Allerhöchste Zeit, den Amis mal ein wenig die Zähne zu zeigen!Der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) hat die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission hätte demnach die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch einen Beschluss nicht wie geschehen beschränken dürfen. Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt.
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In der Mitteilung des Gerichts zu der Entscheidung wird in erstaunlicher Deutlichkeit die Praxis der US-Dienste kritisiert: "Der Gerichtshof fügt hinzu, dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt." Weil EU-Bürger gegen die Weiternutzung ihrer Daten nicht gerichtlich Einspruch erheben könnten, sei zudem "der Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt".
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