Ich wiederhole mich gerne - ich stehe dazu, dass ich der Überzeugung bin, wer in seinem Heimatland aus politischen, religiösen, ethnischen Gründen vom Staat verfolgt wird und infolge den genannten Gründen Gefahr für Freiheit und Schaden an Leib und Leben droht oder flieht, weil in seinem Heimatland Krieg herrscht, der hat in diesem Land ein Anrecht auf Schutz.
Und ich wiederhole mich ebenfalls - diese Schutzrechte gelten nur, so lange der Schutz notwendig ist. Keine Verfolgung in der Heimat mehr - kein Schutz, kein Krieg mehr - kein Schutz, also wieder Ausreise
Und ich wiederhole mich ebenfalls - wer die Schutzrecht in diesem Land mißbraucht, der hat in diesem Land nichts zu suchen und gehört zurückgeführt - egal ob in seiner Heimat dieser Person etwas droht oder Krieg herrscht.
Und ich wiederhole mich nochmals - es gehört eine Art Liste her wo definiert wird in welchen Ländern man verfolgt wird und in welchen Krieg herrscht und nur Menschen aus diesen Ländern haben ein Anrecht auf Schutz und wer nicht aus diesen Ländern stammt kommt in kein Asylverfahren, sondern wird mit den nächsten Flieger abgeschoben
Und noch eine Wiederholung - wer falsche und unrichtige Daten bei einem Schutzantrag abgibt hat die Schutzrecht ebenfalls verwirkt und muss ´rausgeschafft werden.