Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?
"Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, warum die
meisten Menschen sich vor ihr fürchten."
George Bernard Shaw
Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur allein der Asyl bekommt, der berechtigt ist, sondern dass auch nur der klagt, bei dem eine gewisse Chance besteht, es zu erhalten. Widersprüche dürfen nur bei der erkennbaren Möglichkeit eines Verfahrensfehlers gestattet werden.
Abgesehen davon haben wir kein Asylproblem, sondern ein Flüchtlingsproblem. Und eigentlich haben wir auch kein Flüchtlingsproblem, sondern ein "Hereinlassen statt vor Ort helfen"-Problem. Und dieses haben wir aufgrund eines "Alle Menschen sind austauschbare Nummern und ob in der Bundesrepublik weisse Amerikaner deutscher Zunge oder braune Amerikaner deutscher Zunge leben ist doch egal"-Denkens.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Falsche Diagnose: Es gibt keinen unaufhörlichen Flüchtlingsstrom. Es gibt einen unaufhörlichen Strom an politisch geduldeten Asylbetrügern, die sich, ausnahmslos aus einem sicheren Drittland einströmend, illegal aufhalten.
Das Asylrecht muß folglich nicht verändert, sondern schlicht angewandt werden.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Ich habe jetzt mehrere Minuten über Deinen Beitrag nachgedacht und komme einfach nicht hinter die Logik, wieso Du die Refugees "Betrüger" nennst.
Wenn, wie Du richtig schreibst, das Asylrecht nicht verändert werden, sondern schlicht angewandt werden muss, dann heißt das im konsequenten Umkehrschluss, besonders hinsichtlich der "Flüchtlingskrise 2015", dass diejenigen, die dafür zuständig sind, dass entsprechende Gesetze eingehalten und umgesetzt werden, keinen großen Wert auf Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze legen.
Somit ist der Begriff "Betrüger" nicht zu halten, da ein Betrug nur stattfinden kann, wenn Kontrollmechanismen, z.B. in Form von Einhaltung bestehender Gesetze, in Kraft sind.
Na, da helfe ich doch gerne.
Der Befund lautet, daß niemand Deiner "Refugees" legal nach Deutschland darf, weil ausnahmslos alle aus einem sicheren Drittstaat kommen. Ich zählte die bereits auf: Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Italien, Österreich. Es handelt sich ausnahmslos um Betrüger, weil nicht einer akut verfolgt ist. Deren einziges Motiv, Richtung Deutschland durchzumarschieren, sind die erwarteten überbordenden Sozialleistungen hierzulande (da liegt nebenbei der Schlüssel zur Lösung der Krise).
Geltendes Recht wird also hunderttausendfach gebrochen, und zwar sowohl von illegalen Eindringlingen als auch - und das ist die moralische Verkommenheit bei der Sache - von Regierenden. Wir sehen also organisierte Regierungskriminalität, d.h. schamlosen, bewußten Bruch geltenden Rechts.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Wenn Du das wirklich gerne machst, dann solltest Du Dir bei Deiner Hilfe aber schon mehr Mühe geben, da Du mit Deiner Antwort ja noch mehr Fragen aufwirfst als zu beantworten.
Denn das was Du da schreibst bedeutet nichts anderes als, dass Du von einem Afghanen, Somalier oder Kurden erwartest, dass er die herrschenden Gesetze im Tausende km entfernten Germany eher achtet, als die Deutschen, die dafür zuständig sind, dass die Gesetze in Deutschland umgesetzt/eingehalten werden. Außerdem erwartest Du, dass diese Refugees sich gegen die direkten und indirekten Lockrufe aus Germany immun zu zeigen haben, und sich z.B. uninteressiert gegenüber den zu "erwarteten überbordenden Sozialleistungen hierzulande" zeigen sollen.
Warum sollten sie das tun? Würdest Du das an deren Stelle tun?
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Du würdest also aus dem Land indem du lebst abhauen, weil du in einem anderen Land fürs Nichtstun Geld und Unterkunft bekommst. Das hört sich nach der Definition eines Parasiten an. Dieser ist in der Regel schädlich für den Wirt und kann in manchen Fällen auch zu seinem Tod führen.
Wäre Deutschland mein Haus, der "Flüchtling" mein Gast, würde ich ihm bei diesem Verhalten erst eine schellende Ohrfeige verpassen und anschließend in hohem Bogen aus dem Haus werfen.
Auf die Gesetzgebung sollte man nicht vertrauten. Denn diejenigen, die Gesetze machen und für deren Einhaltung zuständig sind, arbeiten gegen die Interessen des deutschen Volkes. Somit muss, zur Lösung dieses Problemes und vieler anderer Probleme, das deutsche Volk selbst zur Tat schreiten.
Ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Bei einem "Verbotsirrtum", den hier sicher einige anbringen werden, kann auf Strafe verzichtet werden, jedoch muss der Rechtszustand wieder hergestellt werden.
was auch in diesem Fall bedeuten würde - Rückführung bzw. Ausweisung in ein sicheren Drittstaat!
Dennoch bleibt es ein Straftatbestand der zu ahnten bzw. der Rechtszustand wieder hergestellt ist!
[Links nur für registrierte Nutzer]Deutschland: Unerlaubte Einreise
Die Unerlaubte Einreise ist in Deutschland im [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] (AufenthG) geregelt:
Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt, (gemäß [Links nur für registrierte Nutzer] für Ausländer, § 3)
2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt (nach § 4, dazu gehören diverse Formen des Visums, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),
2a. zwar ein erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3. nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis (nach den in § 11 geregelten [Links nur für registrierte Nutzer])
Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).
Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der [Links nur für registrierte Nutzer] zurückgewiesen (§ 15 Abs. 1). Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen (§ 14 Abs. 2).
Geändert von Bolle (14.12.2015 um 03:53 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.