Das schöne bei DGUV-Regeln und BG-Regeln ist die fehlende Rechtsverbindlichkeit und der Empfehlungscharakter in der Normenhierarchie. Gruß vom Betriebsarzt ;-)
Allerdings bin ich mir sicher, daß es auf der Verordnungsebene hinreichend Verbote und Bußgeldbewehrungen gibt, insbesondere bei dem hier diskussionsgegenständlichen Sondermüll, den kein Land der Welt haben möchte.