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Thema: Härtere Strafen für Hasskriminalität

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Menschenverachtende Straftatmotive werden ab morgen stärker berücksichtigt.
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    Whatever you do, do no harm!

  2. #2
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Menschenverachtende Straftatmotive werden ab morgen stärker berücksichtigt.
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    Richter haben bei der Strafzumessung schon immer nach § 46 STGB
    schuldmindernde wie schuldverstaerktende Faktoren abzuwaegen.

    § 46 StGB - Grundsätze der Strafzumessung

    Dritter Abschnitt (Rechtsfolgen der Tat)
    Zweiter Titel (Strafbemessung)

    (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

    (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

    die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

    (3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.


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    Die Aenderung bzw. Ergaenzung des § 46 STGB ist nicht nur politisches
    Windowdressing, Augenwischerei und Posing sondern zugleich der
    Einstieg Deutschlands in das Symbol- undGesinnungsstrafrecht
    wie es " Diktaturen " vorgeworfen wird.

    Anbei die Stellungnahme der Strafvereinigervereinigung im Verfahren
    vor Verabschiedung der Aenderung des § 46 STGB mit der Empfehlung
    die Aenderung zu unterlassen. Seitens der bundesdeutschen Mandats-
    und Politiktotalversager wurde die Empfehlung allerdings ignoriert.

    Wg. Urheberrechtsschutz hier der Hinweis auf den Link zur Stellungnahme
    der Strafverteidigervereinigung. Die User sollten die ausfuehrliche und sehr
    aufschlussreiche Stellungnahme unbedingt lesen damit klar wird was unsere
    Volksverraeter der Gesetzesaenderung den Weg in ein neues Symbol- und
    Gesinnungsstrafrecht beschritten haben.

    Die unbedingt lesenswerte Stellungnahme ist in 5. Schwerpunkt gegliedert:

    Vorbemerkung
    1. Symbolisches Strafrecht
    2. Unschaerfen
    3. Gesinnungsstrafrecht
    4. Wertungs- und Legitimitaetsprobleme
    5. Weitere Auswirkungen



    Hasskriminalität

    Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum Gesetzesentwurf des Bundesrates »Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... Str ÄndG)« (Bt-Drs 17/9345) sowie zum Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG),(Bt-Drs. 17/8131)

    Berlin, 12. Juni 2012 | Berichterstatter: Rechtsanwalt Jasper von Schlieffen

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    Symbol- und Gesinnungsstrafrecht ist ein fundamantaler Verstoss
    gegen die Menschenrechte.

    Ich hoffe das beim naechsten Staatsbesuch in Deutschland die
    Staatspraesidenten Russlands und Chinas nicht die Anmahnung
    der Einhaltung der Menschenrechte bei der Bundesregierung und
    dem Deutschen Mandatstraegern vergessen und einfordern. Haha!
    Geändert von ABAS (31.07.2015 um 20:03 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ...
    Anbei die Stellungnahme der Strafvereinigervereinigung im Verfahren
    vor Verabschiedung der Aenderung des § 46 STGB mit der Empfehlung
    die Aenderung zu unterlassen. ...
    Die Strafverteidiger fürchten vermutlich die Mehrarbeit für das gleiche Honorar!
    Whatever you do, do no harm!

  4. #4
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Strafverteidiger fürchten vermutlich die Mehrarbeit für das gleiche Honorar!
    Im Gegenteil. Die Lobby der Erzieher, Gutachter, Psychologen, Psychiater
    und Bewaehrungshelfer koennte hinter dem Gesetzesentwurf stecken,
    weil Aenderung des § 46 STGB die Schaffung erweiterter Kapazitaeten
    erfordert.

    Du solltest Dir die Stellungnahme genau durchlesen und nicht nur
    ueberfliegen. Insbesonder der 5. Punkt (weitere Auswirkungen) ist
    bedeutend und gebe ich daher in einer freien Zusammenfassung in
    Kurzform zur Kenntnis:

    Erstens:

    Tatsaechlich Motive der Tatbegehung werden verheimlicht, abgestritten
    oder der Taeter aeussert sich ueberhaupt nicht mehr zum Tatmotiv.

    Zweitens:

    In Jugendstrafverfahren werden erzieherische Einwirkung erschwert
    bzw. unmoeglich wenn die Beweggruende nicht bekannt werden.

    Drittens:

    Im Erwachsenenstrafrecht stellt sich analoges das Problem bei Erstellung psychiatrischer Gutachten und der Auswahl von Bewaehrungsauflagen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du solltest Dir die Stellungnahme genau durchlesen und nicht nur ueberfliegen.
    Insbesonder der 5. Punkt (weitere Auswirkungen) ist bedeutend und gebe ich hier
    in einer freien Zusammenfassung in Kurzform zur Kenntnis:

    Weitere Auswirkungen

    Erstens:

    Tatsaechlich Motive der Tatbegehung werden verheimlicht, abgestreiten
    oder der Taeter aeussert sich ueberhaupt nicht mehr zum Tatmotiv.

    Zweitens:

    In Jugendstrafverfahren werden erzieherische Einwirkung erschwert
    bzw. unmoeglich wenn die Beweggruende des nicht bekannt werden.

    Drittens:

    Im Erwachsenenstrafrecht stellt sich ein aehnliches Problem bei der
    Erstellung psychiatrischer Gutachten und Bewaehrungsauflagen.
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Whatever you do, do no harm!

  6. #6
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Vielleicht weil er ein bezahlter Provokateur von inlaendischen Diensten
    bzw. in Deutschland subversiv taetiger Dienste fremder Maechte ist. Haha!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Grund ist wohl Schutz der Heimat. Wo siehst du da Hass?

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Pyromanie zum Beispiel.
    Gerade was offensichtlich ist, kann schwer Begründbar sein.
    Sätze wie es entspricht der Allgemeinen Lebenserfahrung das ...., machen sich nicht so gut.
    Es wird ein paar Jahre dauern ehe der BGH diese Begriffe näher bestimmt hat.

  9. #9
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Und schon wandern AntiFa und sonstige Unterstützer , sowie Deutschland ablehnende Zudringlinge (Wirtschaftsflüchtlinge) , die nur zum Kassieren hier erscheinen , in den Knast . Danach ab dahin wo der Pfeffer wächst .
    (Vorsicht Ironie)


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Menschenverachtende Straftatmotive werden ab morgen stärker berücksichtigt.
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    Was soll das sein? Deutsche dürfen Flüchtlinge nicht beschimpfen aber Flüchtlinge dürfen Deutsche beleidigen. Wer aufgepasst hat, hörte, dass unsere Diktatur die gutgläubigen Deutschen wieder mit Rassismus, rechte Politik etc Angst machen will, um von den Problemen der offenen Türe für Schmarotzer abzulenken. 79000 Asylsuchende nur im Juli. Das sagt alles. Es kann nicht mehr lange bis zum Kollaps dauern.

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