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Thema: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

  1. #11
    GESPERRT
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Aber man kann das Problem damit umgehen, dass man das Werk verlinkt und dann den Hinweis rein setzt, dass man nicht für den Inhalt von Verlinkungen verantwortlich ist......ist mir gerade so eingefallen.

  2. #12
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

    Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

    Wer weiß da was?
    Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
    Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

    Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
    Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
    Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
    Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
    Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

    Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
    gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  3. #13
    GESPERRT
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
    Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

    Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
    Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
    Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
    Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
    Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

    Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
    gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.
    ​Genau so ist es - Grünstes Grün!

  4. #14
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    ...
    Der Ablauf ist wie folgt:
    - Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. ...
    Ganz so einfach ist es nicht. Der Abmahnanwalt stellt höchstens fest, dass eine bestimmte IP während einer bestimmten Zeit über Filesharing/ Torrent auf eine bestimmte, urheberrechtsgeschützte Datei in einer Tauschbörse zugegriffen hat. Wem die IP gehört, kann er nicht feststellen.
    Er muss sich also vom Gericht einen Beschluss besorgen, dass der Internet-Provider die Daten rauszurücken hat, wer zu welchem Zeitpunkt diese IP hatte, denn die ist dynamisch. Dann kann er, so denn dein Internetanbieter die Daten die erlaubten 7 Tage speichert, deine Adresse herauskriegen.
    Vodafone z.B. speichert eigenen Angaben zufolge keine IPs - schlechte Karten für Abmahnanwälte.
    Aber das Verfahren ist fehlerbehaftet. Wir haben zur Zeit in der Firma ein solches Verfahren am Hals. Da soll jemand Ostern vor 2 Jahren den Film " Killer Elite" über unseren Firmenanschluss heruntergeladen und weiterverbreitet haben. Nur- Ostern war niemand in der Firma. Bei uns arbeiten nur Auswärtige, die alle weit weg bei ihren Familien waren, und unser Chef wird wohl kaum selbst gewesen sein.
    Kann sich also nur jemand auf unseren Anschluss aufgeschaltet haben oder unser WLAN wurde gehackt.
    Die Sache köchelt nun seit mehr als 2 Jahren.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
    Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

    Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
    Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
    Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
    Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
    Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

    Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
    gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.
    Sorry, falsche Ansage. Finger weg von urheberrechtlich geschütztem Material, denn Filesharing selber ist nicht illegal.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, falsche Ansage. Finger weg von urheberrechtlich geschütztem Material, denn Filesharing selber ist nicht illegal.
    Wenn ich das Material von Uploaded lade ist das vollkommen Banane

  7. #17
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Richtig. Man nimmt uploaded für Filme und für Musik ist Soulseek ideal.

    Wer Youtube eine Alternative nennt, der liebt keine Musik! Und die Zahlportale haben auch keine guten unabhängigen Filme.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  8. #18
    Mitglied
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Ich hätte das auch gerne erläutert.
    Vor allem aber auch meine Kernfrage, nach 7 Tagen -sind doch 7 Tage, oder?- müssten theoretisch die IP Daten weg sein, selbst wenn das nicht der Fall wäre, wären sie doch nicht mehr als Beweise gültig, da die über 7 Tage hinausgehende Speicherung illegal war, und somit der Beweis nicht verwendet werden darf.
    Schon die gerichtliche Herausgabeanordnung an den Provider wegen solcher läppischen Vergehen ist meiner Meinung nach rechtswidrig, da die Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten vorgesehen war.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #19
    Kreuzritter Benutzerbild von Heiliger
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    auf deutschen Boden...
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Habe ich, gibt zig verschiedene Meinungen zu, daher frag ich hier nochmal, vllt. kann wer seine Ausführungen mit § und Grundsatzurteilen verifizieren.
    Dann kannst du nicht richtig lesen oder bist zu faul dazu! Seit Jahren gibt es speziell für genau dieses Thema Foren wo alles aber auch alles ausführlich beschrieben wird.

    Selbst Ausdrucken kannste alles von abgewandelter Unterlassungserklärung bis hin zu neuesten Urteilen.

    Ist mühselig viel zu lesen, aber das ist nun mal so!
    Zeigt mir doch was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten

  10. #20
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Schon die gerichtliche Herausgabeanordnung an den Provider wegen solcher läppischen Vergehen ist meiner Meinung nach rechtswidrig, da die Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten vorgesehen war.
    Na ja, nach §100 Telekommunikationsgesetz ist schon der Verdacht einer schweren Straftat ausreichend !
    Und läppisch ist es keineswegs, wenn es nach Ansicht der Anwälte da z.B. um mehrere tausend Euro geht.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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