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Thema: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    und jetzt sollte die Justiz alle Auslandsschmarotzer, Sozialsystembetrüger, Asylbetrüger, Drogendealer und ausländische Verbrecher genauso schnell verurteilen, insbesondere ausweisen.
    Nö. Zuerst die Vaterlandsverräter. Also ALLE Politikier und Beamte.

  2. #62
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nö. Zuerst die Vaterlandsverräter. Also ALLE Politikier und Beamte.
    Für die steht noch ein Stück Mauer.

  3. #63
    Geht nicht gibt's nicht Benutzerbild von Sternenwanderer
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Durkheim Beitrag anzeigen
    Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.
    Ja, aber nur bei Einheimischen...
    Moslems hassen uns, weil es uns gibt…
    Sie hassen uns, weil wir anders sind als sie…Und dann – und dies ist wohl der wichtigste Grund – hassen sie uns auch einfach, weil sie glauben, das Recht zu haben uns zu hassen...
    Aus Nacht, durch Blut, zum Licht !

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Beschleunigtes Verfahren [Links nur für registrierte Nutzer]

    Strafprozeßordnung (StPO)
    § 417 Zulässigkeit



    Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
    Tja, entweder haben wir eine Menge Verfahren, die man in Frage stellen kann, weil unberechtigte Personen Einsicht in die Akten erlangt haben oder wir haben einige Personen hier, die sich ohne Kenntnisse er Sachlage und der Beweise anmaßen eben jene beurteilen zu können.

    Über den Umstand, das hier Vergleiche mit Taten angestellt wurden, wo das Amtsgericht und somit das Schöffengericht nicht zuständig ist, was auch bedeutet § 417 StPO kann keine Anwendung finden, wollen wir wohlwollend hinwegsehen.

    Kleine Lektüre über Zuständigkeiten der Gerichte:

    Zuständigkeit bei Strafsachen

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    Es bringt nichts, wenn man Kritik am beschleunigten Verfahren üben will, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt, bei den ein beschleunigtes Verfahren von Gesetzes wegen schon nicht zulässig ist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Beschleunigtes Verfahren [Links nur für registrierte Nutzer]



    Tja, entweder haben wir eine Menge Verfahren, die man in Frage stellen kann, weil unberechtigte Personen Einsicht in die Akten erlangt haben oder wir haben einige Personen hier, die sich ohne Kenntnisse er Sachlage und der Beweise anmaßen eben jene beurteilen zu können.

    Über den Umstand, das hier Vergleiche mit Taten angestellt wurden, wo das Amtsgericht und somit das Schöffengericht nicht zuständig ist, was auch bedeutet § 417 StPO kann keine Anwendung finden, wollen wir wohlwollend hinwegsehen.

    Kleine Lektüre über Zuständigkeiten der Gerichte:

    Zuständigkeit bei Strafsachen

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    Es bringt nichts, wenn man Kritik am beschleunigten Verfahren üben will, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt, bei den ein beschleunigtes Verfahren von Gesetzes wegen schon nicht zulässig ist.
    Wenn du etwas nachdenken würdest...dann erkennst du, dass diese Verfahren einen politischen Grund haben.
    Die gleiche Handlungsweise gab es bei den Nazis. Verfahren wurden beschleunigt, um ein Exempel zu statuieren, was den Zwecken der Propaganda diente.
    Wenn ein Verfahren politisch uninteressant ist, dann dauert es schon einmal Jahre bis zur Verhandlung.
    Das ist die alte neue deutsche Justiz.

  6. #66
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Wenn du etwas nachdenken würdest...dann erkennst du, dass diese Verfahren einen politischen Grund haben.
    Die gleiche Handlungsweise gab es bei den Nazis. Verfahren wurden beschleunigt, um ein Exempel zu statuieren, was den Zwecken der Propaganda diente.
    Wenn ein Verfahren politisch uninteressant ist, dann dauert es schon einmal Jahre bis zur Verhandlung.
    Das ist die alte neue deutsche Justiz.
    hamburger und? Unabhängig davon ob die Behauptung richtig ist oder nicht, die Mißachtung der Dinge die ich aufgeführt habe, führt dazu, dass man eure Kritik einfach zerlegen kann und der politische Aspekt in den Hintergrund gedrängt wird.

    Kritik übt man, entweder mit der Absicht etwas zu verändern oder Applaus aus den eigenen Reihen zu bekommen. Wenn ich etwas erreichen will, dann muss man sich Gedanken darüber machen, wie man die, die nicht der selben Meinung sind erreicht und zum nachdenken bewege. Dazu ist schon mal notwendig, das man die Kritik so wenig angreifbar wie möglich macht.
    Die Vergleiche, die ihr aufführt, werden von Menschen, die der selber Meinung sind wie ihr nicht hinterfragt, aber von denen, die keine Meinung haben oder anderer Meinung sind.
    Wenn man über das beschleunigte Verfahren einen politischen Hintergrund belegen will, ist es kontraproduktiv, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt,

    a) von denen man nicht wissen kann, ob sie die Vorraussetzungen für das beschleunigte Verfahren erfüllen

    oder

    b) bei denen ein beschleunigtes Verfahren gar nicht möglich ist.

    Und ansonsten lieber hamburger, mal etwas intelligenter vorgehen und schon sieht die Sache anders aus. Der Verurteilte hat gesagt, er habe die Sache aus Frust eingestellt und nicht ernst gemeint. Agumentiere auf Basis der Handlung, agumentiere, das Frust und fehlender Ernst keine Entschuldigung sind und dadurch der Vorsatz zu einer Straftat fehlt, aber es ein Bußgeld nach [Links nur für registrierte Nutzer] auch getan hätte und man hier ein Exempel statuieren wollte.
    Das basiert auf Auslegung und ist weniger angreifbar als falsche Vergleiche.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #67
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Schnelles Urteil nach "flüchtlingsfeindlicher Hetze"...na da sind Standgerichte wohl auch bald an der Tagesordnung ?!
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #68
    GESPERRT
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Die Diebstahls-Serie eines Mönchengladbachers beschäftigt jetzt die Politiker im Landtag. Karim S. (31) hat bereits über 86 Straftaten begangen, davon allein 55 in den letzten eineinhalb Jahren. Dennoch läuft der Dieb weiter frei herum. Der CDU-Abgeordnete Jens Kamieth stellte deshalb eine Kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung. Kamieth will wissen, warum es die Landesregierung toleriert, dass polizeibekannte Seriendiebe, gegen die 55 Strafanzeigen gestellt wurden, in Nordrhein-Westfalen auf freiem Fuß sind?
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #69
    GESPERRT
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Da du den Beitrag als Originalzitat ohne eigenen Kommentar eingestellt hast, weiß man nicht, wie du den Sachverhalt beurteilst.


    Mit der Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist man als "Rebell" wohl überfordert?
    Ich beurteile den Sachverhalt gar nicht im ersten Post. Das habe ich in den darauffolgenden Posts gemacht. Oder siehst du im ersten Beitrag eine Beurteilung?

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Schnelles Urteil nach "flüchtlingsfeindlicher Hetze"...na da sind Standgerichte wohl auch bald an der Tagesordnung ?!
    Bruddler, kannst du beweisen, dass die Bedingungen des § 417 StPO in diesem Fall nicht erfüllt waren oder in anderen Fällen erfüllt waren?

    Noch mal zu Erinnerung, die Bedingungen sind

    - einfacher Sachverhalt oder klare Beweislage

    - Zuständigkeit des Amtsgerichtes
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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