Zur Ergänzung; normalerweise ergeben sich bei der gerichtlichen Ahndung 'rechter Straftaten' viel Probleme. Es müssen Beweise gefunden, Zeugen müssen aussagen, eigene Mitarbeiter geschützt (können also nicht aussagen), letztendlich muß es überhaupt einen Paragephen im Strafgesetzbuch geben und die Schwere der Tat überhaupt eine Verurteilung zulassen.
Deswegen hat ein Agent Provokateuren viele Vorteile: alle zukünftigen Nazis melden sich Brad beim Beauftragten des Verfassungsschutes. Wer noch unentschlossen ist wird motiviert Straftaten zu begehen. Die zukünftig zu Verurteilenden wedeln auf Ziele gelenkt, deren Angriff für den Staat keine wirkliche Bedrohung darstellt. Z.B. Kann man leicht linke und rechte Gruppen aufeinander hetzen, beide radikalisieren und beiden leicht Straftaten nachweisen.
Ein Beispiel, welches bei den NSU-Leaks zutage trat. Die rechten Musikverlage gehören im weiteren Sinne dem Verfassungsschutz. Jedem Kaufinteressentem wurde nahegelegt mehrere CDs zu erwerben. Später gab es 'überraschend' Hausdurchsuchungen bei den Käufern. Wenn mehrere CDs gefunden wurden, wurde das als Handel und damit strafbar gerichtlich gewertet. Der VErfassungsschutz schützt somit nicht die Verfassung (die es eh nicht gibt, siehe §146GG) sondern unterdrückt/kriminalisiert das Volk. Deswegen sehe ich den VS auf der gleichen Stufe wie das MfS.
LG