Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
Die Strafverteidiger fürchten vermutlich die Mehrarbeit für das gleiche Honorar!
Im Gegenteil. Die Lobby der Erzieher, Gutachter, Psychologen, Psychiater
und Bewaehrungshelfer koennte hinter dem Gesetzesentwurf stecken,
weil Aenderung des § 46 STGB die Schaffung erweiterter Kapazitaeten
erfordert.

Du solltest Dir die Stellungnahme genau durchlesen und nicht nur
ueberfliegen. Insbesonder der 5. Punkt (weitere Auswirkungen) ist
bedeutend und gebe ich daher in einer freien Zusammenfassung in
Kurzform zur Kenntnis:

Erstens:

Tatsaechlich Motive der Tatbegehung werden verheimlicht, abgestritten
oder der Taeter aeussert sich ueberhaupt nicht mehr zum Tatmotiv.

Zweitens:

In Jugendstrafverfahren werden erzieherische Einwirkung erschwert
bzw. unmoeglich wenn die Beweggruende nicht bekannt werden.

Drittens:

Im Erwachsenenstrafrecht stellt sich analoges das Problem bei Erstellung psychiatrischer Gutachten und der Auswahl von Bewaehrungsauflagen.