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Bank-Konto ohne Ausweis: Aufsicht ermuntert Banken zum Rechts-Bruch

Die Bafin ermuntert Banken, für Flüchtlinge Bank-Konten auch ohne gültige Reisedokumente zu eröffnen. Damit fordert die Behörde die Banken offiziell zum Rechtsbruch auf. Für die Banken ist dies sehr gefährlich - weil sie damit in das Visier der US-Behörden* geraten können.

Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. Sie gelten so lange, bis voraussichtlich kommendes Jahr eine Identitätsprüf-Verordnung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft tritt, die Legitimationsdokumente zulassen soll, die über die in § 4 Absatz 4 Nr. 1 GwG genannten hinausgehen.
Viele Banken kommen dieser Aufforderung jedoch nicht nach – aus gutem Grund: Es wäre ein Novum im Rechtsstaat, wenn die „Empfehlung“ einer Behörde automatisch ein Gesetz außer Kraft setzen könnte. Denn die Banken sind nach dem erwähnten Geldwäschegesetz verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument wie einen Reisepass oder eine Meldebescheinigung in Deutschland zu verlangen.

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*Eigentlich müßte Strafanzeige gegen die Bafin gestellt werden - in Deutschland!