Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?
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Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der [Links nur für registrierte Nutzer] ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der [Links nur für registrierte Nutzer] mit [Links nur für registrierte Nutzer] Beweiskraft dokumentiert. (Nur) Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als [Links nur für registrierte Nutzer] fungiert [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer](StAG).
Hintergrund
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen [Links nur für registrierte Nutzer] oder [Links nur für registrierte Nutzer] kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] sondern legt die Vermutung (vgl. [Links nur für registrierte Nutzer]) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren [Links nur für registrierte Nutzer] des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.
Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden daher höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom [Links nur für registrierte Nutzer] (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren [Links nur für registrierte Nutzer] bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte [Links nur für registrierte Nutzer] (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] ([Links nur für registrierte Nutzer]), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das [Links nur für registrierte Nutzer] beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.
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