Da hier einige H...User MUKU Fanatiker,Systemlinge ständig vom gesetzestreuen Rechtsstaat und Demokratie faseln und das in Strängen ständig verdampft.

1. Verschuldungsobergrenze im Euro 60 % ...bereits fast 90 %
2. Dublinabkommen- keine Einhalltung
3. Schengenregeln- keine Einhaltung
4. Bailoutabkommen verletzt- jeder Staat haftet für seine Schulden
5. GG verletzt „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
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6. Schleusung im Amt [Links nur für registrierte Nutzer]
Eine interne Anordnung der schleswig-holsteinischen Landespolizei zur Tolerierung illegal eingereister syrischer und irakischer Flüchtlinge und sogar von Schleusern hat massive Kritik von CDU und FDP ausgelöst. "Das ist Strafvereitelung im Amt, wie sie schlimmer nicht sein kann", sagte FDP-Landtagsfraktionschef Wolfgang Kubicki der Deutschen Presse-Agentur. Sein CDU-Kollege Daniel Günther war ebenfalls empört: "Es ist nicht zu glauben, dass eine Behörde allen Ernstes damit argumentiert, die Kanzlerin hätte die Flüchtlinge eingeladen." CDU-Landeschef Ingbert Liebing forderte Innenminister Stefan Studt (SPD) auf, die Legalisierung von Schleusungen sofort zu beenden. "Alles andere wäre inakzeptabel."




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NO GO AREAS
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