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Thema: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

  1. #121
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Denk auch mal an die Nachfahren und Verwandten der Opfer im KZ Buchenwald!
    Warum?
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #122
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Tu nicht so blöd.
    Ich erkenne ein KZ.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #123
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen



    Wie blöd kann man sein?
    Fett ist der kranker man auch noch!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  4. #124
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Fett ist der kranker man auch noch!
    Eben. Das Tattoo ist doch noch das Stilsicherste an seiner Gesamterscheinung. Das Problem ist alles ums Tattoo herum.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
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  5. #125
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Warum?
    Frag die Angehörigen selbst oder eventuell die Nachfahren der Weimarer Bürger, die durch das kurz zuvor befreite KZ Buchenwald getrieben wurden!
    Whatever you do, do no harm!

  6. #126
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Frag die Angehörigen selbst oder eventuell die Nachfahren der Weimarer Bürger, die durch das kurz zuvor befreite KZ Buchenwald getrieben wurden!
    Mich interessiert das aber nicht. Weder was sie denken, doch deren Pimmelgefühle.
    Wenn ich auf den und jenen und dies und das und allerlei und Kevins Pups Rücksicht nehmen würde, dürfte ich gar nix. Alle erzählen mir, was sie nicht wollen, wer fragt mich, was ich nicht will? Mich jucken Buchenwaldnachfahren nicht, warum sollten die es leichter haben als alle anderen?
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  7. #127
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Es geht darum, dass der Bürger nicht immer gleich zum Staat laufen soll, wenn ihm was missfällt. Der Staat sorgt durch unendliche Verbote aber dafür, dass es immer einen Anlass gibt. Bei uns saufen Nazis zusammen mit Zecken und sind sich einig, dass der Staat der Feind ist. Da rennt niemand zum Anwalt wegen Hakenkreuzen. Man lächelt drüber und gut. Wäre der Mensch geistreich, wären Symbole nicht verboten und es täte keinen kümmern. Dann läge hier auch kein Straftatbestand vor und der Staat dürfte ihm das Baden nicht verbieten ... oder ihn dazu zwingen, sich lasern zu lassen. Der Staat wird immer dreister und mächtiger, weil wir uns gegeneinander ausspielen lassen. Was jucken mich Ideologien, Reden oder Tattoos anderer?
    Herr Affenpriester, hier geht es nicht um Symbole, fakt ist

    Das Tatoo erfüllt die Tatbestände der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB. Der gehört zu den Offizialdelikten, heißt der Typ wäre früher oder später wegen des Tatoos so oder so angeklagt worden.
    Zu dem, müsste dem Typen auch klar sein, das jeder, der einen Angehörigen in einem KZ verloren hat ihn wegen Verunglimpfung des Andenkens Toter belangen kann.

    Das ist der rechtliche Aspekt, aber der wird dem Typen und seinen Befürwortern so oder so zu hoch sein, selbst nach dem Prozeß, deswegen mal auf seinem Niveau:

    Der Typ wollte und will mit dem Tatoo provozieren. Ob nun mit einem "politischen" Hintergrund oder als einer der dämlichsten Versuch in die neuen Tatoo-Fernsehshows zu kommen, wo sie verunglückten und nicht mehr gewollten Tatoos mit wahren Kunstwerken verschwinden lassen, ist egal.
    Wer provoziert muss sich immer gewahr sein, dass es irgendjemand gibt, der ihm wegen der Provokation auf die Fresse gibt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #128
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Nach deiner Logik müsstest du dann alle fetten Weiber und alle Schleiereulen einsperren.
    Eine krude Argumentation. Es geht ausschließlich um mutwillige, gezielte Verunstaltung! Schleiereulen einsperren wäre also bei Verbot des Ganzkörperschleiers und mehrfachem Verstoß dagegen zwingend nötig.

  9. #129
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Herr Affenpriester, hier geht es nicht um Symbole, fakt ist

    Das Tatoo erfüllt die Tatbestände der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB. Der gehört zu den Offizialdelikten, heißt der Typ wäre früher oder später wegen des Tatoos so oder so angeklagt worden.
    Zu dem, müsste dem Typen auch klar sein, das jeder, der einen Angehörigen in einem KZ verloren hat ihn wegen Verunglimpfung des Andenkens Toter belangen kann.

    Das ist der rechtliche Aspekt, aber der wird dem Typen und seinen Befürwortern so oder so zu hoch sein, selbst nach dem Prozeß, deswegen mal auf seinem Niveau:

    Der Typ wollte und will mit dem Tatoo provozieren. Ob nun mit einem "politischen" Hintergrund oder als einer der dämlichsten Versuch in die neuen Tatoo-Fernsehshows zu kommen, wo sie verunglückten und nicht mehr gewollten Tatoos mit wahren Kunstwerken verschwinden lassen, ist egal.
    Wer provoziert muss sich immer gewahr sein, dass es irgendjemand gibt, der ihm wegen der Provokation auf die Fresse gibt.
    Du Möchtegern-Jurist hast gerade noch gefehlt.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  10. #130
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    Standard AW: Strafverfahren: Mann trägt Nazi-Arschgeweih

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Herr Affenpriester, hier geht es nicht um Symbole, fakt ist

    Das Tatoo erfüllt die Tatbestände der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB. Der gehört zu den Offizialdelikten, heißt der Typ wäre früher oder später wegen des Tatoos so oder so angeklagt worden.
    Zu dem, müsste dem Typen auch klar sein, das jeder, der einen Angehörigen in einem KZ verloren hat ihn wegen Verunglimpfung des Andenkens Toter belangen kann.

    Das ist der rechtliche Aspekt, aber der wird dem Typen und seinen Befürwortern so oder so zu hoch sein, selbst nach dem Prozeß, deswegen mal auf seinem Niveau:

    Der Typ wollte und will mit dem Tatoo provozieren. Ob nun mit einem "politischen" Hintergrund oder als einer der dämlichsten Versuch in die neuen Tatoo-Fernsehshows zu kommen, wo sie verunglückten und nicht mehr gewollten Tatoos mit wahren Kunstwerken verschwinden lassen, ist egal.
    Wer provoziert muss sich immer gewahr sein, dass es irgendjemand gibt, der ihm wegen der Provokation auf die Fresse gibt.
    Die Gesetze sind mir scheißegal. Dann soll er ihm auf die Fresse hauen aber was geht das den Staat an?
    Man kann sich immer auf Gesetze berufen, auch damals auf die Judengesetze. Ich hinterfrage diesr Gesetze.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
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