User in diesem Thread gebannt : skydive and Putinversteher


+ Auf Thema antworten
Seite 6 von 29 ErsteErste ... 2 3 4 5 6 7 8 9 10 16 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 51 bis 60 von 284

Thema: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

  1. #51
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
    Registriert seit
    29.04.2007
    Ort
    gem.Lauterbach seit 03.22 im Nirvana,weil ungeimpft
    Beiträge
    24.290

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    RoyalTS, ehrlich gesagt hat das was du als Grundlage für deine Argumentation aufführst, wenig mit der Frage ob die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist oder nicht. Du sprichst von Willkür Richtern, kannst du das mal näher konkretisieren, weil solche Argumente auf Unkenntnis von rechtliche Zusammenhängen beruhen.
    Die verfassungsmäßigen Gewalten sind in Deutschland an das Recht gebunden.
    Was für einen Mist blubberst da wieder!

    Die BRD ist noch weniger als eine Bananenrepublik. Es ist weltgeschichtlich singulär, daß die Führung eines Volkes ihr eigenes Volk Invasoren opfert für Judaslohn und ein bißchen Macht!

    Wohnen ist Menschenrecht, deshalb wird für Flüchtlinge auch Wohnraum beschlagnahmt werden:

    Auf Anfrage von FOCUS Online erklärt eine Pressesprecherin der Stadt Tübingen: „Jede Gemeinde ist dazu verpflichtet, ihren Bürger ein Dach über dem Kopf zu gewähren. Steht ein Gebäude leer, muss dieses im Notfall beschlagnahmt werden.“ Das Gesetz schreibe das so vor. Außerdem: „Stehen Bürger auf der Straße, weil sie ihre Miete nicht bezahlt haben, greift die Stadt auch ein.“(focus)
    Warum gilt dieses Menschenrecht nicht für Deutsche


    Verband: Hundertausende Deutsche ohne Wohnung

    02.08.2013, 13:10 Uhr | AFP, dpa, t-online.de





    In Deutschland haben nach Angaben des Hilfsverbandes BAGW hundertausende Menschen keine Wohnung - die Tendenz ist sogar steigend. Nach 284.000 Wohnungslosen im vergangenen Jahr sei bis zum Jahr 2016 eine Zunahme auf 380.000 Menschen zu erwarten, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) in Berlin mit.

    Mieten für viele Deutsche zu hoch

    Ursachen sind nach Ansicht des Verbandes "extrem" gestiegene Mietpreise, eine zunehmende Verarmung unterer Einkommensgruppen, ein unzureichendes Angebot an preiswertem Wohnraum sowie Fehlentscheidungen bei Hartz-IV-Fällen....


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    Was für einen Mist blubberst da wieder!

    Die BRD ist noch weniger als eine Bananenrepublik. Es ist weltgeschichtlich singulär, daß die Führung eines Volkes ihr eigenes Volk Invasoren opfert für Judaslohn und ein bißchen Macht!

    Wohnen ist Menschenrecht, deshalb wird für Flüchtlinge auch Wohnraum beschlagnahmt werden:
    Warum gilt dieses Menschenrecht nicht für Deutsche

    kd
    Kaltduscher, ich blubbere hier kein Mist. Es gibt hier mehere Probleme

    1. Hier haben die meisten Ansichten über die Bedeutung bestimmter Begriffe, die mit der tatsächliche Definition dieser Begriffe nichts zu tun haben. Zum Teil wird hier mit Dingen argumentiert, die überhaupt keinen Einfluss darauf haben, ob ein Staat ein Rechtsstaat ist oder nicht.

    2. Tja und dann haben wir auch noch die fehlende Prüfung der Fakten die einen Rechtsstaat ausmachen und die Verneinung auf Grund der bloßen subjektiven Ablehnung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #53
    Löwinnen-Flüsterer Benutzerbild von Herr Schmidt
    Registriert seit
    01.06.2011
    Ort
    überall und nirgends
    Beiträge
    8.173

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung nein, denn hier steht viel zu viel nur auf dem Papier und wenn es gebraucht wird, dann erinnert sich eine Merkel, gelebt wird indes etwas ganz anderes, nämlich genau das Gegenteil. Fangt mit hier nicht mit der Justiz an, die verschleppt Prozesse, schweigt bei offensichtlichen Fehlern und kostet den, welcher etwas erreichen will Nerven, Jahre an Zeit und er/sie kommt dann doch nicht zu seinem Recht, da er/sie einen Willkür-Richter erwischt hat, es gibt nur sehr wenig gute Richter in diesen angebliche Rechtsstaat! Solche die auch etwas im Hirn haben und nicht nur ihre miesen Tricks!
    Volle Zustimmung !!

    Wir waren nie ein richtiger Rechtsstaat und wir werden es auch niemals sein. Vielleicht ein Rechtsstaat einmal nach der Scharia !
    Ich habe AfD gewählt ... .... und ich werde es wieder machen.


    Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation.
    (Ernst Thälmann)




  4. #54
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
    Registriert seit
    25.10.2005
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    10.521

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Die brd ist ja nicht einmal ein Staat.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  5. #55
    GESPERRT
    Registriert seit
    07.01.2012
    Beiträge
    15.658

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Nein, die BRD ist kein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat setzt Kinder keiner ideologischen Indoktrinierung aus. In einem Rechtsstaat würden Politiker, welche ihren Eid gebrochen haben, zur Verantwortung gezogen werden.

  6. #56
    GESPERRT
    Registriert seit
    23.08.2009
    Ort
    Fronkreisch
    Beiträge
    11.475

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    So, wie viele System-Warzen davon schwätzen, die "BRD" sei teil-souverän

    genau so möchte ich dieser "BRD", eigentlich OMF-"BRD", konzedieren, daß sie teil-"rechtsstaatlich" ist!

    Obwohl ich mir darüber im klaren bin, daß es "teil-schwanger" ja nicht gibt!
    Nein, die BRD ist souverän. Artikel 7 der 2+4 Verträge. Kannst du nicht wissen.

    Zitat Zitat von Odin Beitrag anzeigen
    Die brd ist ja nicht einmal ein Staat.
    Da bin ich jetzt aber mal gespannt.

  7. #57
    Mitglied
    Registriert seit
    05.08.2015
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.263

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Es gibt nur eine juristische Definition von Angriff und dieser hat überhaupt nichts mit der Verletzung zu tun und hier ist auch nichts anderes gemeint.
    Deutschland hat als eines der wenigen Länder alle Menschenrechtskonventionen unterzeichnet, nur halten tut man sich nicht dran, man wird sogar von internationalen Organisationen aufgefordert, man möge doch bitte die eigenen Gesetze einhalten.... guter Mann all das fällt sehr wohl unter das VStGB...im Punkt k der Anklagepunkte steht unter anderem andere unmenschliche Behandlungen....e.t.c. und Verfolgung bedeutet die schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten.... noch weitere Fragen und im übrigen ecken sie hier ja wohl auch bei anderen an. Wenn man etwas nicht 100% weiß....wie sagt man doch dann so schön, besser mal den Schnabel halten und das VStGB bezieht sich unter anderem sehr stark auf die inländischen Einwohner, nicht immer nur in anderen Ländern suchen so wie Merkel in Russland, China und anderswo....sondern erst mal vor seiner Tür Staub saugen....

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Es gibt nur eine juristische Definition von Angriff und dieser hat überhaupt nichts mit der Verletzung zu tun und hier ist auch nichts anderes gemeint.
    Deutschland hat als eines der wenigen Länder alle Menschenrechtskonventionen unterzeichnet, nur halten tut man sich nicht dran, man wird sogar von internationalen Organisationen aufgefordert, man möge doch bitte die eigenen Gesetze einhalten.... guter Mann all das fällt sehr wohl unter das VStGB...im Punkt k der Anklagepunkte steht unter anderem andere unmenschliche Behandlungen....e.t.c. und Verfolgung bedeutet die schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten.... noch weitere Fragen und im übrigen ecken sie hier ja wohl auch bei anderen an. Wenn man etwas nicht 100% weiß....wie sagt man doch dann so schön, besser mal den Schnabel halten und das VStGB bezieht sich unter anderem sehr stark auf die inländischen Einwohner, nicht immer nur in anderen Ländern suchen so wie Merkel in Russland, China und anderswo....sondern erst mal vor seiner Tür Staub saugen....
    RoyalTS, sie sagen, es gibt nur ein juristische Definition des Angriffes. Es ist nett, wie sie eine Quelle des Rechtes, nämlich des Völkerrechtes ignorieren, insbesondere, das es sich beim Völkerstrafgesetzbuch um eine Anpassung des nationalen Strafrechtes an das Völkerrecht handelt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    z.B. Artikel 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier einen Teil des Absatzes 1

    1. Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:a)vorsätzliche Tötung;b)Ausrottung;c)Versklavung;d)Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;e)Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoss gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
    Interessant wird es, wenn wir uns jetzt den Absatz 2 dieses Artikels ansehen:

    2. Im Sinne des Absatzes 1a)bedeutet «Angriff gegen die Zivilbevölkerung» eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in Absatz 1 genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat;.............................................. .....................
    Nun RoyalTS, es ist interessant, das das Völkerrecht scheinbar auch andere Definitionen des Angriffes kennt, als die allgemeine strafrechtliche Definition. Noch interessanter wird es, weil § 7 VStGB im Grunde genommen nichts anderes ist, als eine Umsetzung des Artikels 7 des römische Statutes für die nationale Rechtsprechung.

    Ich empfehle ihnen, sich mit den verschiedenen Rechtsquellen zu beschäftigen und natürlich mit dem Herr Savigny.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #59
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
    Registriert seit
    07.08.2012
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    16.872

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ColchianRebell, wir brauch garnicht über das GG diskutieren, weil das keine Rolle spielt. Es spielt keine Rolle für einen Rechtsstaat, wie seine Verfassung zustandegekommen ist.
    GG ist aber ein gutes Stichwort .
    Was ist denn dann mit GG Art.3 (3)
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    oder Art.4(1)
    Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    ? Ich brauche dir ja wohl nicht aufzuzählen, wie oft dagegen verstoßen wurde und wird.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Ist die BRD wirklich ein Rechtsstaat?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    GG ist aber ein gutes Stichwort .
    Was ist denn dann mit GG Art.3 (3)

    oder Art.4(1)

    ? Ich brauche dir ja wohl nicht aufzuzählen, wie oft dagegen verstoßen wurde und wird.
    Murmillo, ein großes Problem von Diskussionen wie dieser und anderer ist, das viele falsche Ansichten über bestimmte Begriffe oder die Wirkung von Gesetzen/ Rechtsnormen im allgemeinen haben.

    Du erwähnst den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG. Er verbietet nicht generell unterschiedliche Behandlung, wie du meinst. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz, Betonung liegt auf "vor". Das heißt vereinfacht dargestellt, die Gesetze gelten für jeden gleichermaßen und sind auf jeden anwendbar, erst die Anwendung des Gesetzes führt zur unterschiedlichen Behandlung. Es bedeutet einfach nur, das die Gesetze für jeden, unabhängig von Herkunft, Religion etc. in gleicher Weise gelten.
    Das Gesetz selber muss eine Feststellung treffen, die zu eine bestimmten Handlung/Behandlung führt.

    Das Hauptproblem ist meines Erachtens, das wir normalen Menschen Ungleichbehandlung anders definieren, als es juristisch der Fall ist. Wo sprechen wir denn oft von Ungleichbehandlung, bei der Strafbemessung. Das ist juristisch aber kein Ungleichbehandlung, weil der Strafrahmen für jeden gleich ist, bei jeden Umstände für die Strafbemessung bewertet werden müssen etc.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Das Märchen vom Rechtsstaat BRD
    Von Untergrundkämpfer im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 23.03.2012, 21:03
  2. Alles Rechtsstaat oder was?
    Von Penthesilea im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 23.06.2010, 00:00
  3. So funktioniert also der Rechtsstaat
    Von Irmingsul im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 03.10.2007, 10:23
  4. (Un)rechtsstaat USA
    Von WladimirLenin im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 157
    Letzter Beitrag: 06.05.2005, 14:48

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben