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Thema: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Kinder nur für die richtige Gesinnung !!!

    Das System radiakalisiert sich und beschleunigt seine Repressionsapparat

    Nach Flüchtlings-Hetze ist das Umgangsrecht in Gefahr Wer fremdenfeindliche Parolen auf Facebook postet, setzt den Umgang mit dem eigenen Kind aufs Spiel. Es muss nicht mal eine Straftat vorliegen, damit ein Gericht das Kindeswohl als gefährdet ansieht.

    Wer radikale oder fremdenfeindliche Ansichten verbreitet, riskiert nicht nur den Sympathiebonus seiner Mitmenschen und gefährdet seinen Arbeitsplatz. Auch das Recht am Umgang mit dem eigenen Kind ist gefährdet. Das gilt besonders bei fremdenfeindlichen Facebook-Postings, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.

    Die politische oder religiöse Gesinnung eines Elternteils habe dann Auswirkungen auf das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sei. Habe ein Elternteil lediglich eine kontroverse Meinung, reiche das nicht aus, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken, so der Hinweis. Das Familiengericht ist dafür zuständig, zu klären, ob eine Handlung vorliegt, die das Kindeswohl gefährdet und den Entzug des Umgangsrechts rechtfertigt.

    "Entscheidend ist gesunder Menschenverstand", sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer einmal sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge wohnen würden, werde damit das Kindeswohl noch nicht tangieren. Spricht ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen Flüchtlinge aus, überschreitet er oder sie damit deutlich die kritische Grenze.

    Umgangsrecht wird zunächst eingeschränkt

    Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. "Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten", so die Ulmer Rechtsanwältin Viola Lachenmann.

    Stehe fest, dass das Kindeswohl gefährdet ist, werde das Umgangsrecht meist zunächst nur eingeschränkt, so Anwältin Becker. Auch ein begleiteter Umgang sei möglich. Dann ist zum Beispiel eine Erzieherin bei dem Treffen zugegen, die bei Bedarf einschreiten kann.

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    Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
    Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
    "Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Was genau unterscheidet uns noch mal von einer Diktatur? Ist mir irgendwie entfallen

  3. #3
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    „Entrissen. Der Tag, als die DDR mir meine Mutter nahm“ berichtet die 44-Jährige gemeinsam mit dem Fernsehjournalisten Peter Hartl über eines der dunkelsten Kapitel der SED-Diktatur, das auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die Gemüter bewegt: Zwangsadoptionen.

    In den 1970er Jahren entriss der Staat Regimekritikern und Republikflüchtigen ihre Kinder und steckte sie in Heime oder Pflegefamilien. Bereits 1975 schrieb der „Spiegel“ über die perfiden Praktiken der Staatssicherheit von der Zuweisung einer verschimmelten Wohnung bis hin zum Berufsverbot, um den Dissidenten das Sorgerecht zu entziehen.

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    Diese Drecksäue!
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    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Was inzwischen in der BRD abgeht, hätte sich nicht einmal Erich H. in seinen kühnsten Träumen vorstellen können.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Was genau unterscheidet uns noch mal von einer Diktatur? Ist mir irgendwie entfallen

    Unsere Diktatur trägt eine demokratische Verpackung !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Rolf1973
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    -Aber System, warum hast Du so große Zähne?

    -Damit ich Andersdenkende besser fressen kann!

    Klarer Fall von Gesinnungsjustiz bis in den letzten Winkel. Einst verurteilte man die DDR-Behörden dafür, dass man
    "politisch Unzuverlässigen" die Kinder wegnahm, heute macht man das selbe. Fehlt nur noch die Wiedereröffnung
    von Jugendwerkhöfen für deutsche Schüler, die aus dumpfen, rassistischen Motiven die Herausgabe ihres Händys
    und des Essensgeldes an Ali verweigern und ihn damit dazu zwingen, sie ins Krankenhaus zu treten und zu stechen.

    Noch offener kann ein Staat das eigene Volk kaum bekämpfen, warum findet immer noch kein Blutgericht gegen die
    Verbrecher statt? Es reicht!
    “What exactly is your ‘fair share’ of what someone else has worked for?”
    Thomas Sowell

  7. #7
    APO Benutzerbild von Truitte
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    Unsere Diktatur trägt eine demokratische Verpackung !
    das macht einen fassungslos! Geht das einfach so, ohne dafür ein Gesetz
    zu verabschieden?
    CO2 ist Leben - keine Steuer

  8. #8
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Zitat Zitat von Truitte Beitrag anzeigen
    das macht einen fassungslos! Geht das einfach so, ohne dafür ein Gesetz
    zu verabschieden?
    Bei uns geht inzwischen so manches, ob mit, oder ohne Gesetz...
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  9. #9
    APO Benutzerbild von Truitte
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Bei uns geht inzwischen so manches...
    Du hast recht, ich bin da zu naiv!!!
    CO2 ist Leben - keine Steuer

  10. #10
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard AW: Falsche Meinung und falsche Äußerung und die Kinder sind weg!

    Zitat Zitat von Erik der Rote Beitrag anzeigen
    Kinder nur für die richtige Gesinnung !!!

    Das System radiakalisiert sich und beschleunigt seine Repressionsapparat

    Nach Flüchtlings-Hetze ist das Umgangsrecht in Gefahr Wer fremdenfeindliche Parolen auf Facebook postet, setzt den Umgang mit dem eigenen Kind aufs Spiel. Es muss nicht mal eine Straftat vorliegen, damit ein Gericht das Kindeswohl als gefährdet ansieht.

    Wer radikale oder fremdenfeindliche Ansichten verbreitet, riskiert nicht nur den Sympathiebonus seiner Mitmenschen und gefährdet seinen Arbeitsplatz. Auch das Recht am Umgang mit dem eigenen Kind ist gefährdet. Das gilt besonders bei fremdenfeindlichen Facebook-Postings, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.

    Die politische oder religiöse Gesinnung eines Elternteils habe dann Auswirkungen auf das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sei. Habe ein Elternteil lediglich eine kontroverse Meinung, reiche das nicht aus, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken, so der Hinweis. Das Familiengericht ist dafür zuständig, zu klären, ob eine Handlung vorliegt, die das Kindeswohl gefährdet und den Entzug des Umgangsrechts rechtfertigt.

    "Entscheidend ist gesunder Menschenverstand", sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer einmal sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge wohnen würden, werde damit das Kindeswohl noch nicht tangieren. Spricht ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen Flüchtlinge aus, überschreitet er oder sie damit deutlich die kritische Grenze.

    Umgangsrecht wird zunächst eingeschränkt

    Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. "Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten", so die Ulmer Rechtsanwältin Viola Lachenmann.

    Stehe fest, dass das Kindeswohl gefährdet ist, werde das Umgangsrecht meist zunächst nur eingeschränkt, so Anwältin Becker. Auch ein begleiteter Umgang sei möglich. Dann ist zum Beispiel eine Erzieherin bei dem Treffen zugegen, die bei Bedarf einschreiten kann.

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    Das BRD-Verbrecher-Regime läßt zunehmend die Maske fallen. Wann werden Kindergärtnerinnen genötigt werden, irgendwelche unbedachten Äußerungen von Kindern über ihre Eltern sofort zu melden? Mittlerweile müßte doch den letzten Idioten klar sein, weshalb Kitas gefördert, Eltern-Betreuungsgeld jedoch gestrichen wird!

    Und ja, es wird bereits die NWO-Bevölkerung regelrecht hergezüchtet unter Ausschaltung von Naturprinzipien!


    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

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