Das überrascht mich eigentlich nicht.

Die Veröffentlichung des Mordaufrufs gegen Roger Köppel zieht keine Strafe nach sich. Dennoch ist der Urheber des Plakats noch nicht aus dem Schneider.

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[Links nur für registrierte Nutzer] Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nun aber zum Schluss gekommen, dass im Falle des Plakats keine Strafbarkeit gegeben ist. Laut dem zuständigen Staatsanwalt Daniel Kloiber ist das Plakat mit dem Verweis auf die Theaterproduktion in Deutschland klar als künstlerische Darstellung erkennbar. «Von einem ernst gemeinten Mordaufruf kann nicht ausgegangen werden.»
Das war aber vielleicht doch nicht alles.

Während die Macher des Strassenmagazins aufatmen dürfen, ist der Fall für Skandal-Künstler Philipp Ruch noch nicht ausgestanden. Grund dafür ist weniger das Plakat als vielmehr die Äusserungen, die Ruch in diesem Zusammenhang in den Medien gemacht hat. So fragte ihn der «Blick», was passiere, wenn jemand den Mordaufruf ernst nähme. Ruch wurde mit den Worten zitiert: «Wir kämpfen für die Menschenrechte. Wenn Roger Köppel umgebracht wird, können viele Leben gerettet werden. Das ist das kleinere Übel.»

Gemäss Staatsanwaltschaft Kloiber könnte sich Ruch mit dieser Äusserungen strafbar gemacht haben.