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Thema: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

  1. #641
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Ein jeder von uns sollte kleine Rücklagen gebildet haben....

    WIR kommen auch noch dran.
    Rücklagen bilden... hm, schmunzel, damit wir die Strafe bezahlen können. Also hast du Angst, das wir im Falle einer Bestrafung nicht zahlen können . Du sogst dich um die Staatskasse, damit die Justiz nicht auf ihrem gefälltem Urteil sitzen bleibt und die Kosten an die Staatskasse weiter reich muss, weil Verurteilter nicht zahlen kann. Also bist du Beamter oder Rentner - abhängig von der Staatskasse... ?

  2. #642
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Siegfriedphirit Beitrag anzeigen
    Rücklagen bilden... hm, schmunzel, damit wir die Strafe bezahlen können. Also hast du Angst, das wir im Falle einer Bestrafung nicht zahlen können . Du sogst dich um die Staatskasse, damit die Justiz nicht auf ihrem gefälltem Urteil sitzen bleibt und die Kosten an die Staatskasse weiter reich muss, weil Verurteilter nicht zahlen kann. Also bist du Beamter oder Rentner - abhängig von der Staatskasse... ?
    nee. Weder noch. Aber gut geschaltet.

    das mit den Rücklagen kam mir dort spontan in den Sinn.

  3. #643
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    nee. Weder noch. Aber gut geschaltet.

    das mit den Rücklagen kam mir dort spontan in den Sinn.
    ....ein Bisschen Spaß muss sein...

  4. #644
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von lucid Beitrag anzeigen
    Fällt denn privates Messaging nicht auch unter die TB Alternative "Verbreitung"?
    Find ich jedenfalls vom Wortlaut her nicht ausgeschlossen:
    Privates Messaging erfüllt nicht den Tatbestand der Verbreitung, zumindest solange, als die Schrift nicht "...einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird..." (vlg. BGHSt 18, 63, 64; BGH NJW 1999, 1979, 1980).

    Zitat Zitat von lucid Beitrag anzeigen
    Dadurch ist ja klar, dass Verbreitung was anderes ist als öffentlich zugänglich machen, vermutlich wohl privat zugänglich machen, also einem irgendwie eingeschränkten Kreis. Potentiell kann da dann doch auch die persönliche Verbreitung an eine Person drunterfallen, denn jede Verbreitung birgt nunmal das Risiko der Weiterverbreitung.
    Ein öffentliches Zugänglichmachen wäre eher ein Ausstellen, Anschlagen oder Vorführen etc.pp. Eine Differenzierung vom TB der Verbreitung ist da nicht immer möglich. Eine Rundmail z. B. wäre ein Verbreiten, wohingegen ein Hochladen auf eine Website eine öffentliche Zugänglichmachung wäre.

    Was die Weiterverbreitung betrifft, so erfüllt den Tatbestand der Verbreitung nicht der Urheber der Schrift, sondern der Weiterverbreiter. Durch die Weiterverbreitung allerdings kann wiederum der Urheber den Tatbestand aus § 130 I Nr. 1 - 2 StGB erfüllen.

  5. #645
    Mitglied
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Man weiß einfach zu wenig, was den Öffentlichkeitsaspekt dieser Bachmann-Aussagen betrifft. Hat man es gegen seinen Willen veröffentlicht (kann ich mir nicht vorstellen, denn dann wäre der Tatbestand erst gar nicht erfüllt)? War es in irgendeiner Form bereits öffentlich? Wenn ja, in welchem Umfang? Da kann man letztlich nur spekulieren.
    Diesen Vorwurf mache ich den Medien - nur über eine Urteilverkündung zu berichten und nicht zu sagen, wie es zu dem Urteil gekommen ist schürt Stimmungen und lässt Interpretationen in die eine oder andere Richtung zu und damit setzen die Medien sich eben wieder dem Vorwurf der "Lügenpresse" aus.

    ...und genau hier ist dann wieder das "Versagen" der Medien zu betrachten, welche sich dann dem wieder Vorwurf der "Lügenpresse" ausgesetzt sieht. Anstatt zu berichten und welcher Maßgaben und wie es zu dem Urteil gekommen ist hat man mehr oder weniger eine nichtssagende Meldung veröffentlicht

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Mir sind keine Gruppen bekannt, die außerhalb davon bevorteilt würden, als dass ich deine Kritik hier gerechtfertigt sehe.
    JEDE, wie auch immer geartete, Quotenregelung ist eine Bevorteilung Derjenigen, welche von der Quote profitieren und eine Benachteiligung Derjenigen, welche solche eine Quote schadet.

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