Zitat Zitat von Liberalist Beitrag anzeigen
Siehe oben. Du setzt deutsche Staatsbürgerschaft von damals mit der von heute gleich, wenn du diesen Unterschied nicht erkennst, dann kann ich dir auch nicht helfen.
Liberalist, dann zitieren wir mal direkt und verlinken nicht nur:

Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
  1. durch Geburt (§ [Links nur für registrierte Nutzer]),
  2. durch Legitimation (§ [Links nur für registrierte Nutzer]),
  3. durch Eheschließung (§ [Links nur für registrierte Nutzer]),
  4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer]),
  5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer]).
Einbürgerung, also nicht nur Abstammung, Liberalist.

Ach ja und rechtlich ist die Staatsbürgerschaft von heute mit der von 1913 gleichzusetzen.

Mal eine kleine Gesetzeslektion für dich. Es gibt zwei wichtige Datumsangaben bei jedem Gesetz, die nennen sich Ausfertigungsdatum und Stand. Das Ausfertigungsdatum gibt das Datum an, an dem das Gesetz ausgefertigt und die Angabe "Stand", das Datum der letzten Änderung bzw. der eingearbeiteten Änderungen

Nehmen wir mal ein ganz einfaches Gesetz, das [Links nur für registrierte Nutzer]. Dieses Gesetz wurde 1892 ausgefertigt und das letzte mal geändert am 10.05.2016.

Nun schauen wir uns mal das Ausfertigungsdatum des StAG an:

[Links nur für registrierte Nutzer]

Ausfertigungsdatum: 22.07.1913!!!!!!

Upps! Das selbe Ausfertigungsdatum wie das RuStAG von 1913, ist auch kein Wunder, denn das StAG ist das RuStAG.

Ach ja, hier haben wir mal eine synoptische Version, dessen, was du so schön als Unsinn bezeichnest.

[Links nur für registrierte Nutzer]

Liberalist, der Versuch eurer Ansicht mehr Legitimation als die momentan angewandte Regelung über fühere Versionen des RUStAG zu geben scheitert, weil sie nie Teil des RUStAG war.