Kommt nicht der Prolet und Spacko Stegner aus diesem fröhlichen Bundesland? Dann brauch man sich über gar nichts zu wundern.Obwohl ihr recht habt, das wird es vermutlich fast in allen Bundesländern geben.
GRÜNE? Nein Danke!!!! Ich bin DEUTSCH , nicht BRD!!!!
Na dann zitieren wir das nochmal:
[Links nur für registrierte Nutzer]FLÜCHTLINGSERLASS KIEL
Ladendiebstahl ohne Strafe
Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Kiel. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt. Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab. Die Polizei äußert sich um 14 Uhr bei einer Pressekonferenz zu dem Papier.
Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Deshalb sei es zu der Besprechung gekommen, an der laut Papier neben Thomas Bauchrowitz, dem Chef der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltsschaft, Peter Schwab, teilgenommen hat.
Landesweite Initiative
Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich „vorläufig“ nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: „Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)“ bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung „regelmäßig aus“. Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei „höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)“ sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Da sich die Beschuldigten „regelmäßig auf der Flucht“ befänden, könne ein Antrag auf Haftbefehl erfolgreich sein.
Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter. Dort lehnte Sprecher Patrick Tiede jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch Bauchrowitz’ Behörde beantwortete eine Anfrage nicht. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. „Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird.“
Und da sagt man vor dem Gesetz sind alle gleich....................
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Es gibt mindestens 300 000 unregistrierte "Flüchtlinge" in der BRD, die übrigen werden gefälschte Identitäten aufweisen.
Dieser Staat hat also millionenfache Straftaten ohne Folgen für die Täter ermöglicht.
.„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph
"Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist
Viele Herkunftsländer nehmen uns die straffällig gewordenen Asylanten nicht ab, weil die froh waren die Ganoven los geworden zu sein. Das sind solche, die zumeist selber nicht aus Syrien kommen, aber gefälschte syrische Pässe haben.
Da ist es womöglich besser denen - nur! - die Einreise aus sicheren Herkunftsländern nachzuweisen. Natürlich ohne vorbestraft zu sein, damit man uns die auch abnimmt. Es nutzt uns wenig , wenn wir die straffällig gewordenen Flüchtlinge bestrafen und sie anschließend abschieben wollen und man uns die nicht abnimmt, weil vorbestraft- durch uns.
Wenn das die Hauptbegründung wäre: laufen lassen und dann abschieben ohne Vorstrafe- damit man die los wird- dann ok.
Wenn es aber nur um die Beschwichtigung und Verdummung geht - dann wäre es halt nur eine Frechheit der Politik gegenüber der Polizei und dem Volk.
leben und leben lassen
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