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Thema: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

  1. #101
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Fazit: Unsere Rechtsprechung ist korrekt. Liege ich richtig?
    Leberecht, juristisch läuft es korrekt, das heißt aber nicht, es fehlt der politische Hintergrund. Das hier die Politik mit rein spielt ist unverkennbar, deswegen ist Kritik durchaus berechtigt. Der Fehler in diesem Thread ist, das hier der falsche Ansatz für die Kritik geübt wird.
    Und so leid es mir tut, es gibt hier einige Diskutanten, die das nicht erkennen und lieber beleidigen.

    Ein Grundproblem ist, das der Staatsanwalt Teil der Exekutive ist und Weisungsempfänger. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so, das gilt in den USA, in GB und vielen anderen Ländern. Das liegt einfach daran, das die Strafverfolgung Aufgabe der Exekutive ist. Das führt aber auch dazu, das die Politik eben die eigentliche unabhängige Rechtsprechung beeinflussen kann. Zwar hat jedes Justizsystem der genannten Staaten diverse Mittel um diese Manko auszugleichen. Ausführungen über diese Mittel spare ich mir, weil sie nichts am Endergebnis ändern.

    Die Politik kann zwar nicht bestimmen welche Entscheidungen die Rechtsprechung im Einzelfall trifft. Aus dieser Sicht ist die Rechtsprechung tatsächlich unabhängig, trotzdem kann sie über den Staatsanwalt beeinflussen, wie sie Entscheidungen trifft (z.b. Verfahrensweisen wie Beschleunigtes Verfahren) oder welche Entscheidungen.

    Das ist wie gesagt nicht nur hier so, das gilt auch in den USA etc.. Wie können uns zwar auf Basis der Idealvorstellung von unabhängiger Rechtsprechung echauffieren, aber das sind eben die von mir erwähnten Dinge, die eben so sind.

    Bei der ganzen Sache begeht die Politik auch keine Rechtsbeugung, weil sie die Möglichkeiten des Systems ausnutzen kann.

    Eine Menge Entscheidungen innerhalb eines Strafverfahrens, das besteht eben nicht nur aus dem Prozess vor den Gericht, sondern aus Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, trifft der Staatsanwalt.

    Wer trifft wohl die erste Entscheidung anhand der Ermittlungen, ob der zur Anklageerhebung notwendige hinreichende Tatverdacht gegeben ist? Der Staatsanwalt!

    Wer hat die Möglichkeit vereinfacht dargestellt nach dem eigenen Ermessen bei Vergehen Verfahren einzustellen oder gegen Auflagen einzustellen? Der Staatsanwalt!

    Wer entscheidet bei relativen Antragsdelikten, ob ein besonderes Öffentliches Interesse vorliegt, so das der Staatsanwalt auch ohne Antrag von sich aus tätig wird? Der Staatsanwalt.

    Vereinfacht dargestellt, trotz aller Gesetze und sonstigen Vorschriften und auch einer tatsächlich vorhandenen Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist vieles von den Ermessensentscheidungen des Staatsanwaltes abhängig.

    Das Ermessen einen Weisungsempfängers ist sicherlich nicht vollständig eigenständig.........................

    Eigentlich müsste es klar sein, das hier im Thread zwar berechtigte Kritik geäußert wird, denn eine Beinflussung durch die Politik ist nicht zu verneinen. Sie ist aber zum Scheitern verurteilt, weil sie den falschen Ansatzpunkt wählt.

    Die richtigen Ansetzpunkte wären das Verhalten der Politik oder das ungenügende System.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #102
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mit der Veröffentlichung von Strafurteilen ist das so eine Sache. ich zitiere mal das OLG München:



    Es ist also nicht einfach veröffentlichte Urteile von Strafverfahren zu finden, insbesondere zu spezifischen Fällen. Manches geht nur vor Ort und ist auch mit Kosten verbunden. Hier findest du ein paar Links zu [Links nur für registrierte Nutzer]. Mehr kann ich dir leider nicht bieten.

    Ich persönlich bin der Meinung, das bei Strafverfahren Urteile mit bestimmten Straftatbeständen grundsätzlich veröffentlicht werden müssten und nur wenig Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Täters genommen werden sollte. Es gibt in den größeren Zeitungen schön die Rubrik Amtliche Bekanntmachungen, da müssten die Urteile erscheinen. Am wichtigsten wäre für mich nämlich die Begründung der Strafbemessung. Zu dem bin ich der Meinung, das Urteile in einer für Ottonormalverbraucher verständliche Sprache veröffentlicht werden müssten, damit es selbsterklärend wird.

    Da bin ich ganz Deiner Meinung.
    Dank für den Link.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  3. #103
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Über ein Urteil zum Fall des mehrfach Vorbestraften Tyler W. aus Kenia ist nichts zu finden.
    Trotzdem danke.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  4. #104
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    .... mich nämlich die Begründung der Strafbemessung. Zu dem bin ich der Meinung, das Urteile in einer für Ottonormalverbraucher verständliche Sprache veröffentlicht werden müssten, damit es selbsterklärend wird.
    ....
    Zum Beispiel so: "Aus purem Ausländerhass bedrängte der Angeklagte den Schutzbedürftigen.
    Urteil: 15 Jahre Freiheitsentzug, mit anschließender lebenslanger Sicherungsverwahrung. Besondere Schwere der Schuld wird festgestellt, weil: Der Angeklagte ist Nazi.
    Die Verurteilung erfolgt im Namen des Volkes."
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?


    Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover die beiden Haupttäter am Donnerstag zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten wiesen einen „nationalsozialistisch unterlegten Rassenhass“ auf.


    Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis. Sein 25 Jahre alter Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz mit dabei war, erhielt sieben Jahre Haft. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

    Der Brandsatz flog in der Nacht zum 28. August vergangenen Jahres durch ein geschlossenes Fenster und landete in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.
    Zitat aus Focus

    Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

    Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

    Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!

    Hameln/Salzhemmendorf. Im Salzhemmendorf-Prozess wurden lange Haftstrafen verhängt. Zwei Flüchtlinge, die in der Linsingen-Kaserne Feuer gelegt haben, erhielten Bewährungsstrafen. Misst die Justiz also mit zweierlei Maß, wie in sozialen Netzwerken gerne behauptet wird? Ein Blick in das deutsche Rechtssystem.

    Dennis L. (31) aus Lauenstein, Sascha D. (25) aus Salzhemmendorf und Saskia B. (24) aus Springe sind zu langen Haftstrafen (4,5 bis 8 Jahre Gefängnis) wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt worden, weil sie einen Anschlag auf ein mit 31 Asylbewerbern und neun Deutschen bewohntes Haus in Salzhemmendorf verübt haben.
    Die Flüchtlinge Ammar B. (26) und Jamal M. (21) haben auch ein Feuer gelegt und Menschen in Gefahr gebracht – die Libanesen sind aber nur wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
    Zwei Brandstiftungen, zwei Urteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten. In sozialen Netzwerken stellen Bürger die Frage „Misst die Justiz mit zweierlei Maß?“
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

    Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

    Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  6. #106
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?




    Zitat aus Focus

    Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

    Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

    Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!



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    Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

    Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

    Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.
    Ach hier. Wollte es auch fragen, weil ich das heute im Autoradio hörte (WDR oder SWF, Rotfunk).

  7. #107
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?




    Zitat aus Focus

    Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

    Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

    Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!



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    Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

    Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

    Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.
    Ich finde es auf die Schnelle nicht: wie lauteten eigentlich die Urteile zu den türkischen Kopftretern, die ja niemals Tötungsabsichten hatten?

    Ist vielleicht einen eigenen Strang wert, der Urteile vergleicht

  8. #108
    GESPERRT
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    ...[Links nur für registrierte Nutzer]

    Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt....
    Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
    Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
    In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

  9. #109
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
    Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
    In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.
    Das Geflenne der Zecken möchte ich mal hören, wenn die mal wegen ihrer Straftaten den Knast von innen sehen würden und dort genau an die Leute gerieten, welche sie so hündisch hofieren oder die Leute, die wegen der Zecken in eben diesem Knast sitzen.

    Keine Sorge, Nazis ficken Zecken nicht in den Arsch. Das machen Eure Freunde!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  10. #110
    Mitglied
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    Standard AW: Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
    Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
    (...)
    Sie hat doch recht. Hanebüchen am Artikel des linken Schmierblatts ist nicht die Forderung nach härterer Bestrafung von Mord, dem übrigens ja wohl jeder zustimmen wird, sondern die Einstufung der beiden gleichartigen Taten in verschiedene Straftatbestände. Wenn Deutsche zündeln und den Tod von Menschen in Kauf nehmen ist es versuchter Mord, bei Asylanten nur versuchte Brandstiftung, für die sie nach Meinung des Schreibers sogar verständliche Motive haben.

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    (...)
    In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.
    Es werden durch unsere eigenen Gerichte nicht Nazis benachteiligt, sondern Deutsche gegenüber Asylanten.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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