Natürlich hat der Merkel-Apparat hier einen Präzedenzfall geschaffen, dass man Gesetze bis hin zum Grundgesetz offenbar einfach mal "aussetzen" kann.
Das war auch mir neu und macht mich fassungslos. So dreist war noch nicht einmal Hitler.
Wie der Ex-Präsident des Thüringischen Verfassungsschutzes hier richtig sagt, gibt es seit den 90ern keine legale Möglichkeit mehr, in der BRD direkt Asyl zu beantragen. Es gilt der Art.16a Abs.2 GG und das Dublin-Übereinkommen: Asyl ist im ersten Land der EU zu beantragen. Alle Asylbewerber kommen aus sicheren Drittstaaten, sind also illegal hier und in den Drittstaat zurückzuschicken.
Oder mit den Worten des BAMF:
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So, und wo sind jetzt die Beamten, Richter, Polizisten, gewählte Volksvertreter, die gegen diesen gigantischen Rechtsbruch des Merkel-Apparats aufbegehren?Sichere Drittstaaten
Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).
"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
Wieder machen alle mit, wenn der Rechtsstaat abgeschafft wird.