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Zitat:
Das diskriminiere diejenigen Parteien, die nicht dem „Kartell“ der Berliner Parteien angehörten, rügt von Arnim. In der Tat fällt auf, dass von der CSU bis zu den Linken immer wieder große Einigkeit herrscht, wenn es darum geht, sich hohe staatliche Zuschüsse zu sichern und Kontrollen auszuschalten. Der stern hat darüber mehrfach berichtet.
- Die Globalzuschüsse an die Parteistiftungen fließen auf der Basis einer Vereinbarung der Stiftungen selbst. [Links nur für registrierte Nutzer].
- Der Bundestag hat dem Bundesrechnungshof untersagt, die Mitarbeiterverträge der Abgeordneten zu prüfen. [Links nur für registrierte Nutzer], kümmert das Parlament nicht.
- Der Rechnungshof prüft zwar die Fraktionen, hat aber - [Links nur für registrierte Nutzer] - noch nie einen Prüfbericht mit Mängelrügen veröffentlicht. Kurz nachdem der stern im März 2013 über das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in diese Berichte beantragt hatte, [Links nur für registrierte Nutzer] und verhinderte damit die Offenlegung der Reports zu den Fraktionsfinanzen.
· Einige dieser Praktiken verstoßen eindeutig gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
So hatte Karlsruhe im Jahr 1989 entschieden, der Rechnungshof sei „verpflichtet“, die Verwendung der Fraktionsgelder „regelmäßig nachzuprüfen“ und Beanstandungen publik zu machen.
Doch jetzt rechtfertigte der Zweite Senat sogar die 2013 vom Bundestag verhängte Einschränkung der Einsichtsrechte. Gegen die, so die Richter achselzuckend, hätte die ÖDP einfach früher vorgehen müssen.
· Früher hatte Karlsruhe noch einen anderen Grundsatz vertreten: Wenn die Bundestagsparteien in eigener Sache entschieden, müssten Gerichte umso gründlicher prüfen. Dieses Prinzip scheint nun nicht mehr zu gelten.