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Thema: Ist Merkel eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG ?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Eizieizz
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    Standard Ist Merkel eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG ?

    Nach §96 (1) 1b AufenthG hat sich Merkel eindeutig dem Einschleusen von Ausländern strafbar gemacht!

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    §96 (1) 1b AufenthG:
    (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
    wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

    1.nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
    a)dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
    b)wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

    2.nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit die eine Strafbarkeit in diesem Fall ausschließt,
    da auch StGB §34 nicht zutreffen kann da andere Handlungsmöglichkeiten (Etwa das australische Modell) machbar sind.

    Das sieht auch Strafrechtsprofessor Holm Putzke so:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das perfide ist nun dass mit ihren illegalen Anweisungen,
    Merkel sämtliche Exekutivorgane zu Komplizen macht um damit
    wahrscheinlich einer späteren Strafverfolgung zu entgehen.

    Es muss also gar nicht über den Hochverrat spekuliert werden,
    da Merkel sich eindeutig als Schleuserin im Sinne des Aufenthaltsgesetz schuldig gemacht hat.
    Geändert von Eizieizz (10.11.2015 um 17:39 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Eizieizz Beitrag anzeigen
    Nach §96 (1) 1b AufenthG hat sich Merkel eindeutig dem Einschleusen von Ausländern strafbar gemacht!

    (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung 1.nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen unda)dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
    b)wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

    2.nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.


    Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit die eine Strafbarkeit in diesem Fall ausschließt,
    da auch StGB §34 nicht zutreffen kann da andere Handlungsmöglichkeiten (Etwa das australische Modell machbar sind)

    Das sieht auch Strafrechtsprofessor Holm Putzke so:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das perfide ist nun dass mit ihren illegalen Anweisungen,
    Merkel sämtliche Exekutivorgane zu Komplizen macht um damit
    wahrscheinlich einer späteren Strafverfolgung zu entgehen.

    Es muss also gar nicht über den Hochverrat spekuliert werden,
    da Merkel sich eindeutig als Schleuserin im Sinne des Aufenthaltsgesetz schuldig gemacht hat.
    Schau dir mal § 23 Aufenthaltsgesetz und Artikel 65 GG an, damit hat sich dieser § 96 Quatsch erledigt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schau dir mal § 23 Aufenthaltsgesetz und Artikel 65 GG an, damit hat sich dieser § 96 Quatsch erledigt.
    Der einschlägige Artikel im GG ist 16a.

    Artikel 16a

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.


    Die Regierung hat nur das Recht Gesetze und Verfassung mit den notwendigen Mehrheiten zu ändern oder neue Paragraphen zu erlassen, aber nicht sie per Ordre de Mufti einfach mal so ohne demokratischen Prozess ausser Kraft zu setzen.

    Art 20
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


    Da weder Grenzschutz noch Heimatschutzbrigaden der BW an den Grenzen von Flüchtlingen überrollt wurden gab es keinen Notstand, es hatte die ja nicht mal jemand zur Grenzsicherung hingeschickt!

    Wer Artikel 65 unter diesen Bedingungen als Recht zu verfassungswidriger Machtergreifung per Notstandsverfügung ohne Notstand betrachtet, der ist ein Faschist!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Eizieizz
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schau dir mal § 23 Aufenthaltsgesetz und Artikel 65 GG an, damit hat sich dieser § 96 Quatsch erledigt.
    Unsinn!,
    §65 GG ist hier nicht einschlägig denn nach §20 (3) gilt "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

    Ebenfalls ist § 23 Aufenthaltsgesetz nicht einschlägig da es dabei um die Gewährung von Aufenthalt von speziellen Gruppen handelt,
    nicht aber um Schleußung von Personen ohne anerkannten Pass (§3) oder Passersatz (§48)

  5. #5
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schau dir mal § 23 Aufenthaltsgesetz und Artikel 65 GG an, damit hat sich dieser § 96 Quatsch erledigt.

    Auf @Gehirnnutzer ist Verlaß!

    Wo immer sich auch nur die leiseste Systemkritik rührt, ist er wie von der Tarantel gestochen zur Stelle.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schau dir mal § 23 Aufenthaltsgesetz und Artikel 65 GG an, damit hat sich dieser § 96 Quatsch erledigt.
    Der ist Mumpitz und kann nicht zur Anwendung kommen. Habe ich bereits begründet

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Eizieizz Beitrag anzeigen
    Unsinn!,
    §65 GG ist hier nicht einschlägig denn nach §20 (3) gilt "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

    Ebenfalls ist § 23 Aufenthaltsgesetz nicht einschlägig da es dabei um die Gewährung von Aufenthalt von speziellen Gruppen handelt,
    nicht aber um Schleußung von Personen ohne anerkannten Pass (§3) oder Passersatz (§48)
    Heisst das also, Syrer mit Pass(ersatz) könnten als "in sonstiger Weise bestimmte Ausländergruppe" (auch millionenfach) hineingelassen werden?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Eizieizz
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Heisst das also, Syrer mit Pass(ersatz) könnten als "in sonstiger Weise bestimmte Ausländergruppe" (auch millionenfach) hineingelassen werden?
    Ja wahrscheinlich schon, aber viele illegale Einwanderer hatten keinen Pass oder Passersatz, weil verloren oder gezielt vernichtet.

  9. #9
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Wen interessiert in diesen Tagen das BRD GG und wer richtet sich danach

    PS: wobei das GG eh nur ein Besatzerkonstrukt ist und damit fraglich
    Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.

    Beim Universum bin ich mir nicht sicher.

    Einstein

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG

    Zitat Zitat von Thema
    Merkel ist eine Verbrecherin nach §96 (1) 1b AufenthG
    Das ist nicht richtig! Sie ist nur das ausführende Organ einer Agenda, die schon spätestens seit 1870 besteht. Einer ihrer Vorgänger war Adoof. Auch eine Marionette der Matrix, uns wechzumachen. 1870, 1914 und 1939 hat es nicht so richtig geklappt. Aber jetzt wird es hinhauen. Da bin ich absolut sicher. Mich ärgert nur, daß ich nicht auch schon 96 bis. Habe noch rund 30 Jahre. Und die werden fürchterbar für uns. Europa um uns herum kommt auch nicht friedlich wech. Aber das ist ein eingeplanter Kollateralschaden. Hauptsache, die Amalekiter sind wech.

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