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Thema: Ein erstaunliches Dokument

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen



    "Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


    1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

    Und
    2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!

  2. #32
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    "Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


    1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

    Und
    2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!
    Richtig, deswegen gibt es ja noch eine zweite Urkunde:


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  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Don_Stefano
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist.
    Ich schon. Und wers nicht weiß hat nicht alle Tassen im Schrank.

  4. #34
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Wirklich erstaunlich:

    Staatsangehörigkeitsfeststellung / Staatsangehörigkeitsausweis

    Einzelne Behörden fordern, dass eine Person einen Nachweis vorlegt, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht besitzt. Dieser Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis.

    Hinweis:
    Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er z. B. eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (außer ab 27.08.2007 eine andere EU-Staatsangehörigkeit).

    Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Vor Antragstellung werden Sie beraten und erhalten ein Antragsformular. Dem Antrag sind Nachweise über den Erwerb oder den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beizufügen, z. B.

    - frühere Staatsangehörigkeitsausweise
    - Einbürgerungsurkunden (auch DDR)
    - wenn vorhanden: DDR-Personalausweis
    - wenn bisher keine Staatsangehörigkeitsfeststellung erfolgte, wird bis mindestens 1950 die Biografie beleuchtet.

    Die Verwaltungsgebühr beträgt:

    - für jeden ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis 25,00 Euro
    - für jede ausgestellte Negativbescheinigung 10,00 Euro
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    Das bedeutet wohl, dass die vor 1950 geborenen Westdeutschen keinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen können, wenn sie noch keinen haben. Die können nämlich ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen. hihi ...
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  5. #35
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
    es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!
    Das witzige ist das dieser Ausweis immer nur 6 Monate gilt.

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Das witzige ist das dieser Ausweis immer nur 6 Monate gilt.
    Ja, und dann bist du wieder Türke oder was!

    Ich liebe es, wenn die Ahnungslosen in Strängen auftauchen, wovon sie absolut keine Ahnung haben, aber dennoch glauben ihren Senf dazugeben zu müssen.

    Warum ist die Gültigkeitsdauer meines Staatsangehörigkeitsausweises (auf zehn Jahre) begrenzt?

    Nach altem Recht war die zeitliche Beschränkung des Staatsangehörigkeitsausweises gesetzlich vorgeschrieben.
    Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 28.08.2007 und der nunmehr verbindlichen Wirkung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auch für die Zukunft ist die Befristung entfallen.
    Sollten Sie nach Ablauf Ihres Staatsangehörigkeitsausweises einen unbefristeten Ausweis benötigen, stellen Sie einen neuen Antrag und fügen Sie den bisherigen abgelaufenen Ausweis in einfacher Kopie bei.
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  7. #37
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Ja, und dann bist du wieder Türke oder was!

    Ich liebe es, wenn die Ahnungslosen in Strängen auftauchen, wovon sie absolut keine Ahnung haben, aber dennoch glauben ihren Senf dazugeben zu müssen.



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    Die vermeintlich Ahnungslosen helfen aber so Leuten wie dir ein bißchen Mehr an infos zu posten als einen copy paste Einzeiler.

  8. #38
    Subversiv Benutzerbild von Silencer
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich gewusst. Und das schon vor 35 Jahren.
    Ich als schlesischer Deutschstämmiger, dort auch noch geboren, habe ich nach meiner Übersiedlung nach West-Deutschland sofort darauf bestanden nicht nur Personalausweis zu erhalten sondern die Einbürgerungsurkunde und den Staatsangehörgkeitsausweis. Als Beweise konnte ich Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden meiner Eltern und Großeltern, Wehrmachtsausweis meines Vaters, Geburtsurkunden meiner Ur-Großeltern, Großeltern, Eltern, alte Sparkassenbücher usw.
    Ich bin also deutscher als viele von euch! Einen deutschen Schäferhund brauchte ich nicht nachweisen, und das in Bayern! Aber Deutschland und Bayern waren im Jahr 1981 noch Rechtstaaten.

  9. #39
    Aequis aequus Benutzerbild von Beobachter
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument


  10. #40
    Mitglied
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    Standard AW: Ein erstaunliches Dokument

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Sag ich doch die ganze Zeit, wobei ich Nationalität und Volkszugehörigkeit noch einmal trennen würde.
    Brauchst du nicht trennen, Staatsbürgerschaft: BRD, Nationalität: deutsch....mehr ist nicht nötig.

    Staatsbürgerschaft steht für das Land in dem ich lebe, die Nationalität für die Abstammung.....sprich die Ehtnie.

    Ich glaube sogar, das hieß zu Zonenzeiten auch anders, muss ich mal schauen.
    Ich dachte es hieß Staatsangehörigkeit und Herkunft im Ausweis.

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