Außer den reinen Gleichrichterröhren, z.B. in NVA-Radargeräten, die starke Röntgenstrahlung abgaben und zu Schadensklagen führten, waren auch noch die Ballaströhren der SU-Farbfernsehgeräte gefährlich, wenn die Abschirmung abgenommen wurde. Aber der Streit geht eigentlich um die Pulsmodulation, die in die Frequenzen der Gehirnwellen (um 10 Hz) kommt. Hier würde ich für nichts garantieren.