+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 6 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 53

Thema: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
    Registriert seit
    16.02.2007
    Ort
    Freier Staat Sachsen
    Beiträge
    34.787

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Wäre mir aber neu, daß ich einen Einbrecher nicht abwehren darf. Soll man ihn denn bitten, sich zu setzen und gemeinsam auf die Polizei zu warten?
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
    Registriert seit
    25.06.2009
    Ort
    HH
    Beiträge
    82.930

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Da seht ihr, auf welcher Seite die Bullenschweine stehen.

    Der Kerl hätte eine tüchtige Tracht Prügel kassieren müssen vom Feme. Ihr seht ja, was passiert, wenn man Bullen ruft.

  3. #13
    Wetterleuchten Benutzerbild von Makkabäus
    Registriert seit
    14.11.2012
    Beiträge
    15.826

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Wäre mir aber neu, daß ich einen Einbrecher nicht abwehren darf. Soll man ihn denn bitten, sich zu setzen und gemeinsam auf die Polizei zu warten?
    Die "Festnahme durch jedermann" erlaubt ein bedingtes in Schach halten des Straftäters bis die Polizei eintrifft.
    Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart

  4. #14
    Wetterleuchten Benutzerbild von Makkabäus
    Registriert seit
    14.11.2012
    Beiträge
    15.826

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Hanebüchener Schwachsinn, das ist Notwehr gegen einen Angriff auf das Eigentum.
    Das wird eingestellt, wegen Notwehr.

    Wenn jemand gerade in mein Haus einbrechen will, schlage ich ihm aufs Maul, um den Einbruch zu verhindern; und das nennt man dann Notwehr.
    Die Anzeige wegen Körperverletzung wird im Sande verlaufen und ist, wie du schon geschrieben hast ein rein formelles Vorgehen.
    Man sollte das nicht überbewerten !
    Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Makkabäus Beitrag anzeigen
    Die Anzeige wegen Körperverletzung wird im Sande verlaufen und ist, wie du schon geschrieben hast ein rein formelles Vorgehen.
    Man sollte das nicht überbewerten !
    Schon richtig. Fragt sich nur, ob es die Anzeige auch gegeben hätte, wäre das Einbruchsopfer ein "Schätzchen" gewesen. Und der Einbrecher ein Deutscher

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
    Registriert seit
    16.02.2007
    Ort
    Freier Staat Sachsen
    Beiträge
    34.787

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Makkabäus Beitrag anzeigen
    Die "Festnahme durch jedermann" erlaubt ein bedingtes in Schach halten des Straftäters bis die Polizei eintrifft.
    Also darf jeder in meine Wohnung einsteigen und ich darf ihm keine verpassen? Wie halte ich einen Einbrecher denn in Schach, ohne ihn zu haun?
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
    Registriert seit
    16.02.2007
    Ort
    Freier Staat Sachsen
    Beiträge
    34.787

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Da seht ihr, auf welcher Seite die Bullenschweine stehen.

    Der Kerl hätte eine tüchtige Tracht Prügel kassieren müssen vom Feme. Ihr seht ja, was passiert, wenn man Bullen ruft.
    Da ist eine mit dem Knüppel wirklich besser, dann Fenster auf, raus mit dem Müll und vergessen.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  8. #18
    Wetterleuchten Benutzerbild von Makkabäus
    Registriert seit
    14.11.2012
    Beiträge
    15.826

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Also darf jeder in meine Wohnung einsteigen und ich darf ihm keine verpassen? Wie halte ich einen Einbrecher denn in Schach, ohne ihn zu haun?
    Wenn dich der Einbrecher attackiert, darfst du dich natürlich zur Wehr setzen.
    Wenn dabei der Einbrecher verletzt wird, stellt die Polizei auf Amtswegen eine Anzeige gegen dich wegen Körperverletzung, die aber aufgrund der Notwehrsituation im Sande verläuft.
    Das ganze also nicht überbewerten.
    Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart

  9. #19
    Mitglied
    Registriert seit
    23.09.2008
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Was muss der Hausbesitzer auch die Polizei rufen?
    Den Einbrecher im Keller einsperren und verhungern lassen.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Serien-Einbrecher darf Einbruchsopfer wegen Zuschlagens anzeigen!

    Zitat Zitat von Makkabäus Beitrag anzeigen
    Wenn dich der Einbrecher attackiert, darfst du dich natürlich zur Wehr setzen.
    Wenn dabei der Einbrecher verletzt wird, stellt die Polizei auf Amtswegen eine Anzeige gegen dich wegen Körperverletzung, die aber aufgrund der Notwehrsituation im Sande verläuft.
    Das ganze also nicht überbewerten.
    Wie willst Du die Notwehr den beweisen / begründen? Das bloße Mitführen eines "Schraubenziehers" dürfte wohl kaum Anlaß oder gar Grund zur Notwehr sein.

    Im Zweifel ist es dann wie bei dem Studenten (Daniel?) überzogene Notwehr und bringt knapp 4 Jahre Knast.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson
    Von Klopperhorst im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 164
    Letzter Beitrag: 27.03.2024, 12:48
  2. 14.000 Anzeigen wegen Geldwäsche
    Von Neu im Forum Deutschland
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 24.09.2013, 20:04
  3. Irland: Auf Einbrecher darf geschossen werden!!!
    Von Houseworker im Forum Europa
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 31.05.2013, 16:55
  4. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.09.2008, 11:05

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben