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Thema: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

  1. #1
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Hallo

    Serie mit Fausthieb beendet
    Polizei zeigt Mieter an, weil er einen Serien-Einbrecher K.O. schlug
    Dienstag, 10.11.2015, 11:38



    Mit einem wuchtigen Schlag ins Gesicht hat ein Mann im Main-Taunus-Kreis einen Serien-Einbrecher außer Gefecht gesetzt. Die Polizei erklärt: Wir mussten den Mieter deshalb anzeigen.

    Ein 30 Jahre alter Mieter hat in einem Mehrfamilienhaus in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) einen 17-jährigen Serieneinbrecher mit einem Faustschlag niedergestreckt. Dabei wurde der junge Mann in der Nacht zum Dienstag schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wie ein Polizeisprecher am Morgen mitteilte.

    Einbrecher hatte Schraubenzieher in der Hand

    Der 30-Jährige hatte verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört und war dort auf den Einbrecher getroffen. Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über. Der Einbrecher gilt als polizeibekannt. Er kommt aus der Gegend.

    Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet. „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online.....

    Die Polizei erklärt: "Hausbesitzer dürfen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, aber nicht niederschlagen."....

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    Würde mich mal interessieren, wie man einen mit Schraubenzieher bewaffneten Einbrecher einfach nur festhalten kann, ohne ihm vorher eine ordentlich aufs Maul zu geben. Einbrecher, zumeist ausländische, wissen natürlich um die deutsche Rechtsprechung und wissen daher um die Gefahrlosigkeit ihres Handelns. Anders, wenn deutsche Haus-und Wohnungseigner das Recht auf adäquate Verteidigung hätten. Wer sich hierzulande wehrt, hat die Staatsanwaltschaft im Kreuz, Fälle gibts zuhauf! Nicht umsonst boomen die Einbrüche, weil total gefahrlos!

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  2. #2
    Labor omnia vincit! Benutzerbild von willy
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Vermutlich nur proforma, auch wenn man sich immer wieder gegen die Stirn hauen darf. Hier wohl überflüssig.
    Lieblingsgericht: Thunfischgrütze.

  3. #3
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    .
    Die Anzeige hat die Polizei gestellt, "von Amts wegen".

    Hinweis: Einen Strang dazu gibt's schon.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  4. #4
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Die Anzeige hat die Polizei gestellt, "von Amts wegen".

    Hinweis: Einen Strang dazu gibt's schon.
    Korrekt, ein zweiter ist nicht nötig.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Korrekt, ein zweiter ist nicht nötig.
    Mist! Ich wollte gerade noch(!) einen dazu eröffnen.

  6. #6
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Mist! Ich wollte gerade noch(!) einen dazu eröffnen.
    Dann bei 3 Threads eine 3D-Brille auf die Nase und alles mit einer besonderen Tiefenschärfe betrachten, oder?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Dann bei 3 Threads eine 3D-Brille auf die Nase und alles mit einer besonderen Tiefenschärfe betrachten, oder?
    Das versuche ich nächste Woche. Den Stränge-Hattrick!

    Nachdem "Wir sollten uns von H. Schmidt verabschieden" jetzt direkt ein "H. Schmidt ist verstorben"-Strang erstellt wurde, lege ich in ein paar Tagen nach mit "H. Schmidt wurde heute beerdigt".

  8. #8
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Das versuche ich nächste Woche. Den Stränge-Hattrick!

    Nachdem "Wir sollten uns von H. Schmidt verabschieden" jetzt direkt ein "H. Schmidt ist verstorben"-Strang erstellt wurde, lege ich in ein paar Tagen nach mit "H. Schmidt wurde heute beerdigt".
    Klingt gut, alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Die Polizei erklärt: "Hausbesitzer dürfen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, aber nicht niederschlagen."....
    Außer es handelt sich um mögl. "Rechtspopulisten", da ist selbstverständl. alles erlaubt!!!

  10. #10
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Hanebüchener Schwachsinn, das ist Notwehr gegen einen Angriff auf das Eigentum.
    Das wird eingestellt, wegen Notwehr.

    Wenn jemand gerade in mein Haus einbrechen will, schlage ich ihm aufs Maul, um den Einbruch zu verhindern; und das nennt man dann Notwehr.

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