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Thema: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Hallo,

    vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

    Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

    Wer weiß da was?

  2. #2
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

    Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

    Wer weiß da was?
    Mach Dir da keine Sorgen!

    Die Abmahnanwälte sind da inzwischen schon so automatisiert, daß sie Deine Daten "schnell genug" anfordern. Im Notfall wird Dein Provider auch jederzeit behaupten können, daß er Deine Verbindungsdaten noch nicht gelöscht hat, weil er die noch für die Rechnungsstellung oder interne Auswertungen dringend braucht.

    Der Ablauf ist wie folgt:
    - Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Und Du wirst Dir vorstellen können, wie verdächtig Du für jemanden bist, der von diesem Verlag - herrlich und in Freuden - lebt. Dabei kommt es (eigentlich) weniger auf die Strafbarkeit, als auf das beim Anwalt automatisierte Eintreiben von (relativ kleinen) Lizenzgebühren und (satten) Anwaltskosten.
    - Die Staatsanwaltschaft übermittelt die Listen der Anwälte mit den IPs (als durchlaufende Posten) an die Provider, weil sie verpflichtet ist, strafbaren Handlungen nachzugehen.
    - Der Provider muß dann (wohl hoffentlich in manueller Kleinarbeit) anhand der IP die Klardaten der betroffenen User an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
    - Der Abmahnanwalt wird sich dann - in seiner Eigenschaft als Vertreter des "Geschädigten" - ganz legal Einblick in die Listen mit den Klardaten verschffen, die Namen und Adressen rausschreiben und seine Rechnung schreiben und eintreiben.

    Da dieser ganze Ablauf weitgehend automatisiert ist, wird es Dir kaum gelingen, aus dieser Christenverfolgung raus zu kommen, wenn Du einmal erfasst bist.

    Deine einzige Chance besteht darin, daß Du irgendeiner Rechtsinstanz - und das wird keinesfalls der Abmahnanwalt sein, weil der ja davon lebt - klar zu machen, daß sie keine Straftat verfolgt, und daß kein öffentliches Interesse besteht. Daß ich es nicht wirklich lustig finde, daß hier staatliche Justizbehörden gesetzlich gezwungen sind, für die Abmahnanwälte Handlangerdienste zu leisten, will ich nicht diskutieren.



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Mach Dir da keine Sorgen!

    Die Abmahnanwälte sind da inzwischen schon so automatisiert, daß sie Deine Daten "schnell genug" anfordern. Im Notfall wird Dein Provider auch jederzeit behaupten können, daß er Deine Verbindungsdaten noch nicht gelöscht hat, weil er die noch für die Rechnungsstellung oder interne Auswertungen dringend braucht.

    Der Ablauf ist wie folgt:
    - Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Und Du wirst Dir vorstellen können, wie verdächtig Du für jemanden bist, der von diesem Verlag - herrlich und in Freuden - lebt. Dabei kommt es (eigentlich) weniger auf die Strafbarkeit, als auf das beim Anwalt automatisierte Eintreiben von (relativ kleinen) Lizenzgebühren und (satten) Anwaltskosten.
    - Die Staatsanwaltschaft übermittelt die Listen der Anwälte mit den IPs (als durchlaufende Posten) an die Provider, weil sie verpflichtet ist, strafbaren Handlungen nachzugehen.
    - Der Provider muß dann (wohl hoffentlich in manueller Kleinarbeit) anhand der IP die Klardaten der betroffenen User an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
    - Der Abmahnanwalt wird sich dann - in seiner Eigenschaft als Vertreter des "Geschädigten" - ganz legal Einblick in die Listen mit den Klardaten verschffen, die Namen und Adressen rausschreiben und seine Rechnung schreiben und eintreiben.

    Da dieser ganze Ablauf weitgehend automatisiert ist, wird es Dir kaum gelingen, aus dieser Christenverfolgung raus zu kommen, wenn Du einmal erfasst bist.

    Deine einzige Chance besteht darin, daß Du irgendeiner Rechtsinstanz - und das wird keinesfalls der Abmahnanwalt sein, weil der ja davon lebt - klar zu machen, daß sie keine Straftat verfolgt, und daß kein öffentliches Interesse besteht. Daß ich es nicht wirklich lustig finde, daß hier staatliche Justizbehörden gesetzlich gezwungen sind, für die Abmahnanwälte Handlangerdienste zu leisten, will ich nicht diskutieren.

    Nett, was du da schilderst, ist aber bis auf eine Ausnahme verfassungswidrig und verstößt gegen § 113 TKG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Bitte mehr Butter bei die Fische, Hirnnutzer! Erkläre diesen interessanten Sachverhalt doch mal mit ein pasr Sätzen.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  5. #5
    Kreuzritter Benutzerbild von Heiliger
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

    Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

    Wer weiß da was?
    Meister, wie Alt bist Du? Als Kind wird man heutzutage schon mit einer abgeänderten Unterlassungsklage im Mund geboren!

    Bemühe mal Tante Google, denn das Thema ist von A-Z ausdiskutiert, aber nicht unbedingt hier!
    Zeigt mir doch was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nett, was du da schilderst, ist aber bis auf eine Ausnahme verfassungswidrig und verstößt gegen § 113 TKG.
    Ich hätte das auch gerne erläutert.
    Vor allem aber auch meine Kernfrage, nach 7 Tagen -sind doch 7 Tage, oder?- müssten theoretisch die IP Daten weg sein, selbst wenn das nicht der Fall wäre, wären sie doch nicht mehr als Beweise gültig, da die über 7 Tage hinausgehende Speicherung illegal war, und somit der Beweis nicht verwendet werden darf.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Heiliger Beitrag anzeigen
    Meister, wie Alt bist Du? Als Kind wird man heutzutage schon mit einer abgeänderten Unterlassungsklage im Mund geboren!

    Bemühe mal Tante Google, denn das Thema ist von A-Z ausdiskutiert, aber nicht unbedingt hier!
    Habe ich, gibt zig verschiedene Meinungen zu, daher frag ich hier nochmal, vllt. kann wer seine Ausführungen mit § und Grundsatzurteilen verifizieren.

  8. #8
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Die Anwälte benutzen eine Software zum Aufspüren von Opfern, deren Legalität ziemlich fragwürdig ist.
    Wer sich noch auf Tauschbörsen rumtreibt, ist nicht ganz dicht.

    Im Übrigen gibt es inzwischen legale Filmangebote wie Watchever, für ein paar Eur im Monat. Dann gibt es noch online-Recorder, die wohl auch legal sind.
    Also Finger weg von Tauschbörsen.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Die Anwälte benutzen eine Software zum Aufspüren von Opfern, deren Legalität ziemlich fragwürdig ist.
    Wer sich noch auf Tauschbörsen rumtreibt, ist nicht ganz dicht.

    Im Übrigen gibt es inzwischen legale Filmangebote wie Watchever, für ein paar Eur im Monat. Dann gibt es noch online-Recorder, die wohl auch legal sind.
    Also Finger weg von Tauschbörsen.
    Es gibt außer Tauschbörsen noch andere Möglichkeiten. Wenn man aus dem Netz etwas herunter lädt, von einem Portal, das sich im Ausland befindet und auf dem nur eine Speicherung stattfindet, gibt es keine Möglichkeit der Identifikation.
    Denn das Portal hat keine Daten, wenn der Zugang per Paysafe oder ähnlichen bezahlt wurde, und auch die herunter geladenen Daten sind nicht identifizierbar.
    Das ärgert zwar die Filmindustrie, ist aber nicht zu verhindern.
    Die IP des deutschen Providers ist also nutzlos für die Verfolger.

  10. #10
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Was Filme und Musik angeht, begreife ich den Sinn dieses Tuns nicht mehr.
    Weil es inzwischen genügend legale Angebote gibt, und zwar für nur ein paar Eur im Monat.
    Abgesehen davon gibt es auch noch die TV-Recorder, die kostenlos sind.

    Warum also noch teure Abmahnungen riskieren, kapiere ich nicht?
    Und wenn ich einen ganz neuen Film unbedingt haben will, kaufe ich ihn eben bei iTunes.

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