem Staat so teuer wie möglich.
Nur der Richtigkeit halber die Anmerkung, daß mit der Zahlung der Betreuungsprämie nicht der Kindergartenbesuch betroffen ist, denn der findet eigentlich regelmäßig ab dem 3. Lebensjahr eines Kindes statt. Betreuungsgeld gibt es nur innerhalb der ersten 36 Lebensmonate eines Kindes, d.h. bis zu dessem 3. Lebensjahr. Betroffen ist danach die frühkindliche Betreuung, früher Krippe genannt, bis zum 3. Lebensjahr, nicht der reguläre Kindergartenbesuch.
Aber ich ahne, warum die SPD und die noch linkeren Genossen über die Entscheidung jubilieren.
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