Hat der GBA denn schon ein "gerichtsfestes Dokument", das einen Landesverrat beweisen kann oder nur eine Kopie von irgendetwas, die er im NSA fall ja nicht akzeptiert (und sich damit über das nur einem Richter zustehende Recht hinwegsetzt die Snowden Beweismittel selbst zu würdigen)?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Beckedahl trägts mit Fassung.
[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]
Besonders lustig wird die Begründung unseres GBA werden, denn der 94er läßt sich unglaublich schlecht auf innere Sicherheit anwenden...
"Wer ein Staatsgeheimnis […] öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt"
Der Stasi-West Verfassungsschmutz hat ja nun wenig mit der äußeren Sicherheit der BRD zu tun, da gehts nur um innere Sicherheit, also die Ausspähung der eigenen Bevölkerung.
Und die BRD-gläubigen Idealisten von NPO glauben ja immer noch das BRD Konstrukt hätte eine Verfassung, die Ihnen und dem Rest der Bevölkerung Grundrechte gäbe und diese Rechte wollen sie ja gegen einen Staat verteidigen, der obwohl an das "Grundgesetz" gebunden gegen dieses verstößt, ohne dass es einen Rechtsweg gäbe (an sich schon Verstoß genug)...
Das wird eine juristische Popcorn Orgie, alternativlos!
Geändert von Gawen (30.07.2015 um 23:57 Uhr)
Gawen, die Beweiswürdigung durch den Richter erfolgt nach der Beweisaufnahme durch das Gericht. Die Beweisaufnahme ist Bestandteil des Hauptverfahrens. Ein Hauptverfahren gibt es aber erst, wenn der Staatsanwalt zum Schluß gekommen ist, es besteht ein hinreichender Tatverdacht und er Anklage erhebt, das Gericht die Anklage annimmt und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Vorschriften zu einem Strafverfahren mögen in den westlichen Staaten unterschiedlich sein, aber überall entscheidet zunächst der Staatsanwalt ob er überhaupt Anklage erhebt.
Wir haben es gemäß Artikel erst mit einem Ermittlungsverfahren zu tun.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wie man "Wahrheiten" sieht und wie man "Wahrheiten" umkehren kann, sie zum eigenen Gebrauch analysieren und wie man es schafft, daß Menschen sich schuldig fühlen sollen:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Was mir an dem Artikel aufstößt:
Leserkommentar auf den Artikel:...formuliert sie das wohl eigentliche Problem: Die Dummen waren noch nie so laut wie heute.
Warum trauen sich die ignoranten Herzlosen heute, lauter zu sein als früher? Warum ist es plötzlich in Ordnung, einfach einmal zu glauben, dass „Ausländer“ dümmer sind als „Deutsche“, während man bei jeder Gelegenheit den eigenen Skeptizismus betont? Es spricht viel dafür, dass Leute wie Sarrazin [Links nur für registrierte Nutzer] dieser Ignoranz und Herzlosigkeit sind. Sarrazin begann mit seinem „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ Dinge zu sagen, die lange nicht wirklich ‚erlaubt‘ waren (weil sie dumm und herzlos sind). Zwar in anderen Worten aber inhaltlich gleich spricht er von überlegenen und unterlegenen Rassen, von der Möglichkeit Intelligenz zu züchten und von sich bedrohlich vermehrenden Kopftuchmädchen. Mit falschen und verdrehten [Links nur für registrierte Nutzer] machte und macht er den Herzlosen und Ignoranten aller Schichten Mut, die Stimme zu erheben.
Soweit kommt es noch, daß von den Menschen in Deutschland in diktatorischer Weise eine Umerziehung gefordert wird, schreibt ein muslimischer Autor und da wissen wir, was auf die wenigen Deutschen, die es irgendwann noch geben wird, zukommen wird. Noch ist es nur im Kopf - aber was im Kopf ist, wird vielleicht mal umgesetzt werden, wenn die Minderheit zur Mehrheit wird.Die Flüchtlingsfeinde sind keine Asozialen, sondern schlichtweg Verfassungsfeinde – gleich welcher Klasse oder Schicht sie angehören –, da sie das im Grundgesetz für die BRD garantierte Grundrecht auf Asyl grundsätzlich ablehnen. Wie die Umsetzung dieses Gesetzes im einzelnen geregelt wird, müssen sie dem Staat überlassen und dürfen dies nicht in die eigene Hand nehmen, wie bspw. durch Brandanschläge auf Unterkünfte für Asylbewerber oder Angriffe auf Personen, denn das ist kriminell.
Genauso verhält es sich mit der Forderung nach Verhinderung einer angeblichen „Islamisierung“ Deutschlands. Eine Islamisierung kann von außen erfolgen – gleich ob gesteuert oder nicht – oder von innen, indem bspw. gebürtige deutsche Sachsen von ihrem im GG verankerten Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion Gebrauch machen, zum Islam konvertieren und dann ihre neue Religion praktizieren. Auch das ist eine Erscheinungsform von „Islamisierung“.
Zudem haben Muslime mit bundesdeutscher Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel das Recht, sich in den „Neuen Bundesländern“ niederzulassen, in denen es bisher nur verhältnismäßig wenige muslimische Einwohner gibt. Die Tatsache, daß unter den gegenwärtigen Asylbewerbern verhältnismäßig viele (oder wenige, je nachdem, wie man es sehen will) Personen islamischer Religionsangehörigkeit oder dunklerer Hautfarbe sind, sind Umstände, die man zu akzeptieren hat, wenn man sich zum GG und damit auch zum Grundrecht auf Asyl bekennt.
Daher kann man die Pegida-Anhänger als Verfassungsfeinde ansehen, und der Rechtsstaat ist gefordert, solche Umtriebe nicht zu dulden. Wo man von Migranten die Absolvierung von Integrationskursen fordert, wäre es vielleicht angebracht, von Pegida-Anhängern die Absolvierung von Umerziehungskursen zu fordern.
Also wird allen Menschen, die sich über die Fehler der Politik in einem System empören, automatisch Dummheit, Ignoranz und Unverständnis vorgeworfen. Wer sich wehrt, wer Zustände anders sieht als es Journalisten gern anders beschreiben, der wird in eine "faule" Ecke geschoben. Nicht passend ins System - Gott, wie es doch an andere Zeiten erinnert - Stalin hatte dafür seinen Gulag, Mao seine Kulturzeit und da kann man weiter gehen - ....
Gawen, unterscheide bitte zwischen Ermittlungsverfahren und dem Zwischen- und Hauptverfahren. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet, wenn es einen Anfangsverdacht gibt. Für den Anfangsverdacht reichen die Anzeigen in Verbindung mit den Veröffentlichungen aus. Der GBA darf ermitteln und Beweise sammeln, erst wenn Anklage erhebt, muss er Beweise für einen hinreichenden Tatverdacht haben und damit eine öffentliche Klage begründen.
Es ist ein simpler Gedankengang:
Wenn die Reporter an Dokumente gekommen sind, die als VS-Vertrauchlich eingestuft sind, könnte die Möglichkeit bestehen, das sie auch an Dokumente mit VS-Geheim gekommen sind. Ermittlungen sind keine Klage.
Bei VS-Vertraulich in Verbindung mit einem Geheimdienst des Inneren wird es, wie bereits gesagt, kaum möglich sein, eine Straftat nach § 94 StGB nachzuweisen. Haben wir es aber mit der Stufe VS-Geheim zu tun, so kann die Ausrichtung des Verfassungsschutzes nach hinten treten.
Gawen es ist ganz einfach, um zu ermitteln brauche ich weit weniger als um zu verurteilen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.