Staatsangehörigkeitsfeststellung / Staatsangehörigkeitsausweis
Einzelne Behörden fordern, dass eine Person einen Nachweis vorlegt, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht besitzt. Dieser Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis.
Hinweis:
Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er z. B. eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (außer ab 27.08.2007 eine andere EU-Staatsangehörigkeit).
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Vor Antragstellung werden Sie beraten und erhalten ein Antragsformular. Dem Antrag sind Nachweise über den Erwerb oder den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beizufügen, z. B.
- frühere Staatsangehörigkeitsausweise
- Einbürgerungsurkunden (auch DDR)
- wenn vorhanden: DDR-Personalausweis
- wenn bisher keine Staatsangehörigkeitsfeststellung erfolgte, wird bis mindestens 1950 die Biografie beleuchtet.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
- für jeden ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis 25,00 Euro
- für jede ausgestellte Negativbescheinigung 10,00 Euro