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Thema: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich gesehen sind diese ganzen "Flüchtlinge" ohnehin alle illegal hier, wegen des zweiten Absatzes :


    Insofern würde ich nicht unbedingt auf so juristische Spitzfindigkeiten hoffen, die Politiker des BRD-Regimes haben ja besonders dieses Jahr gezeigt, dass sie sich einen Scheiß für das GG interessieren , solange man dem deutschen Volk Schaden zufügen kann.

    mfg

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    Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #22
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?
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    Es gibt genügend 1. Welt Staaten ,wo die Flüchtlinge "ausbleiben" nur weil die Grenzen für sie geschlossen sind. Japan z.B. ... Der Staat ist eh ein Musterbeispiel für vernünftige volksfreundliche Politik.
    Also mach dich doch nicht lächerlich, indem du hier den Muku-Stuss nachbetest.

  3. #23
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).
    Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt nur derjenige , der auch eine Arbeit vorweisen kann.
    Wenn deine geliebten Gehirnchirurgen alle garnicht als Asylanten hier sind, wie du suggerierst , warum fordern sie dann "money" und Asyrecht?
    ....Also erzähl keinen Mist.

  4. #24
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Also mach dich doch nicht lächerlich, indem du hier den Muku-Stuss nachbetest.
    Mein Satz war doch kurz, prägnant und verständlich. Kein Zaun hält Flüchtlinge ab, wenn ihre ´Behandlung´ (in Deutschland), nachdem sie ihn überwunden haben, so wie derzeit beibehalten wird.

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Zur Zeit ist es so, dass jeder Mensch auf der Welt bei uns einen Asylantrag stellen darf, und ein durch mehrere Instanzen einklagbares Recht auf Gewährung hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klagesachen dauern in der Regel mehr als ein Jahr, und beanspruchen unsere Gerichte dadurch so sehr, dass ordnungsgemäße Verfahren auch in anderen Fällen nicht mehr gewährleistet sind.
    Wenn das Asylrecht nicht mehr grundgesetzlich garantiert wird, dann ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt, der umgehend umgesetzt werden kann.
    Das Asylrecht muß von einem einklagbaren Recht auf ein Gnadenrecht geändert werden, damit würden sich jahrelange Klageverfahren erübrigen und dem asylindustriellen Komplex wäre eine wichtige Stütze weggeschlagen worden.

  6. #26
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich gesehen sind diese ganzen "Flüchtlinge" ohnehin alle illegal hier, wegen des zweiten Absatzes :


    Insofern würde ich nicht unbedingt auf so juristische Spitzfindigkeiten hoffen, die Politiker des BRD-Regimes haben ja besonders dieses Jahr gezeigt, dass sie sich einen Scheiß für das GG interessieren , solange man dem deutschen Volk Schaden zufügen kann.

    mfg

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    Von den anerkannten Asylentscheidungen dieses Jahr sind aber ca 98% wegen dem Flüchtlingsstatus "§ 3 Abs. 1 AsylVfG" und nur ca 2% wegen "Art. 16a GG" entschieden worden.
    Eine Abschaffung von "Art. 16a GG" würde da auch nicht viel helfen.
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  7. #27
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Zur Zeit ist es so, dass jeder Mensch auf der Welt bei uns einen Asylantrag stellen darf, und ein durch mehrere Instanzen einklagbares Recht auf Gewährung hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klagesachen dauern in der Regel mehr als ein Jahr, und beanspruchen unsere Gerichte dadurch so sehr, dass ordnungsgemäße Verfahren auch in anderen Fällen nicht mehr gewährleistet sind.
    Wenn das Asylrecht nicht mehr grundgesetzlich garantiert wird, dann ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt, der umgehend umgesetzt werden kann.
    Da die Voraussetzungen nie erfüllt sind, liegt es nicht am Grundgesetz, sondern an der Rechtsprechung und Einzelgesetzen, die teilweise dem GG widersprechen.

  8. #28
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).
    Richtig. Nur hat hier niemand Anspruch auf Asyl. Absatz 2 reicht da schon

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Mein Satz war doch kurz, prägnant und verständlich. Kein Zaun hält Flüchtlinge ab, wenn ihre ´Behandlung´ (in Deutschland), nachdem sie ihn überwunden haben, so wie derzeit beibehalten wird.
    Und genau die These ist eben Muku-Stuss, stelle ein paar beherzte Einheimische in Waffen an der Grenze auf und die Invasoren gehen freiwillig zurück in die Heimat. Was meinst du denn, warum die Schweiz oder Japan oder Canada nicht geflutet werden... Oder Russland?

    Weil die da Zäune haben und Männer in Waffen, die diese verteidigen, ganz einfach.
    Die Flüchtlinge kommen nicht, weil sie in ihrer Heimat Krieg haben oder weil sie arm sind, sondern aus dem einfachen und einzigen Grund , dass sie eben wissen, dass sie her rein gelassen werden.

    mfg

  10. #30
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    Standard AW: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Da die Voraussetzungen nie erfüllt sind, liegt es nicht am Grundgesetz, sondern an der Rechtsprechung und Einzelgesetzen, die teilweise dem GG widersprechen.
    Was genau verstehst du an "sich durch alle Instanzen klagen" nicht?
    Kein verbrieftes Recht, keine Klage. So einfach ist das.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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