Anwendung und Durchsetzung aller bereits bestehenden gesetzlichen
Regelungen und Ergaenzung durch neue, dringend notwendige gesetzliche
Vorgaben. Einige Beispiele:
1) Verbot islamischer Organisation und " Kulturvereinen " !
2) Verbot privater Schulen ethnischer und religioeser Minderheitsgruppen
3) Verbot der oeffentlichen zur Schaustellung religioeser Symbolik
Hartes Durchgreifen gegen Bestrebungen neben dem geltenden, westlichen
Rechtssystem ein " Scharia Subrechtssystem " auszubauen und keinerlei
Ruecksichtnahme in Schulen und oeffentlichen Einrichtungen auf besondere
durch religioese Praegung anerzogene Essgewohnheiten. Keine Einrichtung
spezieller Gebetsraeume in oeffentlichen Gebaeuden.
Einflussnahme und Kontrolle bei der Spracherziehung damit die Eltern von
Asylanten und Zuwandern ihre Kinder in der jeweiligen Landessprache des
europaeischen Landes erziehen.