Asylrecht hat keinen Sonderstatus
Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."
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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....