Zwei Dinge sind sicher, der Tod und die Steuer.
---
Zwei Dinge sind sicher, der Tod und die Steuer.
---
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
weist du, wie der erstmalige entwurf für derartige mahnschreiben aussah bevor er deutlich abgeschwächt zum ausdruck kam?
dreckige, auszubeutende steuerschuldnersau, schau dass du die kohle rausrückst, weil wir dir sonst den hahn abdrehen und dein verschissenes konto pfänden! und sollte das nicht reichen, vernichten wir noch deine existenz! mfg jetzt aber flott!
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Mahatma Gandhi
Die KraftSt (amtliche Abkürzung für Kraftfahrzeugsteuer) ist vom Amt grds. per Lastschrift einzuziehen.
Ist das Bankkonto des Steuerschuldners nicht gedeckt, so wird dieser Betrag von der hinterlegten Hausbank nicht eingelöst. In diesem Falle hat der Steuerschuldner seine Steuerschuld zu überweisen.
Weiterhin hat er seine Steuerschuld für das Folgejahr regelmäßig und ohne Aufforderung im Monat September zu überweisen.
Man nennt das Dauerbescheid. Seit 2014 ist fuer KFZ-Steuer nicht mehr
das oertliche Finanzamt zustaendig sondern zentral das Hauptzollamt.
Wer keinen Abbuchungsauftrag erteilt hat muss dafuer selbst Sorge tragen
das er jeweils zum Faelligkeitstermin ohne Aufforderung ueberweist oder
einen Dauerauftrag einrichtet.
Es gab fuer die Umstellung ein Schreiben des Hauptzollamtes Dresden
was aber in der Aufmachung ausgesehen hat wie Betruegerbriefe einschlaegiger Abzockerbanden aus Osteuropa.
Auf Nachfrage beim Hauptzollamt in Dresden bekam ich folgende Anwort:
Sehr geehrter Herr ABAS
die Kraftfahrzeugsteuer wird mit Bescheid einmalig auch fuer alle
folgenden Entrichtungszeitraeume festgesetzt.
Eine erneute Bescheiderstellung oder Zahlungserinnerung/Rechnungserstellung
fuer kuenftige Entrichtungszeitraeume ist nicht vorgesehen. Der Kfz-Steuerbescheid
des Finanzamtes ist weiterhin bindend. Kfz-Steuerbescheide werden nur bei An- und Abmeldung erstellt. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausfuehrungen enthaelt, sind diese aus rechtlichen Gruenden unverbindlich.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
Thomas Hummel
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Tel.: 0351/44834-550
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [Links nur für registrierte Nutzer]
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Es gibt ja auch ernsthaftere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Was ich bei den Brüdern nie begriffen habe: die sind immer sofort mit der Drohung Vollstreckung/Pfändung bei der Hand. D.h., sie würden um eines kurzfristigen Ertrags willen die Kuh lieber schlachten, die ansonsten noch lange Jahre Milche geben könnte. Vollkommen schwachsinnig.
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Bei mir hat der Zoll einen 6-Jahre alten Kleinstbetrag ausgegraben, welches das Finanzamt gar nicht mehr gejuckt hatte. Das interessante daran: das Schreiben kam von einem Ort - der Briefkopf von einem anderen und der Poststempel von einem dritten. Ergo waren mindestens 3 Leute mit diesem Kleinbetrag beschäftigt.
Aber man muss unsere Bürokratie auch mal loben. Wer schon mal im nichteuropäischen Ausland unterwegs war, wird sie zu schätzen wissen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)