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Thema: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Asylrecht hat keinen Sonderstatus

    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

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    Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Asylrecht hat keinen Sonderstatus

    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

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    Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....
    Wozu abschaffen? Einfach nur daran halten würde völlig genügen.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Asylrecht hat keinen Sonderstatus

    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

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    Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....
    Das bedarf aber noch einer Genehmigung aus Washington.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wozu abschaffen? Einfach nur daran halten würde völlig genügen.
    Man kann Asyl gewähren, aber er sollte keinen Rechtsanspruch darauf geben. Daher hat es in einer Verfassung nichts zu suchen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #5
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Asylrecht hat keinen Sonderstatus

    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

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    Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....
    Wenn Rupert Scholz es sagt, wird es stimmen. Der schreibt unter anderem beim Standardkommentar zum GG mit
    (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz).

    Vielen Dank für die Info !

    Worauf warten wir dann noch? Zumindest eine erhebliche Einschränkung dürfte machbar sein, um diesen Staat zu retten.

    Wählt die AfD, dann hat dieser ganze Asyl-Wahnsinn ein Ende. Die Bevölkerung hat es in der Hand.

    Auch das Asylrecht stehe unter dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Schrankenvorbehalt der "Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung".
    !!!

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Man kann Asyl gewähren, aber er sollte keinen Rechtsanspruch darauf geben. Daher hat es in einer Verfassung nichts zu suchen.
    Gibt es ja auch nicht. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch (!) Verfolgte aus unseren direkten Nachbarländern.
    Zu Kriegsflüchtigen steht ja nichts im GG bez. Asylrecht.

  7. #7
    renitent Benutzerbild von Anne Bonny
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Asylrecht hat keinen Sonderstatus

    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

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    Auch ich danke für die Info! Ich würde die Abschaffung des Asylrechts begeistert begrüßen. Würden sich zusätzliche EU Staaten dazu durchringen, könnten wir mit Gelassenheit dem Gezeter einiger mehr oder weniger einflussreichen ausländischen Politiker entgegensehen.
    Wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung des inneren Friedens in Kauf.“

    (Helmut Schmidt, SPD-Altkanzler, 2008 in seinem Buch Außer Dienst, S. 236).

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Lest es doch erstmal. Da muss nichts geändert werden. Abgeschafft auch nicht.
    In der BRD kann niemandem Asyl gewährt werden. Prüfung ja, dauert 3 Sekunden

  9. #9
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?


  10. #10
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?
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    [/B]
    Ist das nun eine Antwort auf meine FRAGE ?????


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




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