Jetzt hör auf hier rumzutrollen, das Reich war völkerrechtlich ein zusammenschluss mehrerer Staaten. Ein Preuße war preußischer Staatsbürger und ein Bayer Bayrischer. Demzufolge ist die deutsche Staatsbürgerschaft "KEINESFALLS" gleichzusetzen mit der heutigen.
Wenn du doch der Meinung bist, dass diese gleichzusetzen ist, dann widerlege, dass es im Reich keine preußischen oder bayrischen Staatsbürgerschaften gab.
Und ein Togolese war eben angehöriger des Reiches, weil Togo eben eine deutsche Kolonie war, er war aber eben weder Bayer, Preuße, weder Sachse oder sonstnochwas.
Das ist ja grauenhaft was du hier versuchst abzuziehen.
Edith:
Und Verleumde nicht das Abstammungsprinzip mit dem Hinweis, dass auch Ausländer eingebürgert werden können. Einbürgerungen sind im Abstammungsprinzip prinzipiell möglich, sofern dies zugelassen wird.
Das Geburtsortsprinzip ist aber ein ganz anderes Ding als eine mögliche Einbürgerung beim Abstammungsprinzip.
Wieder Nebelkerze.