Jedes Turnier, jede internationale sportliche Veranstaltung, es ist immer das selbe, es entbrennt immer wieder die Diskussion über die Staatsbürgerschaft und die Abstammung.

Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber und die unterschiedlichsten Regelungen. Die einen bevorzugen eine Abstammungsregel mit einem Generationennachweis, also großen biologischen Aspekt, dann gibt es Leute, die kleinere biologische Aspekte wichtig finden, etc. pp..

Schaut man sich im Gegenzug die Regelungen an, die der Gesetzgeber geschaffen hat, dann fällt auf, abgesehen von der einfachen Abstammung durch Geburt, hat man keinen großen Wert auf biologische Eigenschaften gelegt, bzw. ihnen eine andere Bedeutung zugesprochen.

Sowohl das [Links nur für registrierte Nutzer] bis einschließlich seiner heutigen Version dem StAG, als auch sein Vorgänger das Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit enthielten nie Regelungen, die Wert auf mehrere Generationen legte oder bestimmten Personen vom Ewerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen hat.
Jetzt werden einige mit "Ja, aber das 3. Reich........................." reagieren. Nun man hatte dort zwar entsprechende Regelungen, die waren aber nie Bestandteile des RuStAG.

Mal abgesehen vom 3. Reich haben wir es immer mit einer Diskrepanz zwischen den Vorstellungen des jeweiligen Gesetzgebers und den Vorstellungen meist nationalistischer Gruppierungen zu tun. Auch gab es augenscheinlich von Seiten des Gesetzgebers keine Anstalten, diese Diskrepanz abzubauen.

Es stellt sich die Frage, wenn der Gesetzgeber trotz Wechsels über Jahrzehnte die gesetzlichen Regelungen so belässt, das sie entgegengesetzt der meisten nationalistischen Ansichten, jedem Ausländer die Möglichkeit gibt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, wie war es um den Rückhalt diese Gruppen bestellt, bzw. welchen Bevölkerungsanteil vertraten sie.